Frage zum Thema Recht (Klausur 3) > Meldung eines Arbeitsunfalles

Saedis

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Hallo,

bräuchte mal möglichst schnell Eure Hilfe!

Ich arbeite gerade ne Übungsklausur durch, in der folgende Frage gestellt wird:

"Wer muss einen Arbeitsunfall melden, wenn der Abreitnehmer aufgrund des Unfalls mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist? Innerhalb welcher Frist muss die Meldung erfolgen?"

Hab schon google dazu befragt - bisher leider erfolglos.

Wär super, falls jemand was wüsste - oder wenigstens ne Quelle für mich hätte!

LG
 
Hab schon google dazu befragt - bisher leider erfolglos.

Welches google hast du denn benutzt ??? :mrgreen:

"Arbeitsunfall" eingeben und schon hat man die Antwort....:gruebel:

Arbeitgeber muss Unfall melden

Für die Meldung des Unfalls ist der Arbeitgeber zuständig: "Die Unternehmen sind verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger alle Unfälle zu melden, bei denen der Betroffene mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist", erklärt Ziegler. "Das gleiche gilt für Unfälle auf Dienstreisen oder auf dem Wege von und zur Arbeit." Der Arbeitgeber muss diese Unfallanzeige binnen drei Tagen erstatten, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erlangt hat. "Tödliche oder schwere Unfälle sollten aber sofort gemeldet werden."

Quelle:Arbeitsunfall - Rechte und Pflichten
 
Dann muss ich wohl blind sein - sorry.

Danke für die schnelle Hilfe!
 

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