Fehlzeiten nach Ausbildungsverlängerung

Ich finde die ganze Geschichte ziemlich verwirrend und komisch.Wenn du tatsächlich nie eine Examensprüfung abgelegt hast,freiwillig (nur einmal)den Mittelkurs wiederholt hast, deine Fehlzeiten nicht so in den Himmel geschossen waren dass ein Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet bzw.ausgeschlossen war, hättest du normalerweise ohne Problem pausieren und nach der Geburt die Ausbildung fortsetzen können.Wenn es alles so gewesen ist, ist dir tatsächlich Unrecht wiederfahren.Aber: Du wirst heute keine Chance mehr haben da gegenan zu gehen.Es gibt immer Fristen bei Widersprüchen,und die werden nach 3 Jahre sicher verjährt sein.Nichts destotrotz gäbe es natürlich auch immer die Möglichkeit für dich die GuK-Ausbildung nochmal ganz von vorne zu beginnen um deinen Traum zu verwirklichen.
 
Mal so als Aussenstehende: Du musst doch irgendwelche Papiere bekommen/unterschrieben haben, wo drin steht, das deine Ausbildung beendet wurde oder du für einen bestimmten Zeitraum pausierst. Du wirst doch kaum die Schwangerschaft mitgeteilt haben und dann bist du einfach nicht mehr gekommen und hast danach nie irgendwelche Papiere erhalten? Die Schule wird da sicherlich irgendwas gemacht haben. Und im Notfall musst du eben für in Erstgespräch beim Anwalt etwas Geld in die Hand nehmen (kostet max 200 Euro, ist meist aber nicht so teuer, manchmal nur 50 Euro, ist Verhandlungssache). Dann kann er mit Fristsetzung die Unterlagen anfordern und du kannst gucken, ob man noch irgendwas machen kann.
 
Ne, ich habe weder was unterschrieben, noch irgendwas erhalten! Ich hab ihr die Schwangerschaft mitgeteilt und war weiterhin arbeiten, um mich auf mein Examen vorzubereiten..Bis dann der Anruf kam! Ich werde nicht zur Prüfung zugelassen, da meine Fehlzeiten zu hoch seien! Das wars!!! Beschäftigungsverbot bekommen, da hätte sie am liebsten noch gewollt,das ich für die Zeit in der Verwaltung arbeite -.- hab ich selbstverständlich nicht gemacht!!!!! Wenn ich damals im Stande gewesen wäre, hätte ich direkt alles in die Wege geleitet!
 
Ne, ich habe weder was unterschrieben, noch irgendwas erhalten! Ich hab ihr die Schwangerschaft mitgeteilt und war weiterhin arbeiten, um mich auf mein Examen vorzubereiten..Bis dann der Anruf kam! Ich werde nicht zur Prüfung zugelassen, da meine Fehlzeiten zu hoch seien! Das wars!!! Beschäftigungsverbot bekommen, da hätte sie am liebsten noch gewollt,das ich für die Zeit in der Verwaltung arbeite -.- hab ich selbstverständlich nicht gemacht!!!!!
Na großartig. Ausbildungsabbruch, Arbeitsverweigerung, nicht mal selbst gekündigt und jetzt machst Du drei Jahre später der Schule Vorwürfe?! Entschuldigung, aber dass Du weder einen Abschluss noch Papiere hast, hast Du Dir selbst zuzuschreiben. Das war ein Bruch Deines Ausbildungsvertrages, und zwar ausschließlich von Deiner Seite. Dein Anwalt hätte nicht viel zu lachen gehabt.

Such Dir jetzt einen solchen und lass Dich eingehend beraten; ein Nachweis Deiner Ausbildung mit Datum von... bis... müsste zu bekommen sein. Mehr darfst Du bei dieser Konstellation kaum erhoffen.

Vielleicht ist es sogar besser, Du lässt das Ganze, denn die Art, wie Du aus der Ausbildung geschieden bist, klingt auch neutral formuliert nicht unbedingt karrierefördernd.
 
