Lohn während der Schulzeit?!

nadine00

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28.02.2010
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HUHU
ich hab da mal ne frage.
ich hab ja die ersten 3 monate nur
schule,bekomm ich denn dann trotzdem meinen lohn?!

Liiebe grüße
 
Wenn Du eine Ausbildung machst, in der eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, dann bekommst Du diese auch während der Schulzeit.

Ausbildungsvergütung gibt es in jedem Fall bei der GuKP, GuKKP und AP. Bei KPH und APH kommt's aufs Bundesland an.
 
wenn du die krankenpflegeausbildung machst dann kriegste auch während der schulzeit deinen lohn
mein erstes schuljahr wird auch drei monate erst mal nur schule sein
 
Du bekommst den im Vertrag festegelegten Lohn, wenn du arbeitest ist es meistens mehr wegen Schichtzuschlag, Wochenende etc.:wink1:
 
@Flop: Während der Arbeit wird es mehr?!!
Ich habe in meinem Ausbildungsvertrag drin stehen, wieviel ich im Monat erhalte. Ist es dann dennoch so, dass es mehr werden kann? Ich dachte, dass das alles schon mit einkalkuliert ist.
 
Beim praktischen Teil kommen wahrscheinlich noch Schichtzulagen und Zuschläge für Sonntag oder Feiertag drauf. Kommt auf den Tarifvertrag Deines Hauses an.
 
Jo, es wird mehr. Um mal ein paar Zahlen zu nennen: Während meiner Schulzeit bekomme ich netto 637€ und während meiner Arbeitszeit letztens sogar netto 712€. Ist also schon ein Unterschied:hippy:
 
Hallo,

ganz einfach. Blockunterricht, Schulzeit, Studientage, sie sind rechtlich Arbeitszeit und deshalb bekommst Du deinen Lohn. Natürlich hast Du damit auch die Pflicht am Unterricht teilzunehmen. Schule schwänzen ist demnach unentschuldigtes Fehlen bei der Arbeit.

freundlich

Andreas
 
Off-topic, aber die Anwesenheitspflicht im Unterricht gilt auch in den Berufen, bei denen keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. :besserwisser:
 

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