Im Dienstplan bei Krankmeldung Arbeitstag in frei geändert

haigemaus

Newbie
Registriert
31.01.2017
Beiträge
1
Heute hab ich für Freitag einenTermin zur Darmspiegelung bekommen.
Der Arzt sagte mir,dass ich dafür eine Krankmeldung bekomme. Laut Dienstplan müsste ich arbeiten.
Nun will mir meine Chefin am Freitag frei eintragen. Das geht doch wohl nicht, oder?
 
Da der Freitag regulär ein Arbeitstag ist nein.
Bei Samstag und Sonntag sieht das ganze wieder etwas anderes aus. Da kommt es drauf an ob man ein 5 oder 6 Tage Woche hat.
 
Warum sollte das nicht gehen ?
So gehen die Stunden von Deinem Lohnanspruch ab, und die Chefin wird doch sicher eine "betriebliche Notwendigkeit" für die Dienstplanänderung erfinden können.
(Die Krankschreibung darf nicht dafür herhalten!)

Was das über Charakter, Empathie und Mitarbeiterbindung der Chefin aussagt, mag der geneigte Leser selber beurteilen.
 
  • Like
Reaktionen: Toolkit
Warum sollte das nicht gehen ?
So gehen die Stunden von Deinem Lohnanspruch ab, und die Chefin wird doch sicher eine "betriebliche Notwendigkeit" für die Dienstplanänderung erfinden können.
Geht nicht, weil:
Ich geh mal von einem feststehenden Dienstplan aus (sie schreibt ja auch, daß sie lt. DP Dienst hätte). Und ein Dienstplan ist beiderseits bindend, also für AG und AN.
Also kann die Chefin nicht einfach ohne Einwilligung von haigemaus irgendwas dran ändern.
 
Früher einmal.
Inzwischen haben sich (fast) alle Chefs da abgesichert.
Steht meist im Kleingedruckten.
Entweder direkt im Arbeitsvertrag oder im QMHB-Standard "Dienstplan".
Und den Standard erkennst Du mit dem Arbeitsvertrag an.
"Feststehende" Dienstpläne ............... Ich bitte Dich .....
  • :aetsch:
 
Quatsch.
Das ist Arbeitsrecht.
Und auch Standards, Dienstpläne oder "Kleingedrucktes" dürfen nicht gültigem Arbeitsrecht widersprechen.
Laßt euch doch von den Arbeitgebern nicht verscheißern!
 
Warum sollte das nicht gehen ?
So gehen die Stunden von Deinem Lohnanspruch ab, und die Chefin wird doch sicher eine "betriebliche Notwendigkeit" für die Dienstplanänderung erfinden können.
(Die Krankschreibung darf nicht dafür herhalten!)

Was das über Charakter, Empathie und Mitarbeiterbindung der Chefin aussagt, mag der geneigte Leser selber beurteilen.

Auch bei betrieblicher Notwendigkeit kann der AG nicht einseitig Dienstpläne ändern. Dann würde man ja die Leibeigenschaft wieder einführen und wäre praktisch dem AG gänzlich ausgeliefert. Betriebliche Notwendigkeit sieht der AG doch immer.
 
  • Like
Reaktionen: engel78 und Martin H.
@Martin H.
... Papier ist geduldig. ...

So etwas ist gängige Praxis, und kein AN lässt es deswegen auf einen Prozeß ankommen.
Gewerkschaft oder Berufsverband kosten Geld, das bei den "Löhnen" in Kleinbetrieben ganz einfach nicht da ist. Die sind alle aus der Tarifbindung raus.

@ludmilla
Genau das meinte ich mit der Einstellung der Chefin !
 
und ob ich klagen würde - wenn vorher Gespräch nicht fruchtet und mein VerDi Rechtsbeistand nicht hilft. Bin in Gewerkschaft + Berufsverband!
Ich brauchte vor einiger Zeit nur mit dem Advokaten zu drohen - und es war plötzlich nur ein Versehen gewesen.
Papier ist ein Dokument und wenn ich als AN es nicht ernst nehme freut sich der AG.
Wenn du deinem AG es erlaubst sich über deutsches Arbeitsrecht zu stellen, ist es deine Sache. Es hier als rechtens darzustellen, eine ganz andere!
 
und ob ich klagen würde - wenn vorher Gespräch nicht fruchtet und mein VerDi Rechtsbeistand nicht hilft. Bin in Gewerkschaft + Berufsverband!
Ich brauchte vor einiger Zeit nur mit dem Advokaten zu drohen - und es war plötzlich nur ein Versehen gewesen.
Papier ist ein Dokument und wenn ich als AN es nicht ernst nehme freut sich der AG.
Wenn du deinem AG es erlaubst sich über deutsches Arbeitsrecht zu stellen, ist es deine Sache. Es hier als rechtens darzustellen, eine ganz andere!

Genau so ist es und ich habe auch mit Gwerkschaft und Anwalt meine und das Recht meiner Kollegen durchgesetzt. Der Gang vor Gericht war nicht nötig, weil die AG dies genauso scheuen und wissen wann sie Recht haben und wann nicht.

Die AG können diese Sachen nur machen, weil es noch immer so blöde (sorry) Pflegekräfte gibt, die das mit sich machen lassen! Also wehrt euch endlich gegen diese rechtlich nicht haltbaren Verfahrensweisen....
 
Eine nachträgliche Dienstplanänderung geht natürlich nicht ohne Einverständnis des Mitarbeiters.

Aber: Bei einem geplanten ärztlichen Eingriff kann der Arbeitgeber verlangen, dass dies in der Freizeit geschieht. Das ist häufig vertraglich festgehalten. Sich für eine geplanten Eingriff krankschreiben zu lassen ist nur möglich, wenn der Termin ausschließlich zu diesem Zeitpunkt stattfinden kann (z.B. wenn der behandelnde Arzt nur an bestimmten Wochentagen operiert).

Es wäre also zu verlangen gewesen, dass haigemaus ihre Darmspiegelung an einem freien Tag vornehmen lässt. Die Chefin will dafür sorgen, dass genau dies geschieht.

Service - Praxistipps - Archiv - ver.di b+b
 
Auch wenn die meisten hier jetzt über mich herfallen werden:
Die Darmspiegelung ist eine planbare Untersuchung (hab ich zumindest so interpretiert) Und eine geplante Untersuchung muss ich in meiner Freizeit machen. Ansonsten könnte ich ja immer nen Arzttermin machen, wenn ich keine ist hätte, an einem bestimmten Tag zu arbeiten.

Wenn ich den Termin kurzfristig mache, hätte ich kein Problem damit, wenn der AG mir frei einträgt.

Andersrum mal gesehen: Wenn der AG mir nicht frei gibt und ich angekündigt nicht zur Arbeit komme (auch mit ner Krankschreibung) ist es eine angekündigte Arbeitsverweigerung. Für die kann ich eine Abmahnung erhalten.

Nachdenklich
Einer
 
  • Like
Reaktionen: Susanne2807
Das hat man dann davon, dass man über seine Erkrankung spricht....
Da plant man doch demnächst am besten solch eine Untersuchung stillschweigend und gibt an dem jeweiligen Tag einfach die AU ab....
 
Lies den Link von ver.di(!) - solch eine Untersuchung muss in der Freizeit stattfinden. Daher muss dem AG auch nichts von einer Krankheit und notwendiger Untersuchung mitgeteilt werden.

Für eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt etc. lässt man sich doch auch nicht krank schreiben. Wir reden nicht von einer akuten Erkrankung oder einer Untersuchung, die nicht aufschiebbar ist.
 
Einen Zahnarzttermin mache ich natürlich in meiner Freizeit, der setzt mich ja auch nicht den ganzen Tag - und meist ja auch schon einen Tag vorher durch die Vorbereitung - schachmatt...

Nach einer Darmspiegelung ist man -selbst wenn man wollen würde- nicht mehr in der Lage zu arbeiten... von daher halte ich eine AU für gerechtfertigt.
Eine geplante OP muss ich ja auch nicht in meinem Urlaub machen lassen... oder doch ?
 
weiss ja nicht wie das inzwischenin deutschland so mit untersuchungen dieser art abläuft...

ist es wirklich so, dass man cich da einen darmspiegelungstermin wirklich aussuchen kann, ober ist man eher froh, wenn man irgenwann mal einen bekommt ? ( so wie der/die TE es auch wortwörtlich genannt hat )
 
Termine für solche Untersuchungen gibt es ja nun nicht wie Sand am Meer. Nicht selten wartet man Monate. Und wenn man dann kurzfristig einen bekommt, wäre es mir egal ob ich an dem Tag frei oder Dienst hätte. Es gibt ausreichend Gründe und akute Anlässe um nicht lange auf einen Termin zu warten.
Bei einer reinen Vorsorgemaßnahme kam ich das im Frei machen, wenn ich aber Vollzeit arbeite(Mo-Fr), wird auch das schwierig und Urlaub muss ich dafür ja nicht nehmen?!
Und auch Kontrolle-Zahnarzttermine kann ich mir nicht immer aussuchen. Klar versucht man dass im Frei, wenn möglich. Aber ich halte nicht mehrere Tage Zahnschmerzen aus, wenn ich kurzfristig einen Termin bekomme. Wenn die Threadstarterin für Feitag kurzfristig einen Termin bekommt, interpretiere ich erst mal einen akuten Anlaß. Wenn sie da Dienst gehabt hätte, ist sie stattdessen AU und der bestehende Dienstplan kann nicht in Frei geändert werden. So einfach und gesetzlich klar geregelt ist das.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Nicht selten wartet man Monate.
dann ist es ja nicht schwer einen freien Tag einzuplanen.

wenn ich aber Vollzeit arbeite(Mo-Fr), wird auch das schwierig und Urlaub muss ich dafür ja nicht nehmen?!
doch schon oder einen freien Tag.

Aber ich halte nicht mehrere Tage Zahnschmerzen aus, wenn ich kurzfristig einen Termin bekomme.
Darum gehts nicht - es geht darum ob du die Stunden ersetzt bekommst.



Ganz so einfach ist das nicht und dass das gesetzlich klar geregelt wäre würde ich mal schwer bezweifeln.
Warum sollte denn der DP nicht geändert werden können, wenn ich sage AG ich brauche nen freien Tag und der AG sagt ok? Wie der "freie Tag" dann verrechnet wird steht auf einem anderen Blatt,
und das ist ja hier wohl geschehen, der AN sagt ich komme am ... nicht brauche frei da ich eine Untersuchung habe, AU kommt.
AG sagt ganz normale Untersuchung - planbar auch wenns vielleicht nur ein paar Tage im voraus sind - dafür zahlt der AG nicht -
WARUM AUCH???

Untersuchungen und Arztbesuche sind mal grundsätzlich in der Freizeit durchzuführen, da sind wir uns doch hoffentlich einig.

Unter bestimmten Bedingungen lässt der TVÖD es zu, dass man die Zeit zurückerstattet bekommt.
Auf Station sehr selten bei uns da man halt einfach tauscht und schon kann man den Vormittag oder Nachmittagtermin wahrnehmen. Gleitzeitteilnehmer ebenfalls ausgeschlossen, die können ja später kommen oder früher gehen.
 

Ähnliche Themen