Fehltage... Was nun?

Das ist unterschiedlich, hausintern und ggf. auch nochmal im Einzelfall anders geregelt.

Sinds nur ein paar h, kannst das Examen mitmachen, musst aber die Stunden nachholen.
Ggf. auch die Stunden nachholen, dann im Wiederholungsexamen mit einsteigen oder ggf. ein ganzes Jahr dran hängen...

Je nachdem
 
also komm ich in dem fall wohl nicht um ein gespräch mit der schulleitung rum. hm.
danke für die antworten.
 
Wer vor der Examenszulassung die Hürde reisst, darf in Hessen nicht zum Examen antreten...hier muss wirklich verlängert werden. Das Examen macht man dann 1/2 oder 1 Jahr später. Wer nach der Zulassung zum Examen die Fehlzeitengrenze überschreitet, muss einige Tage hinten dran hängen und diese nacharbeiten.
 

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