Im Examenskurs und 30 Fehltage überschritten

Also ich weiß ja nicht wie das in anderen Schulen so ist. Aber wir haben in unserem Kurs eine Mutter, die wegen ihrer Kinder sehr oft fehlt.
Die konnte sich mit der Schule darauf einigen im Sommerurlaub zwei Wochen die Stunden aufzuarbeiten.
Pucky34 ist jetzt schon sechs (!) Arbeitswochen über den erlaubten Fehlzeiten, soviel Urlaub kann sie doch gar nicht mehr haben.
 
Pucky34 ist jetzt schon sechs (!) Arbeitswochen über den erlaubten Fehlzeiten, soviel Urlaub kann sie doch gar nicht mehr haben.

Ich muss zugeben die Menge der Tage hatte ich ausgeblendet.
Trotzdem haben wir hier die Urlaubstage nicht aufs jahr sondern aufs Ausbildungsjahr bezogen. Demnach sind ja noch einige Monate über und ich z.B. hab noch keinen Urlaubstag verbraucht.
Also ganz rein hypothetisch wäre es dennoch machbar. Wobei es zugegebenermaßen sehr unrealistisch ist.
 
Nicht nur sehr unrealistisch, sondern absolut unmöglich: Unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen darf sie nicht kommen.
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt nochmal eine Frage. und zwar habe ich eigentlich schon für nach dem Examen einen Arbeitsvertrag.
Könnte ich da denn trotzdem schon anfangen zu arbeiten auch wenn ich die Ausbildung verlängern muss?
Weil ich kenne viele, die beim Examen dieses Jahr durchgefallen sind und im Februar dann erneut ihre Prüfung ablegen und schon im anderen Betrieb trotzdem arbeiten.
Kann mich da mal bitte jemand aufklären :)
 
Wir haben unsere Zwischenzeugnisse bekommen um uns zu bewerben.
Bei mir steht nichts drauf von einer Ausbildungsverlängerung.
Es steht genau das selbe voraussichtliche Datum drauf wie bei meinen Kollegen mit Examen. Also das ich voraussichtlich im Sommer mit Bestehen des Examens fertige Gesundheits- und Krankenpfleger bin.
Müssten die bei mir das nicht eigentlich dann anders schreiben vom Datum?
Das War irgendwie ein kleiner Lichtblick für mich und daraufhin habe ich mich beworben und auch eine Zusage bekommen in einer anderen Klinik.
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt nochmal eine Frage. und zwar habe ich eigentlich schon für nach dem Examen einen Arbeitsvertrag.
Könnte ich da denn trotzdem schon anfangen zu arbeiten auch wenn ich die Ausbildung verlängern muss?

na ja, als examinierter gesundheits- und krankenpfleger wirst du wohl nicht arbeiten können, wenn du diesen berufstitel noch nicht erlangt hast - und ich gehe mal davon aus, dass auch heute noch dieser titel vom bestehen der prüfungen abhängig ist! oder habe ich etwas verpasst ?

ob du dort als hilfskraft oder assistent arbeiten kannst musst du wohl individuell in erfahrung bringen !

Weil ich kenne viele, die beim Examen dieses Jahr durchgefallen sind und im Februar dann erneut ihre Prüfung ablegen und schon im anderen Betrieb trotzdem arbeiten.
Kann mich da mal bitte jemand aufklären :-)

wie viele fallen denn durch bei euch ? :gruebel:

frage ist ja dann auch wieder " als was " sie dort arbeiten ...... ich nehme wieder mal an, dass sie nicht als (vollständig ) ausgebildete gesundheits- und krankenpfleger arbeiten können, da sie, logischerweise, diesen berufstitel ob der noch ausstehenden prüfungen nicht tragen können.

aber vielleicht bin ich da nicht ganz auf dem laufenden und jemand anderes weiss es besser..
 
ich habe jetzt nochmal eine Frage. und zwar habe ich eigentlich schon für nach dem Examen einen Arbeitsvertrag.
Könnte ich da denn trotzdem schon anfangen zu arbeiten auch wenn ich die Ausbildung verlängern muss?
Natürlich nicht. Du kannst ja nicht gleichzeitig 2 Verträge haben. Ausbildungsverlängerung heißt der Vertrag wird verlängert, da du ja noch Ausbildung nachholen musst aufgrund deiner Fehlzeiten.

Geh zu deiner Klass- oder Schulleitung, die wird dir das ganz genau erklären.
 
Also ich bin ja im 3.Lehrjahr und da bekommt man von jedem Kurs mit wer durchfällt oder besteht. Es sind immer welche dabei und mehrere sind trotzdem bis zur Nachprüfung schon in ihren zukünftigen Betrieben dann arbeiten gegangen. Ich brauche mir das nicht auszudenken, es ist so.
Klar bin ich dann immer noch eine Schülerin, nur ich könnte doch trotzdem schon eingesetzt werden auf der Station dann bis zu meiner Prüfung.
Hatte euch gefragt, weil ich den sinn da nicht verstehe. Weil eigentlich müsste man doch im Lehrbetrieb bleiben bis man examiniert ist.
Oder ist das so, wenn man durch das Examen fällt? aber dann ist man ja trotzdem nicht examiniert :/
 
Liebe pucky,
Du kannst nicht Durchfallen, denn du wirst mit deinen Fehlzeiten schon gar nicht zur Prüfung zugelassen - also weitere Ausb. - ergo weiter Schülerin.

Wenn man das schriftliche Examen nicht besteht braucht man keine weitere Ausbildung machen, dann können diejenigen als Helfer in einem anderen KH arbeiten.

Wenn man das praktische Examen nicht besteht, MUSS man an einer weiteren Ausb. teilnehmen deren Zeitdauer der Prüfungsvorsitzende bestimmt und kann NICHT an einem anderen KH als Helfer arbeiten.

Bitte geh zu deiner Klass- oder Schulleitung und lass dir das alles genau erklären.
 
Also ich bin ja im 3.Lehrjahr und da bekommt man von jedem Kurs mit wer durchfällt oder besteht. Es sind immer welche dabei und mehrere sind trotzdem bis zur Nachprüfung schon in ihren zukünftigen Betrieben dann arbeiten gegangen. Ich brauche mir das nicht auszudenken, es ist so.
Klar bin ich dann immer noch eine Schülerin, nur ich könnte doch trotzdem schon eingesetzt werden auf der Station dann bis zu meiner Prüfung.
Hatte euch gefragt, weil ich den sinn da nicht verstehe. Weil eigentlich müsste man doch im Lehrbetrieb bleiben bis man examiniert ist.
Oder ist das so, wenn man durch das Examen fällt? aber dann ist man ja trotzdem nicht examiniert :/

Dann hatten diese Leute aber wahrscheinlich ihre praktischen Ausbildungszeiten erfüllt und nicht soviele Fehlzeiten. Wenn du Ausbildungszeiten nachholen musst, geht das nur in einem Ausbildungsbetrieb und dein Status ist Auszubildende.
 
Ach so dann weiß ich Bescheid. Dann sind Diejenigen also im Schriftlichen oder Mündlichen durchgefallen.
Hatte mich nur gewundert gehabt.
 
Hallo zusammen,
es ist nun soweit mit den Anmeldungen zum Examen und meine Schule wird mich definitiv nicht anmelden.
Meine Frage ist jetzt, muss sie mich nicht trotzdem anmelden auch wenn ich erstmal nicht zugelassen werde?
Damit die Behörde sagt wie lange ich nachholen muss oder entscheidet das die Schule alleine? Und reicht ein halbes Jahr nicht aus um nachzuholen? Weil im Januar 2018 ist bei uns doch auch Examen wegen den Teilzeitschülern und meine Schule meint, dass könnte ich in dieser Zeit nicht aufholen und ich muss ein ganzes Jahr dranhängen, obwohl ich theoretisch und praktisch auf 2 stehe :(
 
Darf die Schule mir das Examen im Februar 2018 verweigern oder wie läuft das ab?
Meine Schulleitung ist sehr sauer auf mich wegen den Fehlzeiten und nun habe ich noch eine zusätzliche Angst das ich keine Ausbildungsverlängerung bekomme. Kann eine Schule nach drei Jahren sagen das war es ohne Ausbidungsabschluss? Habe so Angst jetzt und mittlerweile ist mir egal ob ich ein ganzes Jahr dranhängen muss.
 
Ich denke das keine Schule Interesse hat eine teure Investition nämlich Pflegeausbildung kurz vor dem Schluss wegzuwerfen weil sie sauer sind...
Wenn die Schule der Meinung ist das du ein ganzes Jahr dranhängen solltest wird das wohl so sein. Die Schule kennt deinem Fall am besten und hat in solchen Situationen die meiste Erfahrung. Ich denke nicht das du von jemand anderen eine andere Meinung kriegen wirst als deine Schule zu fragen.
 
es ist nun soweit mit den Anmeldungen zum Examen und meine Schule wird mich definitiv nicht anmelden.
Meine Frage ist jetzt, muss sie mich nicht trotzdem anmelden auch wenn ich erstmal nicht zugelassen werde?
Natürlich nicht. Was soll die Anmeldung für einen Sinn haben? Du erfüllst die notwendigen Voraussetzungen noch nicht und darfst laut Krankenpflegegesetz nicht zugelassen werden. Eine Anmeldung bedeutet einen bürokratischen Aufwand, Terminvergaben, Benennung praktischer Prüfer inklusive Ersatzprüfer - wozu, wenn klar ist, dass in Deinem Fall noch keine Prüfung stattfinden kann?

Niemand hat Schuld an Deiner Erkrankung. Dennoch musst Du die Fehlzeiten nachholen. Du hast Lücken, grob geschätzt fehlt Dir mindestens ein Vierteljahr Deiner Ausbildung, eher noch mehr. Diese Zeit musst Du nachholen, da führt kein Weg dran vorbei.
 

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