Komplette Dienstplanänderung vor dem Examen

Vero94

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04.01.2021
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Azubi Gesundheits- u. Krankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Geriatrie, Pneumologie
Hallo alle zusammen! :)

Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Adresse! Wir brauchen Euren Rat.

Es geht um folgendes:
Für diesen Januar war in unserem offiziellen genehmigten Dienstplan für meine Kollegin und mich 3 Wochen Schulblock eingeplant.
Jetzt wurde uns auf einmal mitgeteilt (heute, den 04.01), wir sollen doch arbeiten kommen, es soll ein Missverständnis aufgetreten sein, wir hätten keinen Anspruch auf Schule.
(Wir beide haben verlängert, ich aus gesundheitlichen Gründen und sie, weil sie zwei Prüfungen nicht bestanden hat)

In drei Wochen haben wir schriftliches Examen, wobei natürlich auch viel Unterricht ausgefallen ist und wir zu Hause unsere Aufgaben bearbeiten müssen.
Wir hatten uns auf den Schulblock eingestellt und entsprechend auch unseren Lernplan erstellt.....jetzt wäre alles durcheinander.
Wobei meine Kollegin auf Corona-Station nach der Arbeit häufig zu müde ist, um zu lernen.
Natürlich werden in diesem Schulblock noch einmal speziell diese Themen wiederholt....und die zusätzliche Arbeitsbelastung würde auch wegfallen.

Naja es geht um das Arbeitsrecht bzw. Verbindlichkeit des Dienstplans/Monatsplans
Soweit ich weiß, ist dieser verbindlich und man kann diesen nicht einfach kurzfristig ändern, auch aus Gründen der Freizeitgestaltung und Terminen.

Könnte das für diesen Fall auch gelten?
Ich meine, dann könnten die ja immer sagen, es sei ein Missverständnis, wir werfen mal den gesamten Dienstplan um, ohne wenn und aber.
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich schon vorher Urlaub genommen und meinen Lernplan anders gestaltet...aber so ist das wie ein Schlag ins Gesicht.
Und wenn das ein Missverständnis war, kann ich ja nichts dafür.

Nicht, dass wir sowieso unter der ganzen Corona Situation Examen zu machen schon genug gestresst wären...
Zusätzlich bin ich auch noch fraglich positiv. Warte auf das Gesundheitsamt.... sonst bleibe ich erstmal in Quarantäne und nehme anschließend die Tage Urlaub...

Die zentrale Frage ist:
Kann ich sagen, ich weigere mich, anstatt zur Schule, zur Arbeit zu gehen, weil im Dienstplan ursprünglich ein Schulblock eingeplant war?
Wir haben uns ja nach diesem (offiziellen) Plan gerichtet und uns deshalb darauf verlassen!
Für mich ist es das gleiche, als würde es auf einmal heißen: nächste Woche haben sie keinen Urlaub, sondern müssen zur Arbeit, weil es ein Missverständnis gab, obwohl es so im Dienstplan eingetragen wurde.
Ist es dann nicht dann das Problem des Arbeitgebers? Die haben doch dann etwas versäumt und nicht wir...

Danke schonmal für Eure Antworten!
 
Der einmal veröffentlichte Dienstplan ist für alle Seiten verbindlich, d. h. er darf nicht einseitig geändert werden.
Am 4.1. darf garantiert kein Januar-Dienstplan mehr geändert werden.
Was sagt denn überhaupt die Schule zu diesem Kasperletheater?
 
Die Schule hat es ja selbst veranlasst. Es sei wohl klar gewesen, dass wir keinen Schulblock hätten, dennoch wurden wir eingeplant. Da das der offizielle Plan ist, haben wir uns auf diesen eingestellt und dachten, dass wir keinen Block hätten, wäre ein Missverständnis.
 
Wenn die im Recht wären, würde ich sagen, dass ich auch auf meinen Lohn verzichte und frei haben will, damit ich an dem online Unterricht teilnehmen kann. Aber wenn der Plan verbindlich ist, ist es ja nicht notwendig und deren Problem
 
Ich würde mich an Euren Betriebsrat wenden und versuchen mit dessen Unterstützung zu verhandeln.

Die Schule schreibt ja nicht den Dienstplan für die Stationstätigkeit. Sie meldet aber die Einsatzzeiten der Schüler an die jeweiligen Bereiche. Vielleicht hat man Euch beide für weitere Praxiszeit eingeteilt, aber vergessen, Euch mitzuteilen, dass der Schulblock Euch nicht betrifft.
 
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Nein wir wurden im Dienstplan im Schulblock eingeteilt. Da hatte die Schule und die Station/Praxis fehlkommuniziert. Wir hatten uns einfach an den Plan gehalten.

Mir wäre es ja egal, wenn es nicht der Examensblock wäre. Das sind komplett andere Bedingungen, unter denen ich mich dann vorbereiten muss. Zwischen Corona-Station und Examen, mit der ständigen Gefahr sich anzustecken und dann noch am Examenstag krank zu sein bzw. Zumindest in Quarantäne.
Man ist ja nicht schon normal schon genug unter Coronabedingungen belastet. Nein, man muss dann noch Examen machen. Du kannst keine richtigen Lerngruppen bilden, wenn dann online, bekomme von stundenlangem Starren auf den Bildschirm (Homeschooling) Kopfschmerzen. Nicht ohne Grund habe ich keinen Bürojob.

Naja werde heute noch herum telefonieren müssen. Habe die Nacht kaum geschlafen wegen dem Mist.
Schlimm ist, dass wenn meine Kollegin es nicht packt, gar nicht als Examinierte Krankenpflegerin arbeiten kann. Das ist eine enorme psychische Belastung. Das war's nach dem zweiten Versuch. . Die schießen sich doch damit selbst ins Bein.
Unfair finde ich, dass Studenten Freiversuche für Klausuren bekommen und wir, die unmittelbar von Corona betroffen sind nicht...Egal andere Geschichte...
 
Unfair finde ich, dass Studenten Freiversuche für Klausuren bekommen und wir, die unmittelbar von Corona betroffen sind nicht...Egal andere Geschichte...
Ich verstehe nicht ganz wie du das meinst.
Als Student kann man seine nicht bestandene Prüfung 1x wiederholen, danach ein erneuter Versuch nur nach bewilligtem Härtefallantrag. Nach meiner Kenntnis war/ist das in der Ausbildung zur GUK/Pflegefachfrau:mann nicht anders. Am Ende steht die Note der bestandenen Klausur im Zeugnis.
Wo genau ist das unfair?
 
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Du kannst Deiner Schule weder die aktuelle Regelung im Krankenpflegegesetz noch diese (zweifelsohne belastende) Pandemie in die Schuhe schieben. Es gab lediglich einen Irrtum in Sachen theoretische oder praktische Ausbildung.

Genau deshalb solltet Ihr Euch an den Betriebsrat wenden. Die Punkte, die Du anführst, wirken emotional bis unsachlich - damit wirst Du keinen Erfolg haben. Du brauchst jemanden an Deiner Seite, der für Dich vernünftig argumentieren kann.
 
Ich verstehe nicht ganz wie du das meinst.
Als Student kann man seine nicht bestandene Prüfung 1x wiederholen, danach ein erneuter Versuch nur nach bewilligtem Härtefallantrag. Nach meiner Kenntnis war/ist das in der Ausbildung zur GUK/Pflegefachfrau:mann nicht anders. Am Ende steht die Note der bestandenen Klausur im Zeugnis.
Wo genau ist das unfair?
Ich war selbst Studentin und es gab insgesamt sogar 4 Versuche pro Klausur, auch ohne Härtefallantrag.
Bei einem Kollegen waren es drei pro Klausur. Ist auch je nach Studiengang unterschiedlich...
Nur das meine ich nicht. Aufgrund der Situation gibt es an Unis Freiversuche, weil Unterrichtsveranstaltungen nicht wie gewohnt stattfinden. Keiner kann mir erzählen, dass Homeschooling dem Präsensunterricht gleichwertig ist.

Viel Unterricht ist ausgefallen und wir haben nicht gleichwertige Aufgaben bekommen (bearbeitete Aufgaben bekommen keine Rückmeldung), zusätzlich die Mehrbelastung.
Unsere Ausbildung ist nicht wie geplant abgelaufen. Auch Praxisanleitungen sind weggefallen. Wir sind meist nur
als Aushilfskraft von Station zu Station gesprungen...
Wenn der Arbeitgeber nicht seiner Ausbildungspflicht nachkommen kann, wir aber trotzdem so geprüft werden, als wären alle Voraussetzungen erfüllt, kann es nicht rechtens sein. Deswegen Rechtfertigung für einen Antrag auf Wiederholung?

Als lediglichen Irrtum würde ich es nicht bezeichnen. Wenn jetzt ein dreiwöchiger genehmigter Urlaub geplant wäre und ich etwas gebucht hätte, kann auch nicht ohne weiteres dieser aufgrund eines Irrtums verschoben werden, wenn es seit Monaten feststand. Da muss es einen Notstand geben. Selbst Personalmangel ist Verschulden des AG.
Zumindest 4 Tage Vorankündigung sollte drin sein.

"Zwar gibt es keinen Paragrafen, der eine angemessene Vorankündigungsfrist für Angestellte aller Art regelt, doch gilt das Urteil vom Arbeitsgericht Berlin hier als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12). Dieses erachtet eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen und bezieht sich dabei auf die gesetzliche Vorwarnfrist für Teilzeitangestellte, die „Arbeit auf Abruf“ leisten (§ 12 Abs. 2 Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge)"


Außerdem ist das die Examensvorbereitungszeit.
Dieses Vorgehen kann im keinen Fall billiges Ermessen § 106 Satz 1 GewO sein.
Ich hätte mir, hätte ich das gewusst, in diesem Zeitraum Urlaub genommen. Jetzt habe ich sogar 25 Überstunden während ich Examen mache.

Hatte auch gedacht, dass ich evtl. unbezahlten Urlaub mache oder zumindest, dass ich zwei Tage vor dem Examen frei habe. Jetzt kann ich nichts planen und der Arbeitgeber kann machen, was er will?
Ich will doch nur mein Examen machen, was eigentlich auch im Interesse des AG sein sollte.

Eine Freundin von mir betrifft es auch. Jedoch hatte sie schon einmal nicht bestanden (aufgrund der prekären Ausbildungssituation) und die Vorbereitung im Block fällt jetzt plötzlich weg.
Wenn es dieses Mal nicht klappt, ist sie für den Beruf gesperrt...und das aufgrund eines Irrtums.
Und gerade sie arbeitet sich gerade auf der Corona-Station kaputt...fair ist anders.
 
Als lediglichen Irrtum würde ich es nicht bezeichnen.
Was soll es sonst sein? Ein böswilliges Attentat Deiner Schule (oder der Station), um Deine Examensvorbereitung zu sabotieren?
Keiner kann mir erzählen, dass Homeschooling dem Präsensunterricht gleichwertig ist.
Warum willst Du dann daran teilnehmen?
Eine Freundin von mir betrifft es auch. Jedoch hatte sie schon einmal nicht bestanden (aufgrund der prekären Ausbildungssituation) und die Vorbereitung im Block fällt jetzt plötzlich weg.
Wenn es dieses Mal nicht klappt, ist sie für den Beruf gesperrt...und das aufgrund eines Irrtums.
Deine Freundin ist nicht wegen eines Irrtums durchgefallen. Ihre Leistung im Examen war mangelhaft. Geschähe dies ein zweites Mal, wäre