Hätte ich dich mal vor einem Jahr gehabt.
Genau sowas war nämlich ständig Thema und uns wurde genau das gesagt. Ich hatte keine Möglichkeiten mich eines besseren zu belehren, da ich nicht das gesamte Prüfungs- und Ausbildungswesen verstehe. Ich konnte keine verbindliche Aussage darüber finden das die Stunden in einer gewissen Reihenfolge laufen müssen. Bei uns stand ja die Reihenfolge zum Ausbildungsbeginn noch nicht mal fest. Wir bekamen immer ca. 1 -6 Monate vorher unsere Einsätze mitgeteilt.
Ich hatte auch immer bezweifelt das eine Kommission es für ausreichend hält wenn ein Schüler die Inhalte im Stationshopping lernt. Das ist zu unruhig. Da sollte m.M.n. Struktur drin sein.
Aussage der Schule war auch, das die absolut keine Einfluß auf die Endscheidungen der PDL hätten.
Jetzt ist aber auch die Sache ich lebe in NRW. Mir kommt die gesamte Ausbildung in Süddeutschland schon anders vor. Wohlmöglich hat das auch damit etwas zu tun. Ich Blicke durch die ganzen Gesetzte und Verordnungen nicht durch. Was ich gefunden habe finde ich aber auch schwammig formuliert.
Krankenpflegesetz:
§4 "(5) Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die Schule. Die Schule unterstützt die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung. Die Praxisanleitung ist durch die Einrichtungen nach Absatz 2 Satz 3 sicherzustellen. Bei Modellvorhaben nach Absatz 7, die an Hochschulen stattfinden, tritt an die Stelle der Schule die Hochschule."
§10
"(1) Der Träger der Ausbildung hat
1.die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel (§ 3) in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann und"
KrPflG - Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
Das wurde uns als, "die Schule muss nur eingreifen wenn es total aus dem Ruder läuft", verkauft. Ich konnte das auch nie glauben, letztendlich konnte ich adhoc auch niemanden zwingen diesem Gesetz nach zu kommen. Zur Struktur wurde mir gesagt das das eben im Groben stimmen muß. Kurz "da steht nicht das es Verboten ist so zu unterrichten, also machen wir es so wie es die PDL gerne hat".
Auch zu beweisen das das Ausbildungsziel auf diese weise nicht zu erreichen ist war gerade bei mir sehr schwierig. 1,0 in der Schule, auf Stationen auch nahe zu immer Bestbewertungen und die zu erreichenden 250h Praxisanleitung hatte ich mit fast 2 Jahren schon zusammen. Da steht zwar nahe zu immer nur "zugesehen" aber ich hab jetzt schon fast 400 PA Stunden.
Wenn ich mich beschwert habe, hab ich eben genau die Antworten plus "was wollen sie eigentlich, sie sind zu ehrgeizig" etc. zu hören bekommen. auf diese weise ist mein Zwischenprüfung auch gegen meine Trend nur eine 3 geworden. Was mich wirklich sehr enttäuscht hatte.
Naja. bei mir ist es jetzt zu spät. Ich hab mir aus Unwissenheit ebenfalls einen Bären aufbinden lassen. Ich kann aber nicht zu jedem Gespräch das ich führe einen Anwalt mitnehmen. Das in meiner Ausbildung was schief läuft war ja schnell klar. Im Mai beginnen die Prüfungen und im August bin ich hoffentlich fertig. Dann hab ich trotz aller dem die Ausbildung geschafft.