Anerkennung einer Fachweiterbildung durch langjährige Arbeit im OP?

Sasa 210

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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
op
Hallo,
mich würde interessieren, ob ich mir die langjährige Arbeit im OP anerkennen lassen kann. Ich arbeite seit 30 Jahren im OP und bin examinierte Krankenschwester.
Vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus
 
Hallo Sasa,

Die "Anerkennung" (= Fachweiterbildung ?) der Tätigkeit im OP ist schon seit mindestens 30 Jahren nicht mehr möglich. Ich selbst arbeite seit 27 Jahren im OP und die letzten Kolleginnen mit "Anerkennung" sind 2010 berentet worden.


Mit freundlichen Grüßen
Jörg Morschett
 
Was meint ihr mit Anerkennung? Wofür? Für die Rente, ein Studium, einen Titel...?
 
@Claudia:

Es gab mal die Möglichkeit , die Fachweiterbildung "durch langjährige Tätigkeit" zu erlangen. Man wollte den damals über 50jährigen die 2-jährige Weiterbildung ersparen und ihnen trotzdem die selbe Lohnstufe wie den "Jungen" KollegInnen geben. (Obwohl das damals meist keinen Unterschied machte) Und den Stellenwert im Team nicht zu schmälern.
Außerdem konnte das Krankenhaus dadurch eine höhere Fachpflege-Quote erlangen.

Als ich 1998 im OP anfing hatten wir noch 3 Kolleginnen, die nie eine Fachweiterbildung gemacht hatten, aber trotzdem als OP.Fachkräfte geführt wurden. Soweit ich mich erinnere mussten sie 20 Jahre Tätigkeit nachweisen und erhielten dadurch diese "Anerkennung"

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Morschett
 
Danke für die Antwort, ja genau das meinte ich. Gibt es ja leider nicht mehr.
LG
 
Die frühere Anerkennung kenne ich nicht.
Du musst in die gesetzlichen Regelungen deines Bundeslandes schauen.
In Niedersachsen ist eine Anerkennung bspw. nicht vorgesehen.

Bei Neuauflage einer Weiterbildung gab es zuletzt in der Notfallpflege Übergangsregelungen zur Anerkennung beruflicher Erfahrener. Das läuft dann nach einer gewissen Zeit aus. Auch hier, in allen Bundesländern unterschiedlich.
Trifft für den OP natürlich nicht mehr zu.

Eine Gleichwertigkeitsanerkennung durch die DKG dürfte ohne jedwede Zusatzqualifikationen ausgeschlossen sein.
 

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