Kirchenaustritt bei konfessionellem Haus

Neue Stelle antreten? Dein Haus hat ja anscheinend keine Personalsorgen.
Allerdings.
Für mich bei den Zuständen heutzutage nicht mehr vorstellbar.
Off Topic: Habe vor 44 Jahren, trotz überzeugte Evangelische ganz bewußt ein (damals) städt. Krankenhaus gewählt. Habe es glücklicherweise auch nie bereuen müssen - bin trotz mehrmaliger Besitzänderung noch immer Öffentlicher Dienst.
Auch eine Möglichkeit…
Allerdings fallen Dir in Bayern durch Konfessionslosigkeit schon mal ein Großteil aller Stellen weg - vorausgesetzt, das wird tatsächlich so durchgezogen.
 
Auch in Bayern gibt es staatliche oder private Einrichtungen. (Und in anderen Bundesländern auch kirchliche.)

Wer Entscheidung trifft, muss mit Konsequenzen rechnen.
 
Wer Entscheidung trifft, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das stimmt, aber die Konsequenzen müssen auch rechtmäßig sein!

Gab es nicht vor einiger Zeit einen Chefarzt der gekündigt wurde wegen einer neuen Heirat nach Scheidung? Hat er nicht gewonnen im Prozess vor dem Arbeitsgericht?

Hab’s gefunden
 
  • Like
Reaktionen: Southpaw
Hier geht es aber nicht um eine Scheidung (bzw. eine zweite Heirat), sondern um einen Austritt aus der Kirche. Das könnte - vermute ich - auch ein Gericht als "Verletzung einer berechtigten Loyalitätserwartung" werten. Oft wird auch in schriftlichen Regelungen eine Mitgliedschaft in einer Kirche vorausgesetzt - in diesem Fall wäre es nicht verwunderlich, dass der Austritt Nachwirkungen hat.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich persönlich glaube nicht, dass sich eine Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft (oder die Nicht-Mitgliedschaft) auf die Fähigkeiten auswirkt, Bedürftige zu pflegen oder Auszubildende und neue Mitarbeiter anzuleiten. Ich halte es jedoch für ein wenig naiv, zu glauben, dass ein Verstoß gegen die Regularien des Arbeitgebers keinerlei Schwierigkeiten mit sich bringt. Immerhin wurde mit der Unterschrift unterm Arbeitsvertrag in die Einhaltung eben dieser Regeln eingewilligt.
 
Es geht auch darum, dass er nicht mehr als Praxisanleiter tätig sein darf.
Es wird irgendwann ein Gericht entscheiden, dass auch Kündigungen bei Kirchenaustritten unrecht sind. Die kirchlichen Häuser mussten in den letzten Jahrzehnten schon bei vielen Regeln zurückgehen. Zu Zeiten meiner Ausbildung wurden nur Katholiken eingestellt, mittlerweile sind auch konfessionslose und Menschen anderer Religionen wieder in Beschäftigungsverhältnissen kirchlicher Häuser!
 
Es wird irgendwann ein Gericht entscheiden, dass auch Kündigungen bei Kirchenaustritten unrecht sind.
Woher willst Du das wissen? Bist Du Juristin oder kannst Du in die Zukunft sehen? Nicht alles, was uns nicht gefällt, ist gleich illegal.
Zu Zeiten meiner Ausbildung wurden nur Katholiken eingestellt, mittlerweile sind auch konfessionslose und Menschen anderer Religionen wieder in Beschäftigungsverhältnissen kirchlicher Häuser!
Aber nicht, weil es ein rechtliches Muss ist, sondern weil die Häuser ihre Stellen sonst nicht mehr besetzen könnten. Der Pflegenotstand ist unbestritten. Ein Rechtsanspruch auf Anstellung oder Erhalt einer bestimmten Position entsteht dadurch nicht.

Fast jedes Haus hat ein Leitbild oder eine Unternehmensphilosophie, an der sich Mitarbeiter orientieren müssen. Bei den kirchlichen Krankenhäusern ist das häufig der Respekt von christlichen Werten oder die Akzeptanz christlicher Grundsätze. Eine strikte Ablehnung der Kirche könnte als ein Zeichen von Ablehnung auch dieser Grundsätze gewertet werden. Und damit als ein Verstoß gegen die Unternehmensphilosophie, der zu schwerwiegend ist, um stillschweigend hingenommen werden zu können.
 
Es wird irgendwann ein Gericht entscheiden, dass auch Kündigungen bei Kirchenaustritten unrecht sind.

Das ist arbeitsrechtlich schon lange durch verhandelt. Zumindest in den normalen Arbeitsebenen. Bei Chefärzten und PDLs kann dies noch anders aussehen.
 
Woher willst Du das wissen? Bist Du Juristin oder kannst Du in die Zukunft sehen? Nicht alles, was uns nicht gefällt, ist gleich illegal.

Möglicherweise ist hier aber deutsches Recht bzw. ein solches Urteil nicht EU-konform:


„Ob und ggf. wie viele Vergleiche die Kirchen geschlossen haben, um die Klärung dieser Rechtsfrage zu vermeiden, ist nicht bekannt. Nun aber, nun hat es diese Frage bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft. Der zweite Senat des Erfurter Gerichts aber hat offensichtlich Zweifel an der Europarechtskonformität der nationalen Regelungen, nach der die Vorinstanz die Kündigung für gerechtfertigt hielt. Und so gab das BAG die Rechtsfrage im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter (Beschl. v. 21.07.2022, Az. 2 AZR 130/21 (A)).“


Und das hat nix mit „nicht gefallen“ zu tun.
 
  • Like
Reaktionen: Southpaw
Na, da hätten wir ja die erbetene Quelle. Danke.

Kündigungen aufgrund von Kirchenaustritten scheinen also rechtlich noch nicht eindeutig geklärt zu sein, wobei es schon ein paar Urteile zugunsten der ausgetretenen Arbeitnehmer*innen gab.

Southpaw sprach allerdings nicht von einer erhaltenen Kündigung (sorry, er erwähnt später, dass wohl darüber gesprochen wurde. Das habe ich überlesen), sondern davon, seinen Entschluss "rechtfertigen" zu müssen. Ein Gespräch über den Austritt (und darüber, dass der nicht grundsätzlich begrüßt wird) wird nicht gegen geltendes Recht verstoßen, so unangenehm es sein mag.

Die Praxisanleiter-Geschichte könnte vielleicht tatsächlich ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht darstellen. Aber auch die scheint ja erst diskutiert zu werden, noch ist nichts entschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sofern die Funktion als Praxisanleiter nicht in einem gesonderten Vertrag festgelegt wurde, ist der Verzicht auf jene Fähigkeiten von Seiten des AG kein Verstoß gegen das Gesetz. Auch eine Kündigung der Praxisanleiter-Funktion ist kein Verstoß gegen geltendes Recht, sofern diese Funktion per Vertrag geschlossen wurde, da Kündigungen auch vom AG getroffen werden können.

Wenn es denn jemals in einer Nebensbrede im Vertrag festgehalten wurde.
Ansonsten kann der AG jeden Mitarbeiter aus seiner Funktion entheben und 'befördern'/beordern wie er lustig ist.
 
Abgesehen davon, dass eine Stationsinterne WhatsApp-Gruppe nicht nur gegen AGBs von WA verstößt, sondern auch der Datenschutz des Unternehmens mit den Füßen getreten wird.
Weil wir dort was besprechen? Die WA-Gruppe wird nicht professionell, sondern freundschaftlich-privat genutzt.

Und bezüglich der charakterlichen Eignung: Hast du was anderes erwartet?
Ja, denn mein Charakter und schon gar nicht meine Arbeitsleistung haben sich mit der Beendigung von Zahlungen an die Kirche verschlechtert.

@Southpaw: Waren Dir die Regeln bei Deinem jetzigen AG nicht bewusst?
Es gibt keine ausgeschriebene Regel. Es steht nichts dazu in meinem AV. Zwar ist dort ein Wertekanon aufgelistet, doch der ist rein von der Definition her völlig unberührt von meiner Konfession oder einem Kirchenaustritt. Was ich dagegen damals schriftlich von meinem AG erhalten hatte, war ein Ausdruck des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, nach dem das, was mir gerade passiert, nicht erlaubt ist.
(EDIT: Muss gestehen, dass ich deine Mutmaßungen nach dem Motto "selbst schuld!" in den vorherigen Posts unangebracht und nicht sehr erbaulich finde.)
 
  • Like
Reaktionen: niesreiz
Kurz zu meiner Story:

Nach Gespräch am runden Tisch mit zwei Herren in Kutte und einer Dame aus der Personalabteilung, darf ich weiter Praxisanleiter bleiben und werde auch nicht gekündigt. Es heißt hinter vorgehaltener Hand, diese Schikanen seien ein Versuch gewesen, mich zum Wiedereintritt zu bewegen.
Bei einem Kollegen aus einer anderen Station, der Anfang des Jahres ausgetreten ist, wird die gleiche Schiene gefahren.

Mir schien, dass sie wenigstens erleichtert sind, dass ich mich nicht den JW oder Scientology angeschlossen habe, denn die Fragen diesbezüglich kamen sehr schnell. Es wurde mir gesagt, man würde der höheren kirchlichen Stelle (Papst? [kleines lol]) erklären, dass mein Austritt dem Geist der Kirche nicht entgegensteht und ich weiter für das Haus tätig sein soll.

Hat übrigens nicht lang gedauert (keine zwei Wochen) bis ich gefragt wurde, ob ich Stv. SL sein möchte, habe aber freundlich abgelehnt, weil das bei uns eine extrem undankbare Position ist.

Man sieht: Personalmangel nun auch in der Kirche angekommen.

@Kaktuskanne
Kein neuer Stand bei dir?
 
Es wurde mir gesagt, man würde der höheren kirchlichen Stelle (Papst? [kleines lol]) erklären, dass mein Austritt dem Geist der Kirche nicht entgegensteht und ich weiter für das Haus tätig sein soll.
Üblicherweise das Offizialat.
 
  • Like
Reaktionen: Southpaw

Ähnliche Themen