Fehlzeiten nach Ausbildungsverlängerung

Ich brauch mir nicht als Lügnerin hinstellen lassen "wilde Schwester"! Ich rege mich nicht erst seit gestern darüber auf und dieses Forum, ist auch sicher nicht meine erste Anlaufstelle. Habe nur gedacht, das ich es hier einfach mal versuche, schließlich gibt es unter den Sr. einige helle Köpfchen ;) irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, das du unzufrieden bist! Die Art und Weise, wie du antwortest, ist etwas bedenklich ;) letztendlich, besitze ich das größte Glück auf Erden! Mein Kind..keine Ausbildung,kein Beruf und kein Geld der Welt, kann dich jemals so glücklich machen..und trotz der Umstände und ohne Ausbildung, bin ich weiterhin in der Pflege tätig, das nur aus Spaß an der Freud (finanziell nich drauf angewiesen)
Dann haben deine Kollegin und du anscheinend eine kompetentere Schulleitung erwischt (schwarze Schafe gibt es überall) in diesem Fall, hatte ich nicht ganz so viel Glück! Ich hätte das alles womöglich auch gekonnt, das wusste ich aber nicht und es gab zu der Zeit niemand, der mich diesbezüglich hätte beraten können. Dir, wilde Schwester (dieser Name sagt alles) wünsche ich, das du weiterhin den durch und Überblick behälst, ganz besonders deine nette Art und Weise..sollte dir mal unrecht widerfahren dann denke dran "finde dich damit ab" ;)

Danke, für eure Zeit..
Und genau solche Posts sind der springende Punkt: Du bekommst nicht die erhoffte Antwort und schon wirst beleidigend!? Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.
 
Hallo Zaahra,
Reine Neugierde meinerseits:
Die Ausbildung lief bis 30.09. 2013, Prüfungen Juli/August.... bis wann hast Du gearbeitet?
Deine Fehlzeiten waren für die 4 Jahre Gesamtausbildung im Rahmen?
Deine Pflichtstunden (Schule + Praxis) hattest Du?....da hätte eigentlich nichts gegen einen „schwangertauglichen“ Einsatz „weg vom Bett“ gesprochen, oder?

Welche Aufgabe hast du denn bei deinem jetzigen Ag? KPA was ist das?
Darf man LG1 + 2 machen ohne den Nachweis einer KPH Prüfung?

Mein Tipp:
Bist du in der Gewerkschaft, oder hast du eine Rechtschutzversicherung?
Stichwort Rechtsberatung.
Vielleicht solltest du dich (wenn du es nicht schon gemacht hast) professionell beraten lassen.
Ein Fachmann für Prüfungs - / Arbeitsrecht kann dir kompetent und...vor allem...eine verlässliche Auskunft geben.

VG lusche
 
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Sie hat den Sachverhalt einige Beiträge vorher gut und verständlich erläutert!
Kannst du mir dann beantworten ob man einen Azubi in der Pflege während der praktischen Ausbildungszeit einfach so im Verwaltungsbereich einsetzen kann, wenn es gerade passt und du so auf dieser Möglichkeit rumreitest. Es gibt doch vorgeschriebene Einsatzgebiete, kann man da einfach was fachfremdes wählen?

Sofern sie die notwendigen Pflichtstunden in den jeweiligen Gebieten erreicht hat, ist auch der Einsatz in anderen Gebieten möglich. Je nachdem, was "Verwaltung" bedeutet, könnte ich mir durchaus auch Einsatzmöglichkeiten für Azubis vorstellen, bei denen sie etwas lernen können. Patientenberatung, Administration, Kodierung... In jedem Fall darf man einen angebotenen Arbeitsplatz nicht einfach ausschlagen. Sie hatte einen Arbeitsvertrag und sicher auch die Ausbildungsvergütung erhalten - im Rahmen des gesundheitlich Möglichen darf der AG sie dann auch einsetzen.

