Durchs Examen gefallen: was beachten bei Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen?

annchen09

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hallo ihr lieben ,
ich habe ein ganz großes problem....und zwar bin ich durch das examen gefallen sowohl praktisch als auch im dritten teil der schriftlichen prüfung.:cry:
habe auch schon die einsicht in die prüfungsunterlagen beantragt.
MEIN PROBLEM...ich bin immer davon ausgegangen das ich die praktische auf jeden fall bestanden habe.mir ist bis heute auch noch kein grund genannt wurden und ich selber weiß nicht was ich falsch gemacht habe.
ich habe alles beachtet...sprich...fenster zu, licht an..RR messen puls usw...ich habe eine teilwaschung durchgeführt anschließend einen septischen verbandswechsel und zum schluß eine ernährungsberatung bei ileostoma....und es lief eigentlich alles super.

ich habe tausend fragen...worauf muss ich achten wenn ich in die prüfungsunterlagen schauen darf??
bringt es was in widerspruch zu gehen?? mich haben mein schulleiter (kannte uns 10wochen vor der prüfung - durch schulleiterwechsel) und eine praxisanleiterin (mich nie angeleitet) geprüft.

ich weiß nicht wie ich vorgehen soll und was ich machen soll!!:cry:
 
Hallo,
ich weiss ja nicht was bei Dir passiert ist und ob es da Sinn macht dagegen vorzugehen.
Kann Dir nur so viel berichten, bei mir in der Klasse gab es auch eine Klassenkameradin die duch die Praktische wie auch durch die Mündliche gefallen ist. Sie hat versucht dagegen vorzugehen und hatte keine Chance, sie hat die Prüfung später wiederholt und sich richtig intensiv vorbereitet.
:-) Kopf hoch und liebe Grüße
 
hallo ihr lieben ,
mich haben mein schulleiter (kannte uns 10wochen vor der prüfung - durch schulleiterwechsel) und eine praxisanleiterin (mich nie angeleitet) geprüft.

Das die Praxisanleiterin die dich geprüft hat dich nie angeleitet hat ist nicht wild. Bei uns wurde auch gelost welcher PRaxisanleiter bei wem mitgeht. Und einige lernten die Leute eben erst zur Prüfung kennen.

Und ansonsten, Verbandswechsel richtig gemacht? Eventuell die Situation des Patienten nicht richtig erfasst? Haben sie dich in der Reflexion nicht auf Fehler hingewiesen? :)
Ich denke in den meisten Fällen macht es wirklich wenig sinn dagegen vorzugehen. Die Leute kannten dich kaum, wieso sollten sie dich durch eine Prüfung fallen lassen. *g*
 
Trotzdem kann die Einsicht in die Prüfungsunterlagen sinnvoll sein. Im Augenblick kann sich Annchen nicht erklären, warum sie durchgefallen ist. Das kann sie aber im Prüfungsprotokoll nachlesen. Vielleicht kann sie diese Fehler in Zukunft vermeiden, wenn sie ihr bewusst werden.

Gegen ein Prüfungsergebnis vorgehen kann man nur, wenn sich aus dem Prüfungsprotokoll Unklarheiten ergeben.
 
Im Protokoll müsste es ja eigentlich ersichtlich sein, wieso du durchgefallen bist, weil ja der/die Prüfungsvorsitzende anhand dieses Protokolls die endgültige Note macht.
Also, erst mal abwarten :)
 
Die Einsicht muss schriftlich beantragt werden.
Ich würde noch eine Person meines Vertrauens mitnehmen zur Einsicht.
 
Wenn du das darfst, nimm dir jemand mit genau, dass ist eine gute Idee. Vielleicht jemand vom Fach? Das wäre natürlich ideal. Es hilft dir auch dabei zu verstehen und zu verbessern!!! Dagegegen angehen, weiß nicht recht, würde es wohl auch lieber sein lassen und lieber wiederholen.
PA und Schulleoter neu, sehe ich eher als positiv. Wenn ich Schüler vorher schon mal begleitet hatte und hatte sie in "schlechter" Erinnerung, musste ich zuerst mal auf Null schalten. Aber die beiden waren wohl nicht voreingenommen.
Wie waren deine schriftl. und praktischen Noten im Vorfeld? Konnte man es nicht kommen sehen und hat Dich gezielt gefördert?
Aber Kopf hoch!!! Du bist nicht allein, seit der neuen Prüfungsordnung hat es einige erwischt. Wir hatten vor kurzem auch das Problem mit einer sehr guten Schülerin(durchs mündliche gerasselt), nun hat sie es wiederholt und geschafft und wir freuen uns, sie bald als neue Kollegein begrüßen zu dürfen.
 

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