Hebammentätigkeiten durch Krankenpflegepersonal?

Rüdiger

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25.12.2007
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3
Ort
Heiligkreuzsteinach
Beruf
Gesundheits-und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Ausbilder im Sanitätsdienst
Akt. Einsatzbereich
Aufwachraum
Funktion
Stationsleitung
Hallo zusammen,

ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger im AWR einer Klinik mit amb. und stat. orthopädischen, chirurgischen und gynäkologischen, sowie geburtshilflichen Eigriffen. Bei uns ist es Standard, daß bereits im AWR der Uterusstand, sowie eine Blutungskontrolle durch das Pflegepersonal des AWR durchgeführt wird. Nun meine Frage : ist dies rechtlich zulässig oder dürfen das nur Hebammen, bzw. Entbindungspfleger oder Ärzte in der Geburtshilfe durchführen?


Freue mich auf interessante Antworten!

Gruß

Rüdiger :gruebel:
 
Diese Aufgabe ist delegierbar.
Das heißt, der Arzt kann dir diese Aufgabe delegieren.
Wenn du sie übernimmst, hast du die Durchführungsverantwortung.
 
Da irrt Tiyzery:

Aus dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG)


Vorbehaltene Tätigkeiten

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 4


(1) 1Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. 2Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.
(2) Geburtshilfe im Sinne des Absatzes 1 umfaßt Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs*
 
Pflege und Überwachung im Wochenbett gehört aber auch zu den pflegerischen Aufgaben, habe ich gelernt.
Verstehe trotzdem nicht, wieso das im AWR von der AN gemacht werden soll.
 
Dann steht also die Frage im Raum, wann die Leitung der Geburt aus der Hand der Hebamme abgeeben wird.

Fragt doch mal die Hebammen bei euch im Haus zu dieser Problematik!
 
Bei uns ist das ganz klar Hebeammen- bzw. Gynäkologentätigkeit, im AWR wird nur die postoperative Phase nach ITN überwacht, PDA und Spinalanästhesien werden meisst im Kreissaal durch die Hebeamme überwacht.
Bei meiner eigenen Sectio mit ITN wurde ich sogar direkt von der Hebeamme weiterversorgt, auch das erste Anlegen geschah zeitnah.
Rechtlich scheint mir jedoch nichts dagegen zu sprechen, dass ausgebildetes Pflegepersonal Fundusstand und Blutung nach Sectio kontrolliert.
 
(1) 1Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. 2Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.
Zugezogen wird er/sie ja.
Nur Überwachen kann auch jemand anderes.
 
Vielen Dank für die interessanten Antworten!

Dann steht also die Frage im Raum, wann die Leitung der Geburt aus der Hand der Hebamme abgeeben wird.

Fragt doch mal die Hebammen bei euch im Haus zu dieser Problematik!
Unsere Hebammen sind froh, wenn wir ihre Arbeit erledigen, da sie im Kreißsaal meistens genug zun tun haben.:!:


LG

Rüdiger :gruebel:
 
Also bei uns in der Klinik gibt es so etwas nicht, das machen entweder die Hebammen oder die Ärzte.
Wenn du da mal einen Fehler machst, dann bist du dran, damit überschreitest du denke ich mal deine Kompetenz.
Ich würde es persönlich nicht machen.
Lieben Gruß Rinchen
 
also ich seh da kein problem drin. das war (bei und zumindest) ganz klar inhalt der ausbildung.
 
Hallo,

also Wochenflusskontrolle (gerade in den ersten 24 h ) durch Pflegepersonal kenne ich sowohl noch aus der Ausbildung als auch aus eigener Erfahrung. Die Kontrolle des Uterusstandes allerdings nicht, das hat immer die Hebamme oder der Arzt gemacht. Ich denke, um das zu machen müßte man gut angeleitet werden und da würde mich die rechtliche Seite auch interressieren und gehört das zum Aufgabenbereich ? Die Wochenflusskontrolle würde ich gleichsetzen mit anderen Wunden, die ich nach OP ja auch auf Nachblutungen kontrolliere.
Schöne Grüße
:) Linnea
 
Hi, habe noch mal nachgelesen im Klinikleitfaden Pflege(6.Auflage 2008 )Betreuung der Wöchnerin: Bis ca. 2h pp durch die Hebamme...

...Postoperative Pflege: ...nach Sectio caesarea folgende Besonderheiten: Kontrollen: Fundus: mindestens alle 8h, Lochien...........


Dann steht also die Frage im Raum, wann die Leitung der Geburt aus der Hand der Hebamme abgeeben wird.

Fragt doch mal die Hebammen bei euch im Haus zu dieser Problematik!

...würde mich auch interressieren, darf das nun von den Hebammen deligiert werden, in diesen ersten 2h ?? Danach ist ja nun klar.

:) Linnea
 
Hallo,

nun, das mit "2 Std. postpartal" kommt sicher daher, dass die Betreuung 2 Stunden nach Entb., egal ob Spontan oder Sectio, im KRS durch die Hebamme erfolgen sollte. Beurteilung der Lochien und des Fundus habe ich schon in der Ausbildung gelernt und sollte für jede (Kinder-)Krankenschwester auf der Wochenbettstation normal sein, es gibt schließlich Stationen auf denen gar keine Hebamme arbeitet.
Warum dies die Kompetenz des Pflegepersonal überschreiten soll, verstehe ich nicht, bei postoperativen Patienten beobachten und beurteilen wir schließlich auch z.B. die Wunde, Drainagen, Redons, usw., auch da können Fehler passieren, für die ich als Pflegeperson ggf. die Verantwortung übernehmen muss. Findet eine Betreuung nur gelegentlich auf der Intensiv oder im AWR statt kann man immer noch sagen: weil es selten vorkommt, kenne ich mich damit nicht aus und frage jemanden der es kann.
Gruß Anna
 
Bei uns werden die Patientinen von der Ausschleuse direkt von der Hebamme übernommen und im KRS weiter überwacht.
Nur wenn beide hebammen im Dienst zu tun haben kommen die Patientinnen in den AWR.:knockin:
Geplant ist ein extra O.P. für geburtshilfliche O.P.´s, dann hat sich das sowieso erledigt, da dann nur Hebammen zur Versorguung da sind.

LG Julia
 

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