@kudda12589
Ich hab' da noch eine Frage: Wenn der Dienstplan quasi eine Verbindlichkeit für AG und MA hat, wie lässt sich das dann mit dem Satz Die Arbeitszeit wird den betrieblichen Notwendigkeiten zur Sicherung der Patientenversorgung festgelegt.vereinbaren?So steht das in unseren Arbeitsverträgen und darauf beruft sich auch die PDL, wenn sie mal wieder über uns und unsere eigentliche Freizeit verfügt...
Hallo,
da die Frage, wie und wann ein Dienstplan verbindlich ist, sehr oft auftaucht, nachstehend einige Erläuterungen:
Fall 1: im Unternehmen gibt es einen Betriebsrat/Personalvertretung
- in diesem Fall muß der Betriebsrat dem Dienstplan zustimmen und er ist grundsätzlich verbindlich
- da in der Praxis natürlich kurzfristige Änderungen erforderlich sind (z.B. bei Krankheitsausfall), werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber die "Spielregeln" (meistens in Form einer Betriebsvereinbarung) festgelegt, in welchem Rahmen die PDL´s eigenständig die Dienstpläne "verbindlich" ändern dürfen
- die Regeln des AZG (z.B. Ruhezeiten) müssen immer eingehalten werden!
Fall 2: es gibt keinen Betriebsrat/Personalvertretung, der Arbeitgeber läßt sich den Dienstplan vom Arbeitnehmer unterschreiben
- dies stellt eine Einzelabsprache dar, Änderungen von diesem Dienstplan müssen in diesem Fall vorher mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden!
Fall 3: es gibt keinen Betriebsrat/Personalvertretung, der Arbeitgeber erstellt den Dienstplan nach eigenem Ermessen, im Arbeitsvertrag steht zum Thema Arbeitszeit eine Klausel, wie oben zitiert.
- hier legt der Arbeitgeber alles verbindlich fest, man ist dem "Wohlwollen und der Gnade" des Arbeitgebers bedingungslos ausgeliefert!!!
Gruß
medsonet.1