Frei ist doch kein "Frei"?

Khaleesi_84

Newbie
Registriert
18.10.2015
Beiträge
5
Akt. Einsatzbereich
Pflegeheim
Funktion
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo ihr Lieben,

natürlich ist das Forum auch voll mit Fragen zu dem Dienstplan bezüglich "Frei" und "Muss man im Frei für den Arbeitgeber erreichbar sein?!"

Allerdings habe ich gleich mehrere Fragen zu diesem Thema und diese sind für mich nicht "konkret" beantwortet. :(

Folgender Fall ereignete sich diese Woche bei mir und bei anderen Arbeitskollegen:
Eine Kollegin (Pflegefachkraft) musste sich aufgrund Schulterprobleme krank melden. Nun müssen diese Dienste ja auch abgedeckt werden.

Die Wohnbereichsleiterin von einem anderen Wohnbereich (sie ist, so vermutet man (offiziell ist dies nicht ausgeschrieben) die stelllvertretende PDL) hat dann uns Mitarbeiter gefragt "Kannst Du an dem und dem Tag einspringen, der Dienst muss abgedeckt werden?"

Natürlich haben einige mit "JA" geantwortet und sind eingesprungen. Einige Mitarbeiter haben mit "NEIN" geantwortet -> da passierte dann folgendes: Die Wohnbereichsleitung erinnerte uns an unseren Vertrag, in dem steht

"Der Arbeitnehmer leistet Nacht-, Wochenend- sowie Mehr und Überarbeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Insbesondere ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in Eil- und Notfällen (z.B. bei der kurzfristigen Verhinderung eines anderen Arbeitnehmers wegen Krankheit) vom Dienstplan abweichende und ggf. zusätzliche Schichten auch kurzfristig zu übernehmen".


So steht es im Vertrag bei uns!

Sagen wir also "NEIN" kommt genau diese Begründung! Das heißt doch dann für mich, das wir nie wirklich Frei haben, sondern immerzu "einsatzbereit" sein müssen, um arbeiten zu gehen!

Auch haben wir die Option beim Dienstplan "Wunschfrei" einzugeben (meistens plant dies unser Wohnbereichsleitung auch so ein, manchmal ist es aber auch einfach nicht machbar, was ja in Ordnung für uns ist, man kann nicht jedem Wunsch gerecht werden, dessen sind wir uns allen bewusst und wir akzeptieren dies).

Wer dann im Dienstplan Wunschfrei hat, wird dann eigentlich auch nicht aus dem Frei geholt, da der Mitarbiter an diesen Tagen dann meist etwas vor hat bzw. geplant hat.

Jedoch geht die andere Wohnbereichsleitung ("stellv. PDL?!") immer wieder her und streicht uns dieses Wunschfrei mit der Begründung wie oben "Du bist laut Deinem Vertrag dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten!"

Auch werden wir dann kritisiert von ihr, warum wir in unserem Frei telefonisch nicht erreichbar sind: "Du hast für Deinen Arbeitgeber gefälligst telefonisch erreichbar zu sein!" (wortwörtlich!)

Meiner Meinung nach ist das
  1. schon Rufbereitschaft, was extra vergütet werden muss und
  2. grenzt das schon an Nötigung: Sind wir mal telefonisch nicht zu erreichen, wird man mindestens 10mal am Tag angerufen und die Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden immer unfreundlicher
So... das ist mal der grobe Teil!

Wir Arbeitnehmer sind schon völlig fertig und planen auch schon, alle einmal gemeinsam untereinander zu reden (ein "heimliches Treffen" ohne WBL oder stellv. WBL, um gemeinsam zu reden, was wir dagegen tun können, es geht hier lediglich um den Tonfall und das wir ständig an den Vertrag erinnert werden, wir sind doch kein Eigentum vom Arbeitgeber!).

Bei uns im Haus gibt es auch keinen Betriebsrat oder ähnliches, wer das einfordert, wird aus "betriebsbedingten Gründen" gekündigt!

Wie können wir denn argumentieren, das wir in unserem Frei nicht einspringen können, wenn wir an den Vertrag erinnert werden? Viele von uns lassen sich Ausreden einfallen, aber das ist auch keine Lösung -> da werden wir auch wieder an den Vertrag erinnert, das uns der Arbeitgeber "verpflichten" kann...

Könnt ihr mir bzw. uns da weiterhelfen? Ich möchte mich schon mal im Vorraus für die Antworten bedanken! Ich weiß, es ist ein lästiges Thema...
 
Ja, das steht so in dem Vertrag...
Jetzt muss ich tatsächlich gestehen, das ich keine Ahnung habe, was für ein Tarifvertrag bei uns ist :wut: (wie peinlich).

Es ist ein "einfacher" Arbeitsvertrag bei einem "Dt. paritätischer Wv."
 
http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/AVB_aufl-11_web.pdf

Klartext, der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht welches er einmalig ausführen darf, z.B. Dienstplan für Oktober. Dieser wird gültig und ist dann für beide Seiten gültig! Er kann nicht kurzfristig ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers geändert werden. Kurzfristig hängt von allgemeingültigen Definitionen ab per Gerichtsentscheid ich glaube BDG 4 Tage oder aber nach internen Regeln durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Der Notfall wird auch definiert und ist nicht wie in Deinem Vertrag beschrieben wenn ein Mitarbeiter krank wird, das ist kein Notfall sondern einzurechnen. Nein Du musst nicht im Frei verfügbar sein noch ans Telefon gehen, was mich stutzig macht ist der Passus in Deinem Vertrag, entweder verstößt der gegen geltendes Recht / gute Sitten oder ich hab was übersehen... Steht das wirklich so drin? Wochenhöchstarbeitszeit mus trotzdem berücksichtigt werden...
 
Vielen Lieben Dank für Deine Antwort, ZN-Ator, ich werde die Seite mal ganz genau durchlesen (ich muss mich wirklich mal mit den Vertragssachen auseinander setzen, denn bisher war ich mit meinen Arbeitsverträgen sehr zufrieden, aber der jetzige macht mich sehr sehr stutzig).

Und ja, das steht so wortwörtlich im Vertrag.

Ich bin eigentlich sehr zufrieden auf meiner Arbeitsstelle, nette Kollegen, ein angenehmes Arbeitsumfeld (aufgrund der Kollegen) aber so kann es mit uns Mitarbeitern nicht weitergehen, das man SO gezwungen wird.

Wir springen gerne mal ein, das ist nicht das Problem! Aber wenn es uns aus privaten Gründen nicht möglich ist (Arzttermin oder ein Geburtstag, den man nicht schon wieder versäumen möchte) und man zwingt uns zu arbeiten, dann geht das zu weit. Klar, möchte ich auch nicht in der Lage einer Wohnbereichsleitung sein, man trägt sehr viel Verantwortung und davor ziehe ich meinen (imaginären) Hut, als WBL muss man auch mal konsequent sein, aber nicht so (mit Drohungen).
 
Ausfall wegen Krankheit ist kein Notfall, sondern ein Ereignis, mit dem der Arbeitgeber rechnen muss...
 
Ausfall wegen Erkrankung dürfte wohl ein Notfall sein. Oder plant jemand von euch seine Erkrankungen und gibt dem Arbeitgeber damit die Möglichkeit entsprechend zu reagieren.

Wir sollten uns vielleicht erinnern, dass Arbeitgeber gezwungen sind, Personal auf ein Mindestmaß zu kürzen. Wem das nicht passt... aktuell: wo war und ist das Engagement bezüglich der Krankenhausreform?

Axo- die geplanten 0,2% Beitragserhöhung bei den Krankenkassen werden es auch nicht bringen. Dummerweise nimmt die Anzahl derer zu, die mehr Kosten verursachen.

Elisabeth
 
"Der Arbeitnehmer leistet Nacht-, Wochenend- sowie Mehr und Überarbeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das ist ok.

Insbesondere ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in Eil- und Notfällen (z.B. bei der kurzfristigen Verhinderung eines anderen Arbeitnehmers wegen Krankheit) vom Dienstplan abweichende und ggf. zusätzliche Schichten auch kurzfristig zu übernehmen"

Jedoch geht die andere WBL ( "stellv. PDL?!") immer wieder her und streicht uns dieses Wunschfrei mit der Begründung wie oben "Du bist laut Deinem Vertrag dazu verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten!"
Auch werden wir dann kritisiert von ihr, warum wir in unserem Frei telefonisch nicht erreichbar sind: "Du hast für Deinen Arbeitgeber gefälligst telefonisch erreichbar zu sein!" (wortwörtlich!)

Hallo Khaleesi,

ein Notfall im gesetzlichen Sinne liegt vor bei z.B. Pandemien/Epidemien, Naturkatastrophen, Großunfällen und ähnliches...

Krank von Mitarbeitern ist kein gesetzlicher Notfall! Höchstens für den Arbeitgeber wenn er schlecht geplant hat bzw. einfach mal Pech hat.

