... allerdings nur, wenn auf deinen Antrag hin der Ausbildungsvertrag verlängert wurde.
Bei Nichtbestehen praktisch oder alle 3 Teile musst du an weiterer Ausbildung bis zur Wiederholungsprüfung teilnehmen, bei anderen Durchfaller-Variationen kannst du auf Antrag hin teilnehmen.
Dieses "kannst" interpretieren die AG sehr unterschiedlich, weil keine zwingende Voraussetzung zur Zielerreichung: "Du kannst, aber ich will nicht!" "Du kannst, aber ich hab kein Geld dafür" "Du kannst als geduldeter Gast an Ausbildung teilnehmen, aber ohne Entgelt!" "Du kannst bis zur Wiederholung als Pflegehilfskraft arbeiten..." und sicher noch andere Versionen.
Ein netter Arbeitgeber verlängert deinen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Fürsorgepflichten.
Bei Nichtbestehen praktisch oder alle 3 Teile musst du an weiterer Ausbildung bis zur Wiederholungsprüfung teilnehmen, bei anderen Durchfaller-Variationen kannst du auf Antrag hin teilnehmen.
Dieses "kannst" interpretieren die AG sehr unterschiedlich, weil keine zwingende Voraussetzung zur Zielerreichung: "Du kannst, aber ich will nicht!" "Du kannst, aber ich hab kein Geld dafür" "Du kannst als geduldeter Gast an Ausbildung teilnehmen, aber ohne Entgelt!" "Du kannst bis zur Wiederholung als Pflegehilfskraft arbeiten..." und sicher noch andere Versionen.
Ein netter Arbeitgeber verlängert deinen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Fürsorgepflichten.