WildeSchwester
Poweruser
- Registriert
- 16.01.2015
- Beiträge
- 593
- Ort
- Hoher Norden
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Notaufnahme
Ich finde die ganze Geschichte ziemlich verwirrend und komisch.Wenn du tatsächlich nie eine Examensprüfung abgelegt hast,freiwillig (nur einmal)den Mittelkurs wiederholt hast, deine Fehlzeiten nicht so in den Himmel geschossen waren dass ein Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet bzw.ausgeschlossen war, hättest du normalerweise ohne Problem pausieren und nach der Geburt die Ausbildung fortsetzen können.Wenn es alles so gewesen ist, ist dir tatsächlich Unrecht wiederfahren.Aber: Du wirst heute keine Chance mehr haben da gegenan zu gehen.Es gibt immer Fristen bei Widersprüchen,und die werden nach 3 Jahre sicher verjährt sein.Nichts destotrotz gäbe es natürlich auch immer die Möglichkeit für dich die GuK-Ausbildung nochmal ganz von vorne zu beginnen um deinen Traum zu verwirklichen.