Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht

Pfalzadler

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Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Unverheiratete Väter haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat diese Rechtslage nun gekippt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Damit gaben die Straßburger Richter einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Vater lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Obwohl sich das Paar in vielen Dingen einig war und die Mutter auch mit großzügigen Besuchen einverstanden war, lehnte sie [...]

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[Quelle: http://www.zeit.de]
 
Es ist für einen Vater, der von seinem Kind getrennt lebt, schon schwer genug, das geteilte Sorgerecht wahrzunehmen, wenn ihm dies zugesprochen wurde. Letztendlich ist das Gelingen der Vater-Kind Beziehung im Rahmen einer Trennung doch sehr stark von dem Wohlwollen und der Kooperation der Kindsmutter abhängig. Ich selbst bin seit 10 Jahren alleinerzeihend, teile mir mit dem Vater unseres Kindes das Sorgerecht ( wir waren verheiratet ) und weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell man im Rahmen der Trennungsdramatik dazu neigt, sich über das Kind zu verweigern, zu rächen, den Ex zu bestrafen...Ich bereue mein damaliges Verhalten noch heute, weil ich dem Vater des Kindes aber vor allem unsern Kind das Leben damit verdammt schwer gemacht habe.
Erfreulicherweise gelingt es uns inzwischen dennoch, eine gemeinsame Elternschaft über die Trennung hinaus zu leben.
Das Sorgerecht über den Beziehungsstatus zu definieren, halte ich für ignorant und destruktiv, da die Beziehung von Vater und Kind dadurch im Zweifelsfalle allein von der Willkür der Mutter abhängig ist. Insofern ist das Urteil von Straßburg schon mal ein hilfreicher Schritt in die richtige Richtung.