Fehltage in der Theorie akzeptieren?

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Hallo ihr,

ich hab mich erst neu angemeldet und auch schon die Suche benutzt, aber nichts für mein spezifisches Problem gefunden.

Und zwar ist es so, dass ich in die Ausbildung nachrutschen konnte, allerdings erst 9 Tage später. Bevor ich den Vertrag unterschreiben durfte, wurde mir ausdrücklich gesagt, dass das nur möglich ist, wenn ich die 9 Tage als Fehlzeit in der Theorie akzeptiere. Hab natürlich ja gesagt.

Jetzt ist es so, ich bin im vorletzten langen Block und habe noch etwa 5 Fehltage übrig und bin vorhin mit fieber und ziemlich starken halsschmerzen aufgewacht. Muss wohl oder übel einen Tag aussetzen.

Aber weiss einer von euch, ob diese Bedingung, die die schule mir gestellt hat, überhaupt rechtens ist?

Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet... Hab ein Problem mit der Nasescheidewand und deswegen triffts mich öfter =/

LG
 
Hallo krankes_haesle,

leider ist es so, dass das Krankenpflegegesetz nur bestimmte Fehlzeiten (10% jeweils in Theorie und Praxis) zulässt (§7.2).
Da Du Deine Ausbildung erst später angetreten hast, warst Du an den ersten Unterrichtstagen nicht anwesend. Die Schule hatte also nur die Möglichkeit Dir Fehlzeiten für die nicht erhaltenen Unterrichte einzutragen. Du hast Dich bereit erklärt, diese Zeiten als Fehlzeiten zu akzeptieren und konntest nachrücken. Jetzt stehst Du kurz davor, Deine Fehlzeiten zu überschreiten und willst nun der Schule den schwarzen Peter zuschieben. Das finde ich ehrlich gesagt nicht ganz in Ordnung.

Ob das rechtlich in Ordnung war, weiß ich nicht. An einer Altenpflegeschule in Hessen, an der ich früher gearbeitet habe, hatten wir auch einmal eine Nachrückerin, bei der das so wie bei Dir gehandhabt wurde. Wenn ich micht recht erinnere sogar in Absprache mit dem Regierungspräsidium.

Wenn Du Deine Krankheitstage mit entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen belegen kannst, ist es sehr gut möglich, dass Du auch bei Überschreitungt der Fehlzeiten eine Zulassung zur Prüfung bekommst. Das ist immer von der genehmigenden Behörde abhängig. Vielleicht musst Du die Zeiten nacharbeiten.

Ich wünsche Dir gute Besserung!
 
Hallo krankes_haesle,
so wie die Schule es gehandhabt hat, ist es rechtens.
Wir hatten schon mehrere Nachrücker. Laut Ausbildungsgesetz in der Altenpflege und auch Krankenpflege hast Du pro Schuljahr 20 Fehltage, max. 60 Tage in den 3 Jahren Ausbildung.
Die sind nicht nur für krank sondern auch für Termine auf dem Amt oder Kind krank.
Falls Du zu beginn des dritten Ausbildungsjahres bemerkst, es wird mit Deinen Tagen knapp, gibt es die Möglichkeit ein paar dieser mit Praxisstunden auszugleichen. Dies musst Du jedoch vorher mit der Schulleitung und der Praxiseinrichtung absprechen.
Fehlst Du mehr als 60 Tage, dann wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.
Diese Dinge wurden mit Dir also nicht aus Boshaftigkeit besprochen, sondern weil es rechtlich einfach so ist.
Viel Spaß noch in der Ausbildung.:flowerpower:
 
Falls Du zu beginn des dritten Ausbildungsjahres bemerkst, es wird mit Deinen Tagen knapp, gibt es die Möglichkeit ein paar dieser mit Praxisstunden auszugleichen. Dies musst Du jedoch vorher mit der Schulleitung und der Praxiseinrichtung absprechen.

Das ginge nur, wenn sie in der Praxis gefehlt hätte. Bei uns konnten einige bei denen es knapp wurde Referate / Hausarbeiten vorbereiten und dadurch wurden Theoriestunden gutgeschrieben, je nach Arbeitsaufwand können da schon ein paar Tage bei rumkommen. Liegt aber in Hand der Schulleitung...
 
Nurse-Nicolle, es dürfen jeweils nur 10% der Theorie und Praxisstunden gefehlt werden.
Deine Regelung ist nach dem alten Krankenpflegegesetz.
 
Eine kulante Schule wird eine engagierte Schülerin deswegen sicher nicht nicht zum Examen zu lassen...

Ist zwar ein wenig gemogelt, aber du solltest mit deiner Schulleiteri/n sprechen!
 
Nurse-Nicolle, es dürfen jeweils nur 10% der Theorie und Praxisstunden gefehlt werden.
Deine Regelung ist nach dem alten Krankenpflegegesetz.

Ich kann nur sagen, wie es an unserer Schule gehandhabt wird.
Haben meist sehr ausgegleichene Fehlzeiten in Theorie und Praxis, wir hatten dann sicherlich noch keinen komplizierten Fall.
Habe 3x miterlebt, dass die Schüler aufgrund zu vieler Fehltage die Ausbildung abgebrochen haben.
Oft hängt es jedoch wirklich an der Praxis. Dort gleichen vor allem Umschüler ihre Fehltage mit Freizeit aus, so dass oft gar kein AUschein kommt.
 
Hallo,

es ist so wie narde es geschrieben hat! Die 10 % Regelung gilt...nix anders. Ich kenne z.B. einige Fälle, bei welchen die Grenze in der Praxis sehr knapp sind/waren; das Ganze bei wenigen bis gar keinen Fehlstunden in der Theorie. Umgehkehrt dasselbe....
Ich kann also nicht pauschal in Tagen rechnen (geht bei unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen sowieso nicht....ein Praxistag in der 6 Tage Woche schlägt lediglich mit 6,5 Stunden zu Buche; ein Tag in der 5 Tage Woche dagegen mit 7,7 Stunden...).
 
Hey hey, ich wollte meiner schule auf keinen Fall den schwarzen Peter zuschieben, ich wollt nur schlicht wissen, obs rechtlich machbar ist oder nicht... Find ich jetzt ja schon ein bisschen ne unfaire Unterstellung... Wäre schliesslich nicht das erste mal, das jemand etwas macht, was rechtlich gar nich erlaubt ist. ;)

Hab sonst in meinem Zwischenzeugnis einen Schnitt von 1,5 (in der Theorie hab ich mit 1,6 oder so ne 2 bekommen) und hab in der Praxis noch bei weitem nicht so viele Fehltage, bin also noch unter meinen allgemeinen 60. Hab nach meiner Krankschreibung jetzt halt nur noch 1,5 Tage übrig.. Werd Freitag einfach mal mit meiner Kursleitung reden.

Trotzdem danke für die vielen Antwoirten :flowerpower: Hat mir weitergeholfen. :)
 

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