Ergänzungslehrgang Rettungsassistent

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LuckyLuke1

Gast
Hallo Leute,
bin z.Zt. in folgender Situation:
Ich bin im 3. Ausbildungsjahr zum Krankenpfleger und habe zum 01.10.2013 eine Stelle an einem Uniklinikum.
Habe meinen Zivi als Rettungssanitäter gemacht und inzwischen ein paar tausend Stunden auf der Wache verbracht.
Nun hätte ich die (vielleicht einmalige) Möglichkeit den Ergänzungslehrgang RettAss zu machen.
Was derzeit ja auch noch Sinn macht, da das neue Notfallsanitäter-Gesetz wohl keine derartig krasse Verkürzung mehr bieten wird.
200 h Theorie, 100 h Praktikum, kein Anerkennungsjahr mehr nötig... klingt eigentlich ganz verlockend.

Der Lehrgang ist in 3 Blöcke aufgeteilt.
Der 1. Block findet im September statt, da habe ich Abschlussurlaub. Wäre also kein Problem.
Der 2. Block geht vom 21.10. bis 08.11. und
der 3. Block vom 13. bis 19.01.2014, welcher auch kein Problem darstellen sollte.
Sorgen würde mir nur Block 2 machen.
Dazwischen sind insgesamt 100 h Klinikpraktikum abzuleisten, aber da sitze ich ja an der Quelle, zumal ich auf ITS arbeiten werde und da auch wieder ein paar Stunden verkürzen kann.

Ich bin mir grade nicht sicher ob und vor allem wie ich das angehen soll.
Hätte ja dann noch ein paar Tage (6-7?)Urlaub übrig.
Bildungsurlaub? in der Probezeit? ist das gängige Praxis? dreist? mein gutes Recht?
Bevor ich mit meiner Stationsleitung sprechen werde, möchte ich erst mal euch fragen, ob das Ganze überhaupt realistisch ist :)
Vielen dank schon mal für eure Antworten.
 
Welchen Sinn macht für dich der Rettungsassistent?
Was hast du vor? Willst du dann noch den Ergänzungslehrgang für den Notfallsanitäter machen?
 
Ich fahr gerne Rettung, und noch lieber wenn ich etwas Verantwortung haben würde. Aber das steht ja jetzt nicht zur Debatte.
 
Dann mache es, aber mach dann auch den Aufbaulehrgang zum Notfallsanitäter.
Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass du bereits in der Probezeit den Urlaub bekommst, zumindest würdest du bei uns noch keinen nach 20 Tagen bekommen. Da der RA auch nicht im Interesse des AG's ist.
 
Hallo, frag, ob Du eine unbezahlte Freistellung bekommen könntest...oder bewirb Dich eben erst zum 15.11. auf eine Stelle und regel das bis dahin "im Frei".
 

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