Mehrarbeit ist Arbeit von der Höhe des Teilzeitvertrages bis zur Vollzeit, danach sind es Überstunden!

Der Zusatz in deinem Vertrag ist vollkommen gegen das Gesetz und du musst dich nicht daran halten! Es könnte aber zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen wenn es dein Arbeitgeber darauf anlegt, aber ich bin mir sicher, dass er weiß, dass er definitiv verliert und wird es nicht versuchen.

Streichen/Hinzufügen von bereits geplanten Diensten/Frei ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Telefonisch erreichbar sein musst du überhaupt nicht, du kannst es deinem Arbeitgeber verbieten - wenn das nicht hilft Telefonnummer ändern und nicht mehr bekannt machen. Abschalten!

Zum Untermauern deiner rechtlichen Ansprüche Rechtsberatung einer Gewerkschaft wenn nötig oder vergleichbares nutzen. Nur weil etwas in einem Vertrag steht muss es nicht gültig sein.

mfg Akhran

P.S.: Vergesst nicht, es ist knapp mit Fachkräften überall und eine Chefin die mich unfreundlich oder von oben herab behandelt würde ich darauf auch täglich hinweisen und sie auffordern über ihren Führungsstil mal nachzudenken. Und neue Mitarbeiter stehen auch nicht vor der Tür Schlange...
 
Durch die Klausel in dem Vertrag wird der Arbeitnehmer m.E. unangemessen benachteiligt. Der "beste" Vertrag nützt nichts, wenn Teile davon später vor Gericht für ungültig erklärt werden - Gründe dafür gibt es ausreichend. Darüber hinaus kann der Vertrag von vornherein teilweise unwirksam sein, z.B. auf Grund von Tarifverträgen. Auch musst du telefonisch natürlich nicht erreichbar sein. Dienstpläne sind zunächst verbindlich, außer in einigen wenigen, seltenen Ausnahmen kann er nicht einseitig geändert werden.

Dein Arbeitgeber muss Krankheitsfälle einkalkulieren. Fällt euer System wegen einem Ausfall zusammen, läuft was falsch. Man muss als Arbeitnehmer nicht so mit sich umspringen lassen, es gibt genug bessere Arbeitsplätze, bei denen die Arbeitgeber für freiwilliges kurzfristiges Einspringen sogar Stunden oder zusätzliche Vergütung "schenken" und nur auf Bewerbungen warten...

Ben
 
Genau darin liegt ja auch der Hund begraben: Der beste Vertrag nützt einem nichts...
Wenn der Arbeitnehmer nur benachteiligt wird und je öfters ich mir diesen durchlese am heutigen Tag, merke ich erst, wo ich gelandet bin. Das Pflegeheim hat im Ort einen sehr guten Ruf und auch sonst überall, wo ich was lese über den Arbeitgeber -> jedoch "nur" seitens der Bewohner bzw. Angehörigen... Aber die Mitarbeiter werden doch mittlerweile sehr unzufrieden und das ärgert uns: wir tun alles mögliche für den Bewohner und "leiden" doch selbst unter den momentanen Bedingungen...

Während der Sommerzeit (Ferien- und Urlaubszeit) waren manchmal sogar bis zu 8 Mitarbeiter im Urlaub (Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Betreuungsassistenten). Aktuell haben 3 Mitarbeiter gekündigt, zwei sind im Urlaub und eine Kollegin ist krank und da kollabiert der Dienstplan... und das wird nun auf die Anwesenden abgewälzt.

Auf der Leitungsebene scheint es wohl niemanden zu interessieren...

Ich werd mich jetzt aber auch mal zusammenreißen und nach was Neuem suchen, denn irgendwie ist das zu belastend... bin mal gespannt, ob die Kollegen "mitziehen".

Vielen lieben Dank für die Antworten, jetzt weiß ich, wie ich es auch mal begründen kann, wenn ich "NEIN" sage.
 
...

Dennoch hast du genau DAS unterschrieben!

Kommst du deiner selbst eingegangenen Verpflichtung nicht nach, kann das schnell eine Abmahnung oder auch eine Kündigung geben. Klar, du kannst dann klagen und schauen ob das Bestand hat, aber erstmal wars das dann...

Ich will nicht sagen, dass das richtig ist, aber DU bist diesen Vertrag eingegangen und hast dich erstmal auch daran zu halten!
 
