Jugendliche im Isolierzimmer einsetzen?

Sr. S.

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725
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Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe
Akt. Einsatzbereich
Schule
Hallo!

Weiß jemand ob es für Jugendliche verboten ist, ein Isolierzimmer auf Station zu betreten. Im Jugendarbeitsschutzgesetz finde ich kein Beschäftigungsverbot für diesen Bereich.

JArbSchG - Einzelnorm§ 22 Gefährliche Arbeiten

(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden
5.mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
6.mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
7.mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

Falls es ein Verbot gibt, benötige ich möglichst eine Quelle.

Vielen Dank schon mal.
 
Was verstehst du unter Isolierzimmer?

Isolation nach Infektionsschutzgesetz
oder
Umkehrisolation
 
Ich meinte die Isolation nach dem Infektionsschutzgesetz.
Bei der Umkehrisolation würde ich keinesfalls ein Problem sehen, da ja dort für den Schüler oder Praktikanten kein Risiko besteht.
 
Also bei uns wird das so gehabt, das unserer Praktikanten udn FSJler nicht in die Isozimmer dürfen.
wobei in der Ausbildung durften die Schüler in die Isozimmer

lg
 
Um was für eine Isolierung handelt es sich, MRSA, Noro etc. und wie alt ist der Jugendliche?
 
Da auf unseren infektiologischen Allgemeinstation auch Schüler ab dem ersten Ausbildungsjahr eingesetzt werden, incl. Praktikanten und ähnliches, dürfen diese auch in die Isolationszimmer.

Mir würde keine Begründung einfallen, warum diese nicht dort eingesetzt werden. Einzige Einschränkung sind Iso's der Stufe IV (Ebola, Lassa und ähnliche Erreger). Der Grund warum nicht für diesen Bereich ist, weil es wenige Patienten damit gibt und weil die Einarbeitung dafür zu aufwändig ist.
 
Um was für eine Isolierung handelt es sich, MRSA, Noro etc. und wie alt ist der Jugendliche?

Es geht mir um eine grundsätzliche Regelung für unter 18jährige. Kürzlich wurden wir von einer der Stationen gefragt, weil ein 17 jähriger Praktikant sagte er dürfe nicht in ein MRSA-Zimmer und eine Schülerin dies bestätigt hat, weil sie vor ihrem 18. Geburtstag auf einer anderen Station auch nicht in Isolierzimmer durfte.

Da ich werde im Jugendarbeitsschutzgesetz, noch in der Gefahrenstoffverornung etwas gefunden habe, dass die Aussage der beiden bestätigt, fiel mir als letzte Möglichkeit ein noch mal im Forum nachzufragen.

Narde, vielen Dank für Deine Antwort, das bestätigt meine Aussage der Station gegenüber.
 
Hallo Sr.S,

ich kenne Stationen, die es auch so handhaben, dass sie Praktikanten nicht in Iso-Zimmer lassen und 1. Jahresschüler auch nicht.

Wenn du dann nachfragst, warum das so ist, bekommst du sehr nebulöse Aussagen.
Einmal wurde mir erklärt, dass es ihnen zu aufwändig ist, den Schülern und Praktikanten zu erklären wie man die Schutzkittel korrekt anzieht.

lg
Narde
 
Na das ist ja mal eine tolle Begründung.:knockin:

Aus meiner Praxiszeit kenne ich es nur bei strahlenden Patienten (Radio-Jod-Therapie), dass da Jugendliche nicht in den aktiven Bereich durften. Aber das ist laut Jugendarbeisschutzgesetz auch so gefordert.
 
ich kann auch nur berichten das unsere FSJler als erstes eingetrichtert bekommen das sie nicht in die Isozimmer dürfen auf Nachfrage warum bekam ich nur ein darum vom FSJtler

hab PDL noch nicht gefragt.
 
Käme drauf an wovon du redest.
Jedenfalls nicht von "normalen" Isolationen!

Lassen wir Ebola mal außen vor... ;)
 
Hallo!

Bei uns ging es nicht nach Alter, sondern nach Themenbehandlung.
Solang wir die Isolation und die dazugehörigen Krankheiten nicht in der Theorie besprochen hatten, durften wir auch die Iso-Zimmer nicht betreten. Nicht nur aus Gründen des Eigenschutzes.

LG :)
 
Der Unterschied ist das du als Auszubildene unter JArbSchG §22 Abs. 2 fällst, da jedoch ein Praktikant/FSJler(in) dies nicht braucht fällt diese nicht unter den Absatz 2.

Nochmals eine kleines Zitat aus §2 BioStoffV Abs.4 Satz 2
"Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte mit den biologischen Arbeitsstoffen direkt in Kontakt kommen können."
Dazu nochmals Abs 1
"Biologische Arbeitsstoffe sind ..., die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können."

Ergo:
Für Praktikanten/FSJler ist eigentlich ziemlich viel Tabu.
z.B. Iso-Zimmer, jegliche Art von Körperausscheidungen, das reinigen von Schmutzräumen....
Hier einfach mal den Tätigkeitskatalog lesen:
http://www.ev-krankenhaus.de/img/ejbfile/Handlungsanleitung Praktikanten unter 18 Jahren.pdf?id=6011
 
...

Der Unterschied ist das du als Auszubildene unter JArbSchG §22 Abs. 2 fällst, da jedoch ein Praktikant/FSJler(in) dies nicht braucht fällt diese nicht unter den Absatz 2.

Und wieso liest Du den Absatz 2 nicht komplett? Was steht denn da unter Punkt 2?
--- 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist ---
Und nun? Ignorieren wir das einfach??

....

Ergo:
Für Praktikanten/FSJler ist eigentlich ziemlich viel Tabu.
z.B. Iso-Zimmer, jegliche Art von Körperausscheidungen, das reinigen von Schmutzräumen....
Hier einfach mal den Tätigkeitskatalog lesen:
http://www.ev-krankenhaus.de/img/ejb...en.pdf?id=6011

Am Besten machen die einen ganz weiten Bogen um ein Krankenhaus! :wut: