Krankengeldzuschuss (TVöD)

micha83

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18.04.2011
Beiträge
152
Beruf
Gesundheits-und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Herzchirurgie
Hallo alle zusammen. Ich habe mal eine Frage zum Krankengeldzuschuss im TVöD.
Ich bin jetzt seit 2012 im Krankenhaus beschäftigt. Ende April habe ich eine OP, in der ich danach mindestens 3 Monate nicht mehr arbeiten kann. Ich werde also definitiv ins Krankengeld rutschen. Jetzt gibt es ja diesen besagten Paragraphen 22 im Tarifvertrag. Steht mir da jetzt ein Krankengeldzuschuss zu, oder gilt das nur für die älteren Verträge bis 2005? Vielleicht war hier ja schon jemand in dieser Situation.
 
Hallo Micha,
das gilt für die "Altverträge".

lg
Narde
 
Das liest sich hier aber komplett anders.

Krankenbezüge / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD) | TVöD Office Professional | ...


Nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung wird dem arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten gemäß § 22 Abs. 2 ff TVöD abhängig von der individuellen Beschäftigungszeit bis maximal zur 39. Woche ab Arbeitsunfähigkeit eine Kombination von Krankengeld und Krankengeldzuschuss in Höhe des Nettoentgelts gezahlt.
Der Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt des
Beschäftigten und den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers, also dem Bruttokrankengeld,
welches von der Krankenkasse zu leisten ist. Bei privat versicherten Beschäftigten ist bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses der Krankengeldhöchstsatz, der ihnen bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zustünde, zu Grunde zu legen.

Für diejenigen Beschäftigten, die bisher unter den Anwendungsbereich des § 71 BAT gefallen sind, giltabweichend zu der oben genannten Regelung, dass ihnen als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld, also dem tatsächlich an den Beschäftigten ausgezahlten Betrag der Krankenkasse, zu zahlen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz sicher weiß es Deine Personalabteilung, da diese die vollständigen Daten hat. Bin zwar ein anderer Tarifvertrag, aber bei uns ist maßgeblich wie lange man in dem Betrieb beschäftigt ist.
 

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