sun1812
Senior-Mitglied
- Registriert
- 02.09.2005
- Beiträge
- 120
- Beruf
- Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege
Würde mal sagen, dann wenn die Qualifikation erreicht ist. Also dann wenn das Examen bestanden ist (?!), weil diese Note zählt dann ja. Ob dann die nachfolgende Berufserfahrung als Wartesemester gezählt wird, weiß ich allerdings nicht. Denke aber nicht.Richtig, und wann ist das in meinem Fall?
Also nach dem schulischen Fachabi wäre ja quatsch, weil man damit allein ja eh nicht Med. studieren könnte.