Medikamente bei Entlassung "mitgeben"

bei uns gibts rezepte mit. aber wenn der pat. zB SA entlassen wird geben wir noch was mit damit es reicht bis er MO zur apotheke oder zum Kinderarzt gehen kann

Bei uns wird das auch so gehandhabt. Oft faxen wir auch das Rezept an die zuständige Apotheke, und die Patienten können die Medikamente dann mitnehmen, oft werden sie auch direkt von den dortigen Fachleuten gerichtet, wenn die Patienten etwas älteren Jahrgangs sind.

Wenn um gängige Schmerzmedikamente geht, dann haben die Patienten meist schon eine Grosspackung zu Hause. Da wird konkret nachgefragt und
nicht extra ein neues Rezept ausgestellt. Man muss ja sparen :-)

Grüsse aus der Schweiz
 
Man kann auch mit dem Arztbrief zur Apotheke gehen, die Medikamente abholen und die Verordnung nachreichen.

Das funktioniert bei uns nicht. Die Apotheke möchte erst ein Rezept haben, in Ausnahmefällen reicht sie auch die Medis raus, wenn wirklich ganz sicher anzunehmen ist, dass das Rezept vom Arzt (Erfahrungswerte) auch unverzüglich ausgestellt bzw. an die Apotheke nachgereicht wird.
Aber mit einem Arztbrief (Epikrise) haben wir noch nie Medikamente von der Apotheke erhalten.
Oder definieren wir hier nur den Begriff unterschiedlich? :?:
 
Was tun auf dem "flachen Land" und wenn dazu noch WE oder Feiertag ist, keine Apotheke offen ist oder verfügbar??

Irgendeine "Notration" muss ich dem Patienten mitgeben können, sonst kann er eben nicht entlassen werden. Und das zahlen denn die Kassen auch wieder nicht.
Der Patient hat doch vor KH-Aufenthalt oder Erkrankung sein Leben (und Medikation) auch alleine hinbekommen!
 
Kommt drauf an.
Hat sich an der Medikation nichts geändert, hab ich mich davon überzeugt, dass der Pat. seine Med. kennt und sie korrekt einnehmen kann
oder hat sich etwas, irgend etwas geändert..
per se - ja/ nein, wird zunehmend schwieriger. Bei 10 oder noch mehr Med's wird's mitunter - unübersichtlich
etliche haben Kombipräparate, bei uns erhalten sie die Wirkstoffe immer einzeln, im E-Brief stehen nur die Wirkstoffe
damit wird der Vergleich mit der mitgebrachten Liste - erschwert.
Was auch vorkommt: Die klinische Medikation, die dann im E-Brief drinsteht, stimmt nicht mit der 1x bei Aufnahme durchgeguckten Liste des Pat. überein - und dem Pat. ist es in der Zeit des Klinikaufenthaltes auch nicht aufgefallen, Fehlerquelle.
Was auch vorkommt: Wir stellen Med's um, auf ähnliche Wirkstoffe, weil einzelne nicht mehr bei uns gelistet sind, wieder eine Fehlerquelle
Wahlweise, wenn die Vormedikation nicht ganz klar ist, nimmt man den letzten E-Brief her und verordnet was da drin steht, Fehlerquelle
wahlweise kontaktiert man im Verlauf den Hausarzt, bittet um die Liste der verordneten Med's.
Das größte Klientel sind ältere Menschen, die zwar ihre bisherigen Med's zuverlässig eingenommen haben, aber mit 2,3 Veränderungen überfordert sind, die die einzelnen Wirkstoffe nicht zuordnen können, mit unsere Liste nicht klar kommen.
Nicht jeder ältere/alte Mensch hat Angehörige, die sich kümmern können.
Häufiger ist die Entlassung nicht am vormittag möglich, etliche können erst abends geholt werden, zu einer Zeit wo sie nicht mehr in die Praxis können. Einzelnen Angehörigen haben wir schon die Med.liste vorab gegeben, damit alles zu Hause ist bis der Pat. kommt.
Per se muss ich nicht die kompletten Med's mitgeben, für mehrere Tage, im Einzelfall aber schon.
 
Du unterschätzt das Potential der älteren Pat.. Die müssen sich öfter an neue Medis gewöhnen als du vielleicht denkst. Den Krankenkassen und ihren Verträgen sei dank. Sie erhalten und fördern die geistige Flexibilität und Kreativität unserer kranken Mitbürger.

Elisabeth
 
Bei uns wird das auch so gehandhabt. Oft faxen wir auch das Rezept an die zuständige Apotheke, und die Patienten können die Medikamente dann mitnehmen, oft werden sie auch direkt von den dortigen Fachleuten gerichtet, wenn die Patienten etwas älteren Jahrgangs sind.
Grüsse aus der Schweiz

Dass geht in Deutschland wegen der strikten Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung leider nicht. Auch wenn es sicher den meisten lieber wäre.
 
@Elisabeth
Dass sich die Menschen dran gewöhnen, sie aber initial, bei der Entlassung damit überfordert sind - schließt sich nicht aus.
 
Hat jemand das Buch Nationaler Expertenstandard Entlassungsmanagement vom DNQP zur Hand? Ist da niicht unter Versorgungsbrüche ein Hinweis?
 
Mal kurz zusammen gefasst: niemand weiss wie es wirklich ist :D

Nur wie gesagt, ich geh davon aus: Was Apothekenpflichtig und und Rezeptpflichtig ist darf ich als Pfleger nicht mitgeben. Weil ich keine Apotheke bin.
 
Das heisst im Umkehrschluß, pqrsplinter, du darfst GAR NICHTS mitgeben.
Weil du ja keine Apotheke bist.
Aha.

Ich darf sehr wohl die Medikamente, die der Stationsarzt verordnet hat und die der Patient während seines gesamten Aufenthalts bei uns eingenommen hat, für den Entlasstag mitgeben, am Samstag vielleicht auch noch bis zum Sonntagabend.
 
Das heisst im Umkehrschluß, pqrsplinter, du darfst GAR NICHTS mitgeben.
Weil du ja keine Apotheke bist.
Aha.

Ich darf sehr wohl die Medikamente, die der Stationsarzt verordnet hat und die der Patient während seines gesamten Aufenthalts bei uns eingenommen hat, für den Entlasstag mitgeben, am Samstag vielleicht auch noch bis zum Sonntagabend.

Nicht nur "darf" sondern "muss", da ich sonst dem Patienten einen Teil seiner verordneten (und geschuldeten) Behandlung (dazu gehören die Medikamente) versage!
 
In diesem Bereich eine einheitliche Regelung, die für alle bindend ist, zu finden wäre gerade für den ambulanten Bereich wichtig.
Wenn uns Freitagnachmittag ein Pat. angekündigt wird und ich nach der WE Medikation frage heisst es "Wir dürfen für Sa.So nichts mitgeben"
Und die oft erwähnten Angehörigen gibt es nicht bei jedem Patienten. Im ungünstigsten Fall bekommt der Pat. dann neu verordnete Medis übers Wochenende nicht. Ohne Rezept gibt es auch mit Brief nichts in der Apotheke.
 
Eigentlich ist es doch garnicht soo schwer...

Pat wird entlassen. Ist die Situation so, dass der Pat/Angehörige/Heim oÄ zum Hausarzt und zur Apotheke kann, dann muss auch nichts mit gegeben werden.

Ist dies nicht gegeben (idR also Mittwoch/Freitag nachmittag oder am WE), werden anhand der Medikamentenanordnung, resp. Entlassbrief (das gilt es einmalig intern zu klären oder bei Bedarf anzuordnen) die Medikamente mitgegeben bis zur nächsten Möglichkeit diese selbst zu beziehen.
Natürlich im Blister und mit Beipackzettel.

Ist im KH leicht per Dienstanweisung zu klären und stellt alle zufrieden.
Man muss nur aufpassen, dass Pat/Angehörige nicht lauter Gründe (er)finden, warum sie dafür nicht selbst sorgen können und das KH mitgeben soll ;)



Edit: ich seh grad, das hab ich ja zu Anfang des Threads schonmal gesagt ;-) http://www.krankenschwester.de/foru...dikamente-entlassung-mitgeben.html#post360759
 
Hat jetzt jemand den DNQP Expertenstandard Entlassmanagement zur Verfügung? Würde mich interessieren, was diesbezüglich dazu drin steht.
 

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