Kann eine Pflegehelferin es verweigern über eine Trachealkanüle abzusaugen?

Das stimmt so nicht, zum Beispiel muß der Arbeitnehmer eine Geräteeinweisung für das Absauggerät haben und du musst auch die pflegerischen Tätigkeiten die du durchführst sicher beherrschen. Was aber ist, wenn man das in seiner Ausbildung nie gelernt hast?
Was ist, wenn der Patient eine Infektion bekommt weil die Pflegehelferin nicht hygienisch einwandfrei arbeitet, oder das Sekret ist kontaminiert und sie infiziert sich?
Was ist, wenn sie im Dienst ist und die Trachealkanüle ist verstopft, dann müsste sie sie ja auch wechseln können.
 
Das ließe sich aber alles lernen. Müssen die Examinierten doch auch.

Ich weiß nicht, ob ich in meiner Ausbildung jemals eine geblockte Trachealkanüle gesehen habe; es gab noch Silberkanülen. Den Umgang mit den geblockten Kanülen habe ich jedenfalls erst nach der Ausbildung gelernt. Darf ich jetzt trotzdem.

Und der Eigenschutz beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten sollte auch der Pflegehelferin klar sein.
 
Was aber ist, wenn man das in seiner Ausbildung nie gelernt hast? Was ist, wenn der Patient eine Infektion bekommt...

Wenn und hätte wäre und wenn...

Ich habe vieles in der Ausbildung nicht gelernt oder wieder vergessen.

Gott sei Dank gibts ja meist Kollegen, die es können und mich einweisen.
Bücher und Fachzeitschriften in denen in Nachlesen kann.
Aber wenns denn gefordert wird bin ich schon auch in der Verpflichtung mit auch selbst Fortzubilden und nicht zu sagen

AG zeigts mir nicht - dann brauch ich es auch nicht zu machen.
 
Dass Angehörige viele Behandlungspflegen durchführen obwohl sie keinen entsprechenden beruflichen Status haben, habe ich bei meinen Überlegungen bisher nicht berücksichtigt, stimmt aber und ist ein wichtiger Einwand seitens aquarius 2.
Ein Freund von mir leitet einen ambulanten Intensivpflegedienst, dort werden viele beatmete Patienten versorgt und die Angehörigen - insofern sie es zulassen, bzw. wollen und können - miteinbezogen. Die Pflegefachkraft vor Ort führt sie sehr sorgfältig und kontinuierlich an diese speziellen Tätigkeiten heran , es wird ihnen immer wieder erklärt und gezeigt, wie sie was händeln müssen und sie haben tagtäglich die Gelegenheit zu üben, aber auch nachzufragen. Und erst wenn die Pflegefachkraft davon überzeugt ist, dass sie eine entsprechende Kompetenz erlangt haben,wird zugelassen, dass sie diese Verrichtungen alleine durchführen.
Ich bezweifel, dass eine ähnlich differenzierte und Umfangreiche Einweisung bei der betreffenden Kollegin im und während des Nachtdienstes stattfinden soll und kann. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich tagsüber von den anderen Kollegen einarbeiten zu lassen. Sie hätte so die Möglichkeit , sich als zusätzliche Mitarbeiterin im Tagdienst ausschließlich auf diese Patientin zu konzentrieren, zu üben, was sie üben muss, um eine entsprechende Sicherheit zu erlangen. Zu sagen kann ich nicht- mache ich nicht würde beim AG lediglich den Eindruck des nicht wollens bewirken und sie persönlich nicht entlasten...Spricht etwas dagegen, dass sie tagsüber Stundenweise bei dieser Patientin hospitiert?
 
Per Piepser, Info über Sp02 von Bw. 1 Hauses, Zuständigkeit für 4 Häuser, insg. 120 (!) behinderte Bewohner. 1 weitere Kollegin, ungelernt.
Wie soll das denn funktionieren....generell.
Macht die Mama ja schon, seit Jahren.
2+1/2 - wer oder was ist die halbe Kraft, die noch fehlt.