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Ich habe meine Ausbildung nicht abgebrochen!!!! Bin zu den Prüfungen nicht zugelassen bzw niemals angemeldet worden, aufgrund meiner Schwangerschaft..Arbeitsverweigerung? Wieso ein Ausbildungsbruch meinerseits, weil ich Schwanger geworden bin? Man hat mich angerufen und mir am Telefon gesagt, das ich meine Prüfungen nicht machen kann! DAS WARS!!!!!
Warum weigert sich die schule Papiere auszuhändigen?
 
Ich war erst dann nicht mehr stationär tätig, nachdem man mir gesagt hatte, das ich kein Examen ablegen darf! Da meine Blutwerte bzw mein Schutz nicht gut genug waren, hat man mir ein Beschäftigungsverbot erteilt..
 
Na großartig. Ausbildungsabbruch, Arbeitsverweigerung, nicht mal selbst gekündigt

Ich lese aus den Beiträgen weder ein selbst verursachter Ausbildungsabbruch noch eine Arbeitsverweigerung. Sie hatte ein Beschäftigungsverbot, da kann der Arbeitgeber und schon gar nicht die Schule was machen. Arbeiten in der Verwaltung alternativ zur eigentlichen Aufgabe im Betrieb ( in diesem Fall Pflege) mag ja theoretisch möglich sein, aber sie war Azubi der und sollte in der Pflege ausgebildet werden, kann man da jemand einfach in die Verwaltung zum Arbeiten schicken?


Vielleicht ist es sogar besser, Du lässt das Ganze, denn die Art, wie Du aus der Ausbildung geschieden bist, klingt auch neutral formuliert nicht unbedingt karrierefördernd.

Ich kann mir aus den Beiträgen keine wirkliche Meinung bilden, die geschilderte Vorgehensweise der Schule erscheint mir doch sehr inkompetent und es fällt mir auch schwer das zu glauben. Aber wie man so schön sagt, es gibt nichts was es nicht gibt ......
Ich würde aber auch der Threadstarterin nicht unterstellen, dass sie sich gesetzeswidrig vehalten hat. Vielleicht ist sie einfach nur schlecht beraten und informiert worden und sie war nicht in der Lage sich in der damaligen Situation anderweitig Rat zu suchen?

Gruss
Ludmilla
 
Ich sehe das auch als eine Art Arbeitsverweigerung. Die Schule hat angerufen und mitgeteilt, daß man nicht zum Examen zugelassen wird. Daraufhin muss man aber trotzdem ganz normal seine Ausbildung fortführen, üblicherweise verlängern, um den Nichtzulassungsgrund auszuradieren. In diesem Fall ist sie nun schwanger geworden und hat wie üblich, nicht mehr in der Pflege arbeiten können. Ein Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers darf nur ausgestellt werden, wenn kein geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann. Das War aber der Fall, denn in der Verwaltung kann man bis zum Mutterschutz problemlos arbeiten, um dann nach der Geburt/Elternzeit wieder in der Ausbildung (meist im Folgekurs) wieder einzusteigen. In diesem Fall hat sie aber offenbar wegen gesundheitlicher Bedenken vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Auch ok. Aber dort steht eine Befristung drin (max bis zur Entbindung) und dann hätte sie natürlich trotzdem ihre Elternzeit anmelden müssen und klären, wann und wie sie wieder einsteigen kann oder ein Aufhebungsvertrag gemacht wird. Aber nach einem Anruf einfach nicht mehr kommen, keine Kündigung schreiben usw ist eindeutig Arbeitsverweigerung. Und da hat die Schule auch keine Schuld. Und vermutlich kann nun die Schule nichts ausstellen, weil es nie irgendwelche Beendigungspapiere gab. Man könnte höchstens Beginn und letzten Erscheinungstag nennen.
 