"Der Arbeitnehmer leistet Nacht-, Wochenend- sowie Mehr und Überarbeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Insbesondere ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in Eil- und Notfällen (z.B. bei der kurzfristigen Verhinderung eines anderen Arbeitnehmers wegen Krankheit) vom Dienstplan abweichende und ggf. zusätzliche Schichten auch kurzfristig zu übernehmen".

Der Arbeitsvertrag schränkt die Möglichkeiten des Arbeitgebers doch schon ein mit dem Zusatz "soweit dies gesetzlich zulässig ist" Also keine Bange, nicht alles mit sich machen lassen. Der Arbeitgeber kann mit seinen Forderungen nicht über eure Freizeit bestimmen. Festnetznummer dem Arbeitgeber nicht mehr weitergeben, billiges Prepaidhandy um die Nummer dem Arbeitgeber zu geben und dann ausschalten und/oder ohne eingeschaltete Mailbox oder die Nummer des Arbeitgebers auf dem Handy sperren. Erspart einem lästige Anrufe und den Drang sich fürs nicht Einspringen entschuldigen zu müssen.
...

Dennoch hast du genau DAS unterschrieben!

Kommst du deiner selbst eingegangenen Verpflichtung nicht nach, kann das schnell eine Abmahnung oder auch eine Kündigung geben. Klar, du kannst dann klagen und schauen ob das Bestand hat, aber erstmal wars das dann...

Ich will nicht sagen, dass das richtig ist, aber DU bist diesen Vertrag eingegangen und hast dich erstmal auch daran zu halten!

An Verträge, die gegen geltendes Recht verstoßen muss man sich halten?
Ich habe in meinem Leben schon den ein oder anderen Arbeitsvertrag unterschrieben. Vieles von dem was dort stand war dann in der konkreten Umsetzung im Alltag nicht so vorauszusehen. Zudem unterschreibt man häufig einen Vertrag der kurz auf einen Tarifvertrag hinweist. Hast du vor Unterzeichnung den gesamten zugrunde liegenden Tarifvertrag gelesen und verstanden? Wage ich erst mal zu bezweifeln!

Die Abmahnungen und Kündigungen, die auf fragwürdigen Vertragsinhalten basieren sind doch das Papier meist wert, auf dem sie stehen. Wobei eine Kündigung von einem solchen Arbeitgeber nicht unbedingt das Schlechteste ist aus meiner Sicht...

Gruß Ludmilla
 
Vergleiche doch nicht Äpfel mit Birnen. Es geht hier nicht um einen Tarifvertrag von 250 Seiten (wobei die gängigen von Arbeitnehmer-Seite dauernd "überwacht" werden und erstmal immer eine gute Basis sind), sondern um einen Arbeitsvertrag von ~3 Seiten. Meine Arbeitsverträge lese ICH ganz genau. Sowas kann man doch nicht überlesen...

Sie muss sich daran halten, wenn der Arbeitgeber auf die vereinbarte Leistung besteht und sie dort weiter arbeiten will. Will sie das nicht, eben die (vereinbarte) Leistung verweigern und sich eben kündigen lassen... Vielleicht noch ohne Zahlung des vereinbarten Entgelts...

Alles weitere sieht man dann. Das kann dann aber dauern.
 
Vergleiche doch nicht Äpfel mit Birnen. Es geht hier nicht um einen Tarifvertrag von 250 Seiten (wobei die gängigen von Arbeitnehmer-Seite dauernd "überwacht" werden und erstmal immer eine gute Basis sind), sondern um einen Arbeitsvertrag von ~3 Seiten. Meine Arbeitsverträge lese ICH ganz genau. Sowas kann man doch nicht überlesen...

Sie muss sich daran halten, wenn der Arbeitgeber auf die vereinbarte Leistung besteht und sie dort weiter arbeiten will. Will sie das nicht, eben die (vereinbarte) Leistung verweigern und sich eben kündigen lassen... Vielleicht noch ohne Zahlung des vereinbarten Entgelts...

Alles weitere sieht man dann. Das kann dann aber dauern.

Vielleicht nicht überlesen, aber u.U. aus welchen Gründen auch immer falsch einschätzen! Ich habe ganz unterschiedliche Erfahrungen mit AG was die Umgangsweise mit Einspringen für kranke Mitarbeiter betrifft. Als Führungskraft habe ich auch meine Mitarbeiter gefragt, ob sie evtl. einspringen, viele haben es von sich aus schon angeboten. Sie zu nötigen und 10x täglich anzurufen, wäre mir dabei nicht in den Sinn gekommen.