Eine Beratung hätte durch die Mitarbeitervertretung erfolgen können, über die nahezu jeder Ausbildungsbetrieb in Deutschland verfügt. Drei Jahre nach dem Geschehen wird daran nichts mehr geändert werden können. Einspruchsfristen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betragen nur wenige Wochen. Die Zulassung zur Prüfung fällt zwar unters Verwaltungsrecht, aber da ist es ähnlich.

Warum die Schule sich weigert, eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Ausbildung zu erstellen, kann ich mir nur mit der verstrichenen Zeit erklären. Wie lange müssen Personalakten von Azubis aufbewahrt werden?
 
Warum die Schule sich weigert, eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Ausbildung zu erstellen, kann ich mir nur mit der verstrichenen Zeit erklären. Wie lange müssen Personalakten von Azubis aufbewahrt werden?

Gerade selbst herausgefunden: Aufbewahrung von Personalakten | Arbeitsrecht.org
10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Buchungsunterlagen bedeutet, dass zumindest die Nachweise über die erhaltene Ausbildungsvergütung noch vorhanden sein müssten. Anhand dieser sollten Ausbildungsbeginn und vorzeitiges Ende nachweisbar sein. Stundennachweise etc. sind möglicherweise bereits vernichtet.

Tipp für alle, die die Ausbildung warum auch immer ohne Abschluss beenden: Sorgt gleich dafür, dass Ihr eine Bescheinigung über Eure erbrachten Leistungen ausgestellt bekommt. Zeitnah ist das viel einfacher zu bewerkstelligen.
 
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Ich kämpfe seit dem ersten Tag um die Papiere. Immer wieder wurde gefragt und ich wurde hingehalten, es wurden selbst schon Termine vereinbart an denen ich die Papiere abholen sollte. Bin da gewesen, habe aber keine Papiere erhalten...
 
Dann würde ich mich an Deiner Stelle endlich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Er kann Dich beraten, weiß, welche Unterlagen in jedem Fall noch vorhanden sein müssten, und wird der Schule eine Frist stellen, innerhalb derer sie die Papiere erstellen muss. Sofern Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband sein solltest, hättest Du Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung.

In den vorherigen Posts sagtest Du aber, Du wärst zur damaligen Zeit nicht in der Lage gewesen, die Sache zu regeln:
Wenn ich damals im Stande gewesen wäre, hätte ich direkt alles in die Wege geleitet!
 
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Hallo zusammen !
Ich habe ein ähnliches Problem wie das zu Beginn des Threads geschilderte.
Und zwar befinde ich mich im 1. Ausbildungsjahr zur GuK in Bayern. Begonnen hatte ich die Ausbildung im September 2015, die Probezeit ist durchlaufen. Leider stand fest, dass ich die Ausbildung aufgrund Überschreitens der Fehlzeiten wegen Auftretens einer Depression um ein Jahr verlängern muss, weswegen ich mich dazu entschied, nochmal in den 1. Kurs einzusteigen.
Nun meine Frage: Bislang ist es mit der Depression noch recht schwierig und ich fehle nach wie vor immer mal wieder. Wie berechnen sich die Fehlzeiten nun rechtlich, nach 1-jähriger Verlängerung?
Meine Schule meinte, es würde sich wieder gleich berechnen, das bedeutet, ich hätte erneut wieder 10% von jeweils Theorie und Praxisstunden. Da ich jedoch aufgrund des Krankheitsfalls schon Anfang des neuen Schuljahres noch fehlte, kann man davon ausgehen, dass ich diese fast bzw bereits überschritten habe.
In meiner Vorstellung macht dies allerdings keinen Sinn, da ich INSGESAMT den Soll der abzuleistenden Stunden bei einem Jahr Verlängerung ja auf jeden Fall erreichen werde, trotz längerer Fehlzeiten.
Wenn man es jetzt mal ganz knallhart betrachtet, müsste ich innerhalb diesen verlängerten Jahres nur die Stunden ableisten, die ich fehlte - rein rechtlich betrachtet.
Ich würde gerne wissen, welches Gesetz meinen Fall abdeckt. Im KrPflAPrv ist dahingehend auch nichts festgelegt.

Ich danke euch im Voraus und ich hoffe, ich habe mich nicht total missverständlich ausgedrückt.

Liebe Grüße
 

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