Ihr habt da was völlig falsch verstanden! Ich habe mich nicht verweigert..ich habe das Beschäftigungsverbot wegen eines fehlenden Schutz bekommen, die Gefahr für mein Baby wäre zu groß gewesen und das nachdem ich den Anruf erhalten habe..der Ausbildungsvertrag, ist dann einfach ausgelaufen.. ich war, bis zum 30.09 ganz normal angestellt, als Auszubildende..habe mich nicht verweigert..es war angedacht, das ich dann in der Verwaltung arbeite aber scheinbar war denen das auch zu blöd..ich lag zudem auch ne lange Zeit stationär,da ich frühwehen hatte, somit wäre es spätestens dann erledigt gewesen. Am 05.08 habe ich entbunden und am 30.09 ist der Vertrag ausgelaufen, wann hätte ich wieder anfangen sollen zu arbeiten? Ich kann mir nicht vorstellen, das einer von euch, bei der Gefahr und keinerlei Aussicht aufs Examen ,weiterhin in der Pflege tätig gewesen wäre ;) Arveitsverweigerung..die haben mich einfach nicht zu den Prüfungen angemeldet, das wäre wohl zu umständlich gewesen..und ein unbeschriebenes Blatt, ist die Schulleitung auch nicht, wenn selbst die Betriebsärztin kein gutes Haar an ihr lässt, dann soll es wohl was heißen!!!
 
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Was man hier wieder mal so alles in die Beiträge interpretiert, mit konkretem Nachfragen hätte man nicht so wild spekulieren, angreifen und unterstellen müssen!

Ich wage übrigens zu bezweifeln, dass man Auszubildende einfach so ausbildungsfremd mal eben so in der Verwaltung einsetzen kann. Der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger dient das jedenfalls nicht..., aber ich lasse mich gern eines besseren belehren wenn man mir sagt wo das steht.
Ludmilla
 
Finde das auch ganz schön hart, was die Damen da geschrieben haben! Aber leider musste ich in den vier Jahren feststellen, das Menschen aus einem Sozialen Beruf häufig wenig sozial eingestellt sind und es vielen an Empathie fehlt (selbstverständlich nicht alle)!! Ich habe viele ekelhafte Menschen kennenlernen müssen..ekelhaft, in Bezug auf den Umgang mit Patienten und Kollegen..
 
....habe mich nicht verweigert..es war angedacht, das ich dann in der Verwaltung arbeite aber scheinbar war denen das auch zu blöd.................Am 05.08 habe ich entbunden und am 30.09 ist der Vertrag ausgelaufen, wann hätte ich wieder anfangen sollen zu arbeiten? Ich kann mir nicht vorstellen, das einer von euch, bei der Gefahr und keinerlei Aussicht aufs Examen ,weiterhin in der Pflege tätig gewesen wäre ;) Arveitsverweigerung..die haben mich einfach nicht zu den Prüfungen angemeldet, das wäre wohl zu umständlich gewesen..und ein unbeschriebenes Blatt, ist die Schulleitung auch nicht, wenn selbst die Betriebsärztin kein gutes Haar an ihr lässt, dann soll es wohl was heißen!!!

Du schreibst in deinem Beitrag, das du nicht in der Verwaltung arbeiten wolltest. Warum nicht? Hier schreibst du nun, das dem Krankenhaus zu blöd war. Warum?

Wenn du dich um die Papiere gekümmert hättest, so hättest du deine Ausbildung nach exakt einem Jahr Elternzeit wieder mit dem nächsten Kurs beginnen können. Warum hast du das nicht genutzt? Dann hättest du in der Zwischenzeit gelernt und dann im Folgejahr dein Examen abgelegt. Warum denn nicht? Du bist doch nicht die erste die wegen Schwangerschaft unterbricht. Und warum schreibst du, das die Schulleitung es zu umständlich fand, dich anzumelden? Ehrlich, glaubst du das wirklich? Das die Schule (vermutlich) alle anderen anmeldet, nur dich nicht? Wie kommst du darauf?

Ich sehe hier nur viele seltsame Vorwürfe und stelle Fragen. Die beantwortest du aber nicht. Das ist dein Recht, dann kann dir aber auch keiner deine Fragen beantworten. Es scheint, als würdest du nur Stückchen beantworten wollen. Aber so kann dir keine helfen. Die Schule hat sicher auch in einigen Dingen falsch gehandelt. Aber das warum und in welchem Bereich lässt sich aus deinem Geschriebenen nicht herauslesen. Du reagierst einfach nur total emotional, anstatt dir doch nun helfen zu lassen, soweit es von aussenstehenden möglich ist. Aber dafür muss man eben auch alles auf den Tisch bringen, was zur Wahrheit hilft.
 
Ich habe eine Jahr wiederholt (Mittelkurs) bin dann Anfang Oberkurs schwanger geworden, somit konnte ich laut Schulleitung nicht einfach aussetzen, weil ich angeblich nicht über vier Jahre kommen darf! Jetzt verstanden?
 
Bis jetzt haben mir alle ( auch andere Schulleitungen) gesagt, das da was nicht stimmen kann! In der Altenpflege, darf man sogar fünf Jahre machen im Härtefall..
 
Wie man sieht Spalten sich da die Meinungen! Du stellst keine Fragen!!! Das sind lauter Vorwürfe..
 
Du schreibst in deinem Beitrag, das du nicht in der Verwaltung arbeiten wolltest. Warum nicht?

Sie hat den Sachverhalt einige Beiträge vorher gut und verständlich erläutert!
Kannst du mir dann beantworten ob man einen Azubi in der Pflege während der praktischen Ausbildungszeit einfach so im Verwaltungsbereich einsetzen kann, wenn es gerade passt und du so auf dieser Möglichkeit rumreitest. Es gibt doch vorgeschriebene Einsatzgebiete, kann man da einfach was fachfremdes wählen? Wenn man das nicht darf, hat sich deine Frage erübrigt!
 
Sie hat den Sachverhalt einige Beiträge vorher gut und verständlich erläutert!
Kannst du mir dann beantworten ob man einen Azubi in der Pflege während der praktischen Ausbildungszeit einfach so im Verwaltungsbereich einsetzen kann, wenn es gerade passt und du so auf dieser Möglichkeit rumreitest. Es gibt doch vorgeschriebene Einsatzgebiete, kann man da einfach was fachfremdes wählen? Wenn man das nicht darf, hat sich deine Frage erübrigt!

Die Azubis können in jedem Bereich eingesetzt werden, der die Schwangere oder das Baby nicht gefährdet. Da gibt es auch im Krankenpflegebereich ein paar Stationen und Dinge, die man machen kann und es gibt so einige Schwangere die auch bis zum Mutterschutz arbeiten. Man macht dann eben nur das, was auch geht. Und dazu gehört eben auch verwaltende Arbeit. Medikamente Stellen, Pläne erstellen... etc alles möglich. Aber das ist immer eine Absprachesache mit Station, Schule etc. Und sie hatte ja laut eigener Aussage soweit alles nötige durch.

Was ich hier allerdings überlesen hatte, ist, das sie bereits ein Jahr verlängert hatte. Mehr als das geht aber nicht und damit hätte sie natürlich gar nicht mehr neu einsteigen können. Sie hätte also nur versuchen können, trotz Fehlzeiten noch irgendwie die Zulassung zu erhalten. §14, 15 KrPflG erklären es ja.

Aber nun ist es vermutlich zu spät. Es gibt hier sicher ein paar Profis die wissen, ob man nun noch einzelne Monate in der 4 Jahresfrist nachholen könnte, um noch das Examen abzulegen.

Aber ich bin nun raus. Da ist mir einfach zu viel gemotze und Faktenänderung drin.
 
Die Azubis können in jedem Bereich eingesetzt werden, der die Schwangere oder das Baby nicht gefährdet. Da gibt es auch im Krankenpflegebereich ein paar Stationen und Dinge, die man machen kann und es gibt so einige Schwangere die auch bis zum Mutterschutz arbeiten.

Richtig, examinierte Schwangere kann man versuchen anderswo einzusetzen, aber sie ist Auszubildende gewesen. Meine Kenntnisse der entsprechenden Gesetze sind nicht sehr umfangreich, deshalb meine Frage? Aus welchem Gesetz ergibt sich, dass man Azubis irgendwo einsetzen kann, auch wenn es mit der Ausbildung nichts zutun hat?
Medikamente darf sie eigenverantwortlich gar nicht stellen, Pläne ( welche auch immer dir da vorschweben) wohl auch nicht.

Ehrlich gesagt habe ich in den letzten 15 Jahren keine Schwangere mehr erlebt, die bis zum Schluss auf Station gearbeitet hat, aus den unterschiedlichsten Gründen.
 
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da hätte sie am liebsten noch gewollt,das ich für die Zeit in der Verwaltung arbeite -.- hab ich selbstverständlich nicht gemacht!!!!! Wenn ich damals im Stande gewesen wäre, hätte ich direkt alles in die Wege geleitet!

Widerspricht doch irgendwie diesem Post...

Ihr habt da was völlig falsch verstanden! Ich habe mich nicht verweigert..ich habe das Beschäftigungsverbot wegen eines fehlenden Schutz bekommen, die Gefahr für mein Baby wäre zu groß gewesen und das nachdem ich den Anruf erhalten habe..
Und ganz ehrlich: eine Schule hat ein großes Interesse daran möglichst viele Schüler durch das Examen zu bekommen.Die melden einen nicht einfach nicht an.Sorry,aber bei dem was ich aus deinen Posts rauslesen kann haut da irgendwas nicht hin, bei deinen Schilderungen.Und wie ich schonmal schrieb: Aus dem aktuellen Oberkurs an der Krankenpflegeschule wo ich bin ist auch eine die den Mittelkurs wiederholt hat,jetzt durch das praktische Examen gefallen ist und ohne Probleme 6 Monate verlängert!
Du beschwerst dich hier was du für Antworten bekommst und haust im gleichen Atemzug mit der Keule um dich!? Du beantwortest nur sporadisch Fragen die man dir hier stellt...was erwartest du denn? Der Zug ist abgefahren.Das Ganze ist Jahre her.Sorry,finde dich damit ab oder mach die Ausbildung nochmal. Ändern kannst Du es eh nicht mehr.Bischen spät um sich jetzt darüber aufzuregen, selbst wenn dir Unrecht geschah.
 
Ich brauch mir nicht als Lügnerin hinstellen lassen "wilde Schwester"! Ich rege mich nicht erst seit gestern darüber auf und dieses Forum, ist auch sicher nicht meine erste Anlaufstelle. Habe nur gedacht, das ich es hier einfach mal versuche, schließlich gibt es unter den Sr. einige helle Köpfchen ;) irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, das du unzufrieden bist! Die Art und Weise, wie du antwortest, ist etwas bedenklich ;) letztendlich, besitze ich das größte Glück auf Erden! Mein Kind..keine Ausbildung,kein Beruf und kein Geld der Welt, kann dich jemals so glücklich machen..und trotz der Umstände und ohne Ausbildung, bin ich weiterhin in der Pflege tätig, das nur aus Spaß an der Freud (finanziell nich drauf angewiesen)
Dann haben deine Kollegin und du anscheinend eine kompetentere Schulleitung erwischt (schwarze Schafe gibt es überall) in diesem Fall, hatte ich nicht ganz so viel Glück! Ich hätte das alles womöglich auch gekonnt, das wusste ich aber nicht und es gab zu der Zeit niemand, der mich diesbezüglich hätte beraten können. Dir, wilde Schwester (dieser Name sagt alles) wünsche ich, das du weiterhin den durch und Überblick behälst, ganz besonders deine nette Art und Weise..sollte dir mal unrecht widerfahren dann denke dran "finde dich damit ab" ;)

Danke, für eure Zeit..
 

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