Das was dort erwartet wird, ist unbegrenzte Verfügbarkeit für den AG. Das hat rechtlich keinen Bestand. Für den AG und die entsprechenden Führungskräfte ist so ein Passus im Vertrag ja super! Man kann die eigene Fehlplanung auf die Mitarbeiter abwälzen....
Aber wie gesagt, ich würde die Diskussion mit der WBL, SL oder PDL soweit es geht verhindern.... auf dem Telefon sind heutzutage ja die entsprechenden Nummern zu sehen, AB aus und einfach nicht dran gehen.
Was will und kann der AG da machen? Nichts und das ist auch gut so.
 
Hallo Maniac,

natürlich habe ich den Vertrag genau SO unterschrieben, dies stand auch schon in meinen vorigen zwei Arbeitsverträge so drin, ich habe soeben nachgeschaut!
ABER:
Noch NIE wurde ich bzw. meine Kollegen so genötigt und immer wieder daran erinnert "So stehts im Vertrag und Du bist verpflichtet!"

Heute war es so:
Es kamen noch zwei Krankmeldungen. Auch da wurden wir wieder daran erinnert, das wir verpflichtet sind!
-> nur weil es im Vertrag drin steht, heißt das aber nicht, das ich auf meine GESAMTE Freizeit verzichten muss, das Frei wird einem dann einfach so gestrichen, BASTA!
DAS ist rechtlich auch nicht erlaubt!

Wie gesagt, es ist nicht mal das wahre Problem, das ich mal einspringe, ich mach das ja auch! WENN ich die Zeit habe, schließlich plane ich ja auch etwas in meinem Frei!
Aktuell geht es mir auch um genau diese Woche mit dieser Situation:
Ich habe Donnerstag Wunschrei, was mir genehmigt wurde -> an diesem Tag habe ich meine Rezertifizierung für Wundexpertin (das muss ich jährlich machen, sonst ist mein Zertifikat futsch!)
Anfang des Jahres MUSSTE ich die Rezertifizierung absagen, weil ich an diesem Tag auch arbeiten gehen musste, man hat mich dazu gezwungen!
Dieses mal will und KANN ich nicht absagen, denn: ich zahle die Rezertifizierung selbst, mein AG übernimmt diese Kosten nicht bzw. will sich nicht daran beteiligen, ABER von mir als Wundexpertin profitieren! (Anmerkung: mein voriger AG hat mir die Wundexpertin-Weiterbildung bezahlt, ohne wenn und aber)

Egal wo ich damals gearbeitet habe (mit der selben Vertragsklausel wie oben, nur anders formuliert), wenn "NOTSTAND" war, wurde die Zeitarbeitsfirma beauftragt, weil es einfach zu viele Krankmeldungen gab und viele Leute auch im Urlaub waren, die Anwesenden kann man ja auch nicht bis ins Burn-out arbeiten lassen, wir sind doch als Pflegekräfte auch Menschen!
 
Na nun will ich nochmals zur Tastatur greifen..... Ein Arbeitsvertrag welcher gegen gängige Rechtssprechung verstößt ist gelinde gesagt das Papier nicht wert.....
Ich kann als Arbeitgeber viel reinschreiben, fakt ist, dass Gerichte entschieden haben, was ein Notfall ist, wie das Direktionsrecht zu handhaben ist (einmalig nicht nach Lust und Laune) und das sich ein Arbeitnhemer nicht ob und wann er einspringt rechtfertigen muss. Das wäre ja grauslig wenn es so wäre wie Maniac es postuliert, dass es nun halt Pech ist dass der Vertrag so unterzeichnet wurde ;)
Nein und nochmals nein, Krankheit ist kein Notfall welcher diesen Passus des aus dem Frei holens rechtfertigt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein Ausfallkonzept zu etablieren, für eine ausreichende Personaldecke oder andere Kompensationsmöglichkeit zu sorgen. Sonst wäre der Arbeitnehmer Leibeigener mit dem man beliebig umgehen könnte.
Wenn aber fair miteinander umgegangen wird dann kann man natürlich ebenso fair agieren und kompensieren was geht...
So, das nutzt nun nichts, wenn nicht eine "Verhaltensempfehlung" folgen würde:

1) Wenn Du keine Lust auf gemäßigte Konfrontation hast dann mach weiter wie bisher
2) Wenn Du Dich doch nicht verarschen lassen willst, dann hole Dir eine Meinung eines Wissenden ein (nicht hier im Forum!!!) z.B. Gewerkschaft oder Arbeitsrechtler, am besten mit Ahnung in Krankenhaus und Medizinrecht.
3) Mit diesem Wissen entscheide erneut was Du machen willst und wie weit Du bereit bist zu gehen.
4) Bis dahin bist Du nicht erreichbar am Telefon und schaltest den AB ganz ab! Ans Telefon gehen musste natürlich auch nicht. Wenn Du gefragt wirst weshalb das so ist dann laß Dir was einfallen oder mach einen auf "blöde"
5) Gerade in Situationen in denen es eng wird bei den Vorgesetzten, erfährt man wie tatsächlich gedacht oder agiert wird, denk dran es gibt an jeder Ecke einen neuen Arbeitgeber!
Die Zertifizierung würde ich nicht sausen lassen, bist doch nicht bescheuert?

Laß hören wie es weitergeht!
 
  • Like
Reaktionen: ludmilla
Nachtrag zur kurzfristigen Dienstplanänderung:
Arbeitsgericht Berlin:
  1. at der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten ( § 106 Satz 1 GewO ) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.
  2. Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 Tz. B.fG (vier Tage im voraus) zurückgegriffen werden. Ist der Adressat hiernach nicht verpflichtet, der geänderten Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, so kann dieser die Weigerung auch dann nicht mit fristloser Kündigung beantworten, wenn der Adressat ihm bei Aufrechterhaltung des Änderungswunschs die "Krankschreibung" in Aussicht gestellt hat.
 
Leute,

ich sage doch nicht, dass es damit RECHTENS ist, weil sie es unterschrieben hat, sondern dass der AG darauf bestehen könnte, weil es vertraglich vereinbart ist und es damit auch zu einer rigorosen Kündigung des AG kommen kann.

Nicht muss.
Nicht, das wäre angebracht.
Nicht das ist rechtlich OK.

Aber kann, es gibt solche AG!

Und dann muss sie den Klageweg gehen!



Und btw: So einen Passus habe ich noch nie gelesen, oder gar gehört, dass jemand so etwas im Vertrag stehen hat.
Echte Notfallregelungen davon ausgenommen.
 
ich sage doch nicht, dass es damit RECHTENS ist, weil sie es unterschrieben hat, sondern dass der AG darauf bestehen könnte, weil es vertraglich vereinbart ist und es damit auch zu einer rigorosen Kündigung des AG kommen kann.
Auf rechtswidrige Vereinbarungen kann der AG aber gerade nicht bestehen. Er kann es mit seinen begrenzten Mitteln zwar versuchen und auf dumme MA hoffen. Er kann auch versuchen, den AN zu kündigen. Aber wenn diese Kündigung später vor einem Arbeitsgericht für unzulässig erklärt wird, hat der AG erstmal schön zu zahlen. Aber: Der AN muss wissen was er tut und die Klauseln prüfen lassen, deshalb ist fachanwaltliche Beratung das A und O. Ob ein AN nach einem Gerichtsprozess noch großes Interesse daran hat, dort tätig zu sein, mag bezweifelt werden. Aber auch da kann man sich auf lukrative Abfindungen einigen.

Ben
 
Meine Frau hat 10 Jahre lang als Fachkraft auf Intensivstation gearbeitet. Da wurde es mit dem Einspringen auch immer schlimmer. Ich habe dem dann zum Schutz meiner Frau einen Riegel vorgeschoben. Ich habe ihr nahe gelegt, dass sie am dienstfreien WE gar nicht mehr einspringt. Jedes zweite WE sollte der Familie gehören. Wenn ihre Vorgesetzten was zu meckern haben, dann wird die Kündigung eingereicht.

Das hat dann auch ganz gut geklappt. Die Vorgesetzten müssen erst mal schnallen, dass sie mit jemanden nicht so umspringen können. Was im Vertrag steht interessiert mich nicht die Bohne. Das bedeutet noch lange nicht, dass man jedes dienstfreie WE einspringen muss. Das muss auch alles in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen.

Mittlerweile arbeitet sie auf Anästhesie. Dort ist es ruhiger und einspringen muss man maximal mal, wenn jemand spontan für einen 24h Dienst ausfällt. Das ist dann auch okay. Gegen zwischendurch mal einspringen spricht nichts, aber dauernd einspringen kommt gar nicht in Frage.

Da muss man aber ein dickes Fell haben. Im Gesundheitsbereich herrscht Personalmangel. Da wird niemand einfach so rausgeworfen.
 

Ähnliche Themen