Kirchenaustritt

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Gast
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage. Wie der Titel schon sagt plane ich demnächst meinen Austritt aus der katholischen Kirche. Allerdings habe ich mir die Frage gestellt ob es möglich wäre mir mein Examen abzuerkennen da ich in einem katholischen Krankenhaus gelernt habe und dort praktisch drei Jahre unter Vertrag stand? Mit dem Vertrag habe ich mich damals dazu verpflichtet mich zu den Grundsätzen der katholischen Kirche zu bekennen. Ein Kirchenaustritt allerdings ist ja genau das Gegenteil und könnte auch ein Kündigungsgrund sein. Kann der Vertrag, obwohl er bereits abgelaufen ist, rückwirkend irgendwie nichtig gemacht werden sodass ich gar kein Anspruch auf mein Examen habe?

Ich kann es mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, aber so ganz sicher bin ich mir nun doch nicht...
Kann mir da jemand weiter helfen?
 
Wenn dann hat die Verpflichtung Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag, der ja nicht mehr besteht. Mit der Abschlussprüfung hat er nichts zu tun, die bleibt gültig!
 
Das Examen kann man dir wegen einem Kirchenaustritt nicht aberkennen.

Es könnte aber Schwierigkeiten mit zukünftigen Arbeitsverträgen bei konfessionell gebundenen Arbeitgebern geben. Nicht bei bei den Katholiken. Das Problem ist heutzutage etwas anders gelagert. Man wird an den Pranger gestellt, weil man KEINE Konfession hat.

Ich bin übrigens seit ca. 35 Jahren konfessionslos und habe mich nie davon beeindrucken lassen, dass einige Arbeitgeber auf einer Konfession bestehen. Ich hatte immer genügend Auswahl. Wer mich ohne Konfession nicht haben wollte, hat eben Pech gehabt. Mittlerweile zwingt der Personalmangel manchen Arbeitgeber dazu umzudenken.
 
Wenn dann hat die Verpflichtung Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag, der ja nicht mehr besteht.

Aber das kann doch auch irgendwie nicht sein. Der Vertrag bestand drei Jahre während der Ausbildung und war befristet. In diesen drei Jahren habe ich alle Voraussetzungen und Pflichten für den Vertrag erfüllt. Der Vertrag ist auch bereits abgelaufen. Also habe ich diesem Vertrag gegenüber keine Rechte mehr, aber auch keine Pflichten. Das ist ja kein Vertrag auf Lebzeit. Eigentlich total logisch.

Es könnte aber Schwierigkeiten mit zukünftigen Arbeitsverträgen bei konfessionell gebundenen Arbeitgebern geben.

Ich glaube das fällt nicht wirklich ins Gewicht. Erstens arbeite ich nicht mehr in der Pflege und habe es auch nicht mehr vor, und zweitens, wo, wenn nicht in der Pflege, trifft man noch auf religiöse Arbeitgeber? Vielleicht noch Kindergärten, aber auch da werde ich sicher nie arbeiten. :lol:
 
Ich hatte mich wohl falsch ausgedrückt, ich meinte, wenn dann HÄTTE die Verpflichtung Konsequenzen bezüglich des Arbeitsvertrages und nicht auf das Examen, da der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht, hat es auch keine Konsequenzen. Also: wenn du während deiner Ausbildung ausgetreten wärst, dann hätte dich die Schule wohl kündigen können, im Nachhinein ist da nichts mehr möglich (interessiert denk ich auch keinen mehr, der AG verfolgt dich ja nicht im weitern Berufs- und Privatleben).