Generell funktioniert das schon-sie ist eben für 2 Häuser zuständig, die Kollegin für die anderen 2 Häuser. Bei schweren Fällen helfen sie sich gegenseitig. Insgesamt machen sie 3 Runden mit Lagerungen, Med., Sondennahrung etc und gehen noch je nach Bedrf auf Glocke (welche auch auf Piepser geschalten ist).
Sie haben einen Bereitschaftsarzt im Hintergrund, welchen man manchmal erreicht, manchmal kommt er dann auch,...!
Die halbe Kraft war damals noch eine Pflegehelferin, die die halbe Nacht da war-also ein, eindrittel Haus in den ersten 2 Runden. Die ist aber auch weggefallen.

Die Bewohnerin soll von einem anderen Bereich (Neuroreha: ähnlich aufgebaut wie eine Station im KH-mit KIKA´s sowie KS immer vor Ort) in eines der Häuser in denen meine Mutter arbeitet-und ICH bin darüber völlig empört.
Es ist absolut nicht gewährleistet, dass man schnell genug bei der Bewohnerin ist.

Mal davon abgesehen, dass meine Mutter ordentlich eingewiesen und angeleitet wurde (auch am Tag-gute Idee), ist es vom AG nicht fahrlässig, diese Patientin in einen solchen Bereich zu verlegen?!
 
Ein Freund von mir leitet einen ambulanten Intensivpflegedienst, dort werden viele beatmete Patienten versorgt und die Angehörigen - insofern sie es zulassen, bzw. wollen und können - miteinbezogen.
Das ist auch völlig in Ordnung. Allerdings gibt es meines Wissens einen großen Unterschied. Einem Angehörigen kann niemals eine Durchführungsverantwortung auferlegt werden, denn trotz der Einführung ist er immer noch Laie.

Nicht richtig ausgebildetes oder angelerntes Personal hat die Durchführungsverantwortung, aber sicher nicht die Fähigkeit, alle Probleme, die auftauchen können, adäquat abzuarbeiten. Da langt nicht das einfache Absaugen, man muß auch Notfallsituationen beherrschen.
 
Einem Angehörigen kann niemals eine Durchführungsverantwortung auferlegt werden, denn trotz der Einführung ist er immer noch Laie.
Derjenige, der durchführt, hat auch die diesbezügliche Verantwortung. Es wäre ja auch fatal, wenn eine Pflegefachkraft für etwas zur Verantwortung gezogen wird, das ein anderer durchgeführt hat.

Nicht richtig ausgebildetes oder angelerntes Personal hat die Durchführungsverantwortung, aber sicher nicht die Fähigkeit, alle Probleme, die auftauchen können, adäquat abzuarbeiten.
Eine dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege ist kein Garant für dieses adäquate Abarbeiten wie Du es nennst. Manche Probleme sind einfach zu spezifisch und bedürfen deshalb zeitnah einer adäquaten Einarbeitung, bzw. Nachschulung...
 
Eine dreijährige Ausbildung in der Krankenpflege ist kein Garant für dieses adäquate Abarbeiten wie Du es nennst. Manche Probleme sind einfach zu spezifisch und bedürfen deshalb zeitnah einer adäquaten Einarbeitung, bzw. Nachschulung...
Das ist klar. Ich sehe das Problem, dass man solche Kräfte nicht optimal schulen kann, weil zuviel Basics fehlen. Man kann vielen Menschen eine bestimmte Tätigkeit anlernen, z.B. die Fertigkeit abzusaugen. Aber das Erkennen und Beheben von Problemen läßt sich nicht mal eben lernen. Selbst ausgelernte KS benötigen erst einmal viel Erfahrung bis sie in solchen Bereichen sicher arbeiten können.

Derjenige, der durchführt, hat auch die diesbezügliche Verantwortung. Es wäre ja auch fatal, wenn eine Pflegefachkraft für etwas zur Verantwortung gezogen wird, das ein anderer durchgeführt hat.
Darum gehts doch garnicht. Sicher ist eine KS nicht schuld, was ein Angehöriger "verbockt". Es geht nur darum, dass man einem Angehörigen sicher keine Konsequenzen auflasten kann, wenn er aufgrund fehlenden Wissens eine falsche Aktion durchführt.
 
Gibt nur eine Empfehlung ;-). Keine nicht examinierten in solchen Bereichen arbeiten lassen. Und zusätzlich sollte darauf geachtet werden, das die examinierten firm sind in diesem Bereich. Das wird allerdings ein Wunschtraum bleiben. Ich als *** würde mich auf jeden Fall wehren, wenn ich eine Aufgabe übernehmen soll, die ich nicht vollständig beherrsche.
 
Sorry, wenn ich euch schon nerve-aber steht denn nirgends geschrieben, welche Voaussetzungen ein Betreiber erfüllen muss, um einen Patienten mit Trachealkanüle aufzunehmen?
 
Na entschuldige, aber das wäre jetzt schon etwas übertrieben, wenn der Gesetzgeber jetzt noch anfangen würde für jede der Krankheiten Anordnungen zu Erlassen für eine Aufnahme in ein Heim und dann wo möglich noch mit Klassifizierungen.

Das ist doch bei näherer Betrachtung gar nicht möglich.

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst?

Im übrigen Denke ich gibts andere Erkrankungen, die einen höheren Pflegeaufwand und pot. Gefahren bieten als ne T-Kanüle.
 
hannasu so kannst du das nicht fragen. Trachealkanüle sagt nichts über den Versorgungsbedarf aus. Der Versorgungsbedarf ist aber aussschlaggebend. Ich hatte in der ambulanten Pflege immer wieder Pat. mit Trachealkanüle. Da war aber kein Bedarf mit Absaugen und so weiter. Wir wechselten und reinigten nur die Trachealkanüle.

Es gibt meiner Meinung nach auch keine gesetzlichen Vorgaben die sich konkret auf eine Trachialkanüle beziehen. Der Betreiber muß das entsprechende Personal bereit halten. Sicher darf er die notwendigen Arbeiten nicht auf Angestellte mit Helferausbildungen verteilen.

Die Versorgung einer Trachealkanüle fällt in die Behandlungspflege. Da ist genau definiert was durch wen gemacht werden darf. Leider sind diese Angaben nicht auf das komplette Land zu beziehen sondern je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Ich gehe aber mal von aus, dass eine Behandlungspflege rund um die Trachealkanüle nicht von Helfern durchgeführt werden darf.

Evtl. kann dir die Heimaufsicht helfen. Vielleicht kann man da auch anonym das Problem schildern und um Rat bitten.
 
Letztendlich muss und sollte sie sich doch irgendwie mit einer TK auskennen wenn sie an diesem Pat. arbeitet. Wie schon erwähnt, die Kanüle muss nur mal verstopft sein und gerade keine Fachkraft in der Nähe und dann? Sagt ja keiner das sie es machen muss, aber sie sollte im Notfall doch wissen was zu tun ist.
Dann wäre sicher erstmal der AG dran aber ob sie dann ganz ohne Strafe davonkommt? Ich weiß es nicht, aber ich könnte das wohl mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Ich würde sicherlich darüber mit meinem AG sprechen, aber mich auch drum kümmern und mich informieren wie es geht? was gibt's zu beachten? potenzielle Gefahren? Schwieriges Thema
 
ich möchte das mal anders erklären,

bei uns in sachsen gab es vor kurzen eine vereinbarung in der wir entscheiden durften, ob pflegehelfer leistungen der leistungsklasse 1 durchführen dürfen oder nicht. dies beinhaltet das man pflegehelfer dafür abstellen darf aber dafür eine kürzung des leistungspreises in kauf nehmen muss.

hier sprech ich von nur von Leistungsklasse 1 des SGB V. Ergo bei uns darf selbst, wenn ich der sache zugestimmt hätte, keine hilfskraft eine verordnete Leistung einer höheren Leistungsklasse durchführen.
 

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