Lohn rückwirkend?

Mari1981

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18.02.2010
Beiträge
131
Beruf
Kranken und Gesundheitspflegerin
Akt. Einsatzbereich
amb.Pflege
Hallo!
Habe am 1.4. angefangen beim Pflegedienst zu arbeiten, auf 400€
Basis, also gfB Kraft. Nun dachte ich, mein erster Lohn käme am
1.5., wie auch bei den anderen Mitarbeitern. Nun aber meinte
die Chefin das alle gfB Kräfte erst zum Ende Mai rückwirkend
den Lohn für April bekämen. Ist das rechtlich so okay??
Kommt mir komisch vor, da muss/soll ich 2 Monate arbeiten
um dann für den ersten Monat erst Ende des zweiten Monats
bezahlt zu werden...
 
Hallo Mari,
rückwirkend ist in Ordnung, wenn allerdings "Monatslohn" =400 € vereinbart ist, dann ist er auch Ende des Zeitraumes "Monat" fällig. Welcher Zeitraum steht in deinem Vertrag?
Rechtsquelle dazu:
BGB schrieb:
§ 614 Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
 
Hallo,

wenn du auf Basis "Stundenlohn" abgerechnet wirst, ist dies vollkommen okay und in den meisten Tarifwerken auch so vorgesehen, daß die Abrechnung/Zahlung erst mit dem Gehaltslauf des Folgemonats erfolgt, teilweise gibt es sogar Varianten, die 2 Monate später vorsehen.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo!
@flexi: In meinem Vertrag steht ja eben rein gar nichts dazu,
zu welchem Zeitpunkt Lohn gezahlt wird. Und ja, ich werd nach
Stundenlohn bezahlt, die anderen die halbtags arbeiten werden
alle normal jeden Monat augezahlt. Alle gfB Kräfte haben auch
keinerlei Wochenend oder Feiertags oder Nachtzuschläge, dafür
ist der Stundenlohn dann aber etwas höher, als bei Halbtagskräften
die alle Zuschläge erhalten.

@all: Aber wenn ihr das so sagt, dass es okay ist, dann bin
ich ja beruhigt. Ist zwar bisschen blöd weil ich das vorher
nicht gesagt gekriegt hab, aber nun gut, ist es halt so.
 

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