Komme nicht zur Berufsschule - was nun?

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Hallo,

um hier vielleicht ein Missverständnis aus dem Weg zu räumen: Schulzeit ist bezahlte Arbeitszeit!
Ergo kann man unterscheiden in theoretische und praktische Ausbildung...Anwesend sein und (mit)arbeiten muss man in beiden Settings.
 
Hier geht es um den Weg zur Schule, nicht dem Weg zur Arbeit.
Wie sie schon sagte, liegt ihr Arbeitsplatz im Ort.

Das ist aber absolut egal! Sie hat einen Ausbildungsvertrag und dieser besagt, dass sie an der Schule teilzunehmen hat. Insofern ist auch die Schule ihr Arbeitsplatz. Also muss sie dorthin, egal wie.

Das mit dem Krankschreiben war eher als Gag gemeint, ...
ein ganz schlechter!!

...allerdings ist es doch wirklich so, wenn du kein eigenes Auto hast bist du in deiner Flexibilität einfach eingeschränkt. Ja und? Heißt das dann, dass sie sich ein Taxi nehmen soll um zur Schule zu gelangen? Joerg was meinst du wieviele Leute sich den Weg zur Arbeit, Schule etc überhaupt nicht leisten könnten?
Wenn man auf andere Leute angewiesen ist, ist man deren Wohlwollen ausgeliefert. Sie kann sich schlecht einen Hubschrauber aus dem Ärmel schütteln.

Sicher ist man ohne Auto eingeschränkt. Aber was soll der AG dagegen unternehmen? Der Weg zur Arbeit ist das Privatvergnügen des AN, das ist dem AG relativ wurst.
Die heutige Zeit setzt nun mal, leider einen gewissen Rahmen an Flexibilität voraus. Und ja, im Notfall muss auch mal ein Taxi herhalten, wenn gar nix anders geht.
Wenn man auf andere angewiesen ist, ist das immer ein Nachteil, wenn diese dann aber auch noch eine mehr als bescheidene Einstellung zur Schule haben, wird das mehr und mehr zu meinem eigenen Problem.
 
Ich bin jahrelang mit dem Fahrrad zu theoretischer und praktischer Ausbildung gefahren. Zehn Kilometer können bei Glatteis, Eis- oder Schneeregen, 40cm Neuschnee, -20°C usw. mitten in der stockdunklen Wildnis ganz schön lang werden.

Ich war IMMER pünktlich.

Selbst bei Reifenpannen.
 
Ja, mein Großvater erzählt das auch ständig, bei Wind und Wetter usw...:razz1:
Sorry, aber es wird irgendwie albern.
Es ist in keinster Weise deutlich geworden, dass Honey ihre Ausbildung generell nicht ernst nimmt. Es ging lediglich um die Klärung eines eigentlich einfachen Sachverhaltes.
Können wir nicht alle mal den erhobenen Zeigefinger runter nehmen???
Ist ja toll, wenn alle immer pünktlich sind aber manchmal passiert eben auch etwas unvorhergesenes.
Und ich gehöre auch zu den Leuten, die bei der Planung des Arbeitsweges noch fünf Trecker und drei Wildunfälle einkalkulieren um jaaa pünktlich zu sein...
Liebe Honey, ich habe meine Ausbildung auch mit 2 Jahren Fahrgemeinschaft (bis Führerschein) und super Abschluß geschafft.
Also alles Gute für dich!
Grüße, Monika
 
Wow krass...

... also ich dachte, dass in unserem Beruf ne Anamnese wichtig ist. Dass man lernt auch auf den Hintergrund zu achten, zu hinterfragen und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen.

Wie unfair ist es denn bitte mir zu unterstellen, ich würde mich nicht genug darum bemühen zu meiner Schule zu kommen?
Mal ehrlich. Was bitte macht ihr, wenn eine viertelstunde nach Treffzeitpunkt euer Fahrer absagt, ihr im Schneechaos steht, weder Auto, Bus noch Zug habt? 40 km fürn Taxi?!? Ja bitte!

Ich nehme meine Beruf sehr ernst. Und ich steh generell nicht so auf Fehltage.
Ich persönlich wäre ja auch gefahren!! Weiss nicht wie oft ich das noch erwähnen soll.
Ich wollte doch einfach nur wissen was die rechtlich "passenden" Konsequenzen für mich (uns) sind.

Und keine Grundsatzdiskussion darüber, ob ich nicht auch zur Schule hätte trampen und unterwegs abgemurkst werden können... *knurr*

P.S. Danke Monika ;-)
 
Manchmal sind die Threads wie die "stille Post" !

Zusammenfassend wirst du einen Fehltag (wahrscheinlich 8 Fehlstunden in der Theorie) notiert bekommen, und weil es ein Schultag ist, kannst du ihn wohl auch kaum nacharbeiten.
Einen praktischen Ausbildungstag hättest du nacharbeiten können, um die Fehlstunden auszugleichen.
Jedwedes andere Verkehrsmittel hätte das gleiche Problem gehabt, sowohl die Taxe, das Fahrrad oder auch der Hubschrauber.
Unentschuldigt hast du auch nicht gefehlt, wenn du mit Begründung Bescheid gesagt hast, denn die Begründung ist auch für deinen Gespächspartner nachvollziehbar. Also hast du nur einen Tag gefehlt.

Da ich denke, das dein Problem nun ausreichend diskutiert ist und ich den Thread erst mal vorbehaltlich schliesse. Im Bedarfsfalle >> BESCHEID !
 
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