- Registriert
- 25.12.2007
- Beiträge
- 3
- Beruf
- Gesundheits-und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Ausbilder im Sanitätsdienst
- Akt. Einsatzbereich
- Aufwachraum
- Funktion
- Stationsleitung
Hallo zusammen,
ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger im AWR einer Klinik mit amb. und stat. orthopädischen, chirurgischen und gynäkologischen, sowie geburtshilflichen Eigriffen. Bei uns ist es Standard, daß bereits im AWR der Uterusstand, sowie eine Blutungskontrolle durch das Pflegepersonal des AWR durchgeführt wird. Nun meine Frage : ist dies rechtlich zulässig oder dürfen das nur Hebammen, bzw. Entbindungspfleger oder Ärzte in der Geburtshilfe durchführen?
Freue mich auf interessante Antworten!
Gruß
Rüdiger
ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger im AWR einer Klinik mit amb. und stat. orthopädischen, chirurgischen und gynäkologischen, sowie geburtshilflichen Eigriffen. Bei uns ist es Standard, daß bereits im AWR der Uterusstand, sowie eine Blutungskontrolle durch das Pflegepersonal des AWR durchgeführt wird. Nun meine Frage : ist dies rechtlich zulässig oder dürfen das nur Hebammen, bzw. Entbindungspfleger oder Ärzte in der Geburtshilfe durchführen?
Freue mich auf interessante Antworten!
Gruß
Rüdiger
