- Registriert
- 18.04.2011
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- 152
- Beruf
- Gesundheits-und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Herzchirurgie
Hallo alle zusammen. Ich habe mal eine Frage zum Krankengeldzuschuss im TVöD.
Ich bin jetzt seit 2012 im Krankenhaus beschäftigt. Ende April habe ich eine OP, in der ich danach mindestens 3 Monate nicht mehr arbeiten kann. Ich werde also definitiv ins Krankengeld rutschen. Jetzt gibt es ja diesen besagten Paragraphen 22 im Tarifvertrag. Steht mir da jetzt ein Krankengeldzuschuss zu, oder gilt das nur für die älteren Verträge bis 2005? Vielleicht war hier ja schon jemand in dieser Situation.
Ich bin jetzt seit 2012 im Krankenhaus beschäftigt. Ende April habe ich eine OP, in der ich danach mindestens 3 Monate nicht mehr arbeiten kann. Ich werde also definitiv ins Krankengeld rutschen. Jetzt gibt es ja diesen besagten Paragraphen 22 im Tarifvertrag. Steht mir da jetzt ein Krankengeldzuschuss zu, oder gilt das nur für die älteren Verträge bis 2005? Vielleicht war hier ja schon jemand in dieser Situation.