Einstellungskriterien als examinierter Krankenpfleger

Deichkind74

Newbie
Registriert
05.12.2007
Beiträge
3
Ort
Karlsruhe
Beruf
Krankenpfleger, Heilpraktiker
Akt. Einsatzbereich
Notaufnahme, OP
Hallo! Ich bin seit fünf Jahren examinierter Krankenpfleger. Mein Arbeitgeber hat mich im August betriebsbedingt entlassen. Habe nun bei einem neuen Arbeitgeber ein Vorstellungsgespräch, das Problem: Ich bin dieses Jahr wegen Betruges verurteilt worden und das steht auch im Führungszeugnis. Habe ich trotzdem eine reelle Chance auf Einstellung, trotz sehr guter Qualifikation, oder ist eine Eintragung in das Führungszeugnis ein genereller Nichteinstellungsgrund? Ich freue mich auf Eure Antworten. Danke!
 
Hallo Deichkind 74,

Im Führungszeugnis ausgewiesener Betrug ist im Regelfall ein Nichteinstellungsgrund für Vertrauenspositionen, und als eine solche sehe ich die Tätigkeit in der Krankenpflege an.

Eintrag im Führungszeugnis und "betriebsbedingte Entlassung" ist für den neuen Arbeitgeber wie das kleine 1mal1., wenn es zeitlich auch noch zusammenpasst.

Die Einzelfallentscheidung hat also der neue Arbeitgeber.
 
Hallo Deichkind 74,

Im Führungszeugnis ausgewiesener Betrug ist im Regelfall ein Nichteinstellungsgrund für Vertrauenspositionen, und als eine solche sehe ich die Tätigkeit in der Krankenpflege an.

Eintrag im Führungszeugnis und "betriebsbedingte Entlassung" ist für den neuen Arbeitgeber wie das kleine 1mal1., wenn es zeitlich auch noch zusammenpasst.

Die Einzelfallentscheidung hat also der neue Arbeitgeber.

Danke für Deine Antwort. Die Verurteilung wegen Betruges hat allerdings nichts mit meiner Tätigkeit als Krankenpfleger zu tun, sondern habe ich anderen Umständen zu verdanken. Lohnt es sich Deiner Meinung nach trotzdem weiterhin zu bewerben oder ist es sinnlos mit einem solchen Eintrag im Führungszeugnis?
 

Ähnliche Themen