Mangelhafter Hygieneplan im Krankenhaus - darf man ablehnen oder ignorieren?

BerlinDad

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Berlin Lichtenrade
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Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Funktion
Hygienebeauftragter, Personalrat
Hallo Leute, ich habe mal eine Frage die mich gerade brennend interessiert nachdem ich durch einen Jobwechsel bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt bin.

In meinem "alten" Krankenhaus war es üblich MRSA Risikopatienten mittels PCR und Kultur abzustreichen. War der PCR Test positiv wurde strikt isoliert bis nach 3 Tagen der endgültige Befund kam.
Patienten die schon einen MRSA hatten, ob saniert oder nicht bekamen nur den Kulturabstrich und wurden prophylaktisch isoliert.

In meinem neuen Krankenhaus läuft allerdings im Namen des dortigen Hygieneplanes vieles anders denn PCR Tests werden kategorisch abgelehnt.

Aber auch hier werden Risikopatienten abgestrichen, gelten aber als negativ bis der kulturelle Befund da ist. Genauso wird mit Patienten verfahren die bereits MRSA hatten und saniert wurden - bis der neue Befund ankommt gelten diese als negativ und liegen teilweise in 4-Bettzimmern und teilen sich gemeinsame Toiletten auf dem Flur mit anderen Patienten und Besuchern.

Die Realität zeigt nun, das dies regelmässig in die Hose geht und plötzlich aus einem Risikopatienten ein bestätigter MRSA Fall wird und bis zu 3 Kontaktpatienten.

Interessant ist auch, das Patienten über die Notaufnahme ohne Übergabe von Details an den betreffenden Transportmitarbeiter unisoliert auf die Stationen verbracht werden wo häufig nicht einmal das Personal in informiert wurde ob hygienerelevante Aspekte vorliegen.

Unschön ist auch, das kontaminiertes Geschirr ohne weitere Behandlung direkt in die Küche verbracht wird wo es durch handelsübliche Gastronomiegeschirrspüler ohne Thermodesinfektion gereinigt wird.

Auch am Personal geht dieser lasche Hygieneplan nicht ungeschoren vorbei und so waren schon mehrere Mitarbeiter in den vergangenen Jahren kolonisiert.

Da diese MA es allerdings nicht anders kennen, frage ich mich ob dieses Verhalten des Arbeitgebers in Ordnung ist?

Gibt es irgendwelche gesetzliche Rahmenbedingungen um Personal und Patienten zu schützen?
 
Es gibt eine Empfehlung des RKI. Aber es ist eben "nur" eine Empfehlung.

Errorpage

Es gibt kein Gesetz welches direkt den Umgang mit MRSA Risikopatienten regelt.
Vielleicht könntest Du ja anregen den Umgang mit Risikopatienten mal zu überdenken.
Edit: Link funktioniert.Auch wenn da Errorpage steht.
 
Ja, die Emfpehlungen vom RKI kenne ich, auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung usw... .

Hm.... keine Chance. Profit ist leider wichtiger als ein vernünftiges Hygienemanagement.
 
Hhhhmmmm.....

Was ich so gehört habe, haben die RKI-Empfehlungen Gesetzescharakter.

Dein Ansprechpartner sollte der Gesundheitssenator/-minister Deines
Bundeslandes sein. Dort bekommst Du eine belastbar Auskunft.

Aternativ steht es Dir als Hygienebeauftragter selbstverständlich zu,
Dir zur Ausführung Deines Auftrags (vgl. Stellenbeschreibung) Rat
einzuholen. (Solange er nichts kostet!)
Hier denke ich - in Bezug auf die Patienten - an das Gesundheitsamt
und - in Bezug auf die Mitarbeiter - an die BGW.

Never walk alone,
Frieda
 
Hhhhmmmm.....

Was ich so gehört habe, haben die RKI-Empfehlungen Gesetzescharakter.

Dein Ansprechpartner sollte der Gesundheitssenator/-minister Deines
Bundeslandes sein. Dort bekommst Du eine belastbar Auskunft.

Aternativ steht es Dir als Hygienebeauftragter selbstverständlich zu,
Dir zur Ausführung Deines Auftrags (vgl. Stellenbeschreibung) Rat
einzuholen. (Solange er nichts kostet!)
Hier denke ich - in Bezug auf die Patienten - an das Gesundheitsamt
und - in Bezug auf die Mitarbeiter - an die BGW.

Never walk alone,
Frieda
Naja,Empfehlung ist Empfehlung.Es wird niemand gezwungen sich daran zu halten.Und es ist auch nicht gegen das Gesetz,wenn man die Empfehlungen nicht beachtet.Auch wenn viele Krankenhäuser ihre Standarts/Arbeitsanweisungen/Richtlinien am RKI orientiert aufstellen. Im Klagefall ist es sicher so dass sich Gerichte dann am RKI orientieren.So wie sich die Gerichte an den Expertenstandards des DNQP orientieren im Klagefall. Aber solange das Haus keine Probleme bekommt...wo kein Kläger,da kein Richter...
 
Hygienebeauftragter? Pflege/ ÄD
Hygienefachkraft?
CIRS?
Pflegedirektion?
---
Krankenhausdirektion/ Geschäftsführung?
Krankenhaushygieniker?
 
Naja,Empfehlung ist Empfehlung.Es wird niemand gezwungen sich daran zu halten.Und es ist auch nicht gegen das Gesetz,wenn man die Empfehlungen nicht beachtet.Auch wenn viele Krankenhäuser ihre Standarts/Arbeitsanweisungen/Richtlinien am RKI orientiert aufstellen. Im Klagefall ist es sicher so dass sich Gerichte dann am RKI orientieren.So wie sich die Gerichte an den Expertenstandards des DNQP orientieren im Klagefall. Aber solange das Haus keine Probleme bekommt...wo kein Kläger,da kein Richter...

Das kann ich so nicht stehen lassen, in den Hygieneverordnungen der Bundesländer steht in etwa: "....die Handlungen sollen sich an dem Stand der Wissenschaft orientieren und gelten als erfüllt, wenn die Richtlinie der KRINKO eingehalten wurde." Also sollten wir sie schon als unterste Richtlatte verstehen!
Ansonsten stimmt Deine Ausführung: Gerichten dient die RKI-Richtlinie als vorgezogenes (antizipiertes) Gutachten. Aber, die Patienten werden was ihr Recht angeht auf Grund der Medienberichte immer fitter und die Klagefreudigkeit nimmt deutlich zu!
 

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