Anerkennung der Praxisstunden als Rettungsassistent oder Rettungssanitäter

Bettina1988

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20.08.2005
Beiträge
180
Ort
Bayern
Beruf
Krankenschwester in FWB
Akt. Einsatzbereich
interdisziplinäre ITS
Hallo zusammen!

Ich bin jetzt im 3. Ausbildungsjahr zur Krankenschwester und spiele seit meinem Praxiseinsatz beim Rettungsdienst mit dem Gedanken, nach Abschluss meiner Ausbildung eine Ausbildung zum Rettunsassistent oder -sanitäter zu machen.

In der Ausbildung zum RA oder RS müssen ja Praktikums im Krankenhaus mit soundsoviel Stunden gemacht werden. Weiß jemand von euch ob meine Stunden der Praxiseinsätze als Krpfl-schülerin in der Ausbildung zum RA oder RS anerkannt werden, und ich so die Ausbildung verkürzen kann? Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit gemacht.

Danke schon mal,
Gruß Bettina:wavey:
 
Hallo Bettina,

anerkannt werden können Stunden auf einer Intensivstation, Notaufnahme bzw. Anästhesie, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch für Schüler gilt.

Schönen Abend
Narde
 
Hi.

Ich hatte mal ähnliche Pläne. Und ja es gilt. Der Leiter damals meinte, dass man ja die Bescheinigung bringen muss von den einzelnen Einsatzorten damit es gilt. Er sagte, da man ja als Schüler dort war ist es sicherlich so, dass es einer einem ausstellt weil man in der Vergangenheit dort war. Niemand von seinen bisherigen Schülern hat die Stunden nochmals absolviert.
Man kann die Ausbildung verkürzen.
Du lernst sowieso das Gleiche nochmal. Also warum nochmal lernen.
Es gibt da Aufbaulehrgänge für Krankenschwestern. Wird aber nicht überall angeboten, da es nicht viele Leute gibt die das machen wollen.

Liebe Grüße
 
ich würde Dir empfehlen den RS zu machen - das med. Wissen haste ja und der RS ist wesentlich günstiger!

Eine RettAss Stelle ist sehr schwierig zu erhalten.
 
Hallo Bettina,
nach § 8 Abs. 3 RettAssG hast du als examinierte GKP einen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zur staatlichen Prüfung zur Rettungsassistentin ohne Teilnahme an einem Lehrgang, wenn du an einem Ergänzungslehrgang von mindestens 300 Stunden teilgenommen hast. Dieser Ergänzungslehrgang wird ersetzt, wenn du zuvor an einer Ausbildung zur Rettungssanitäterin teilnimmst. Bei der Ausbildung zur Rettungssanitäterin wird dir als examinierte GKP das Klinikpraktikum vollständig angerechnet.
Viele Grüße
wilmi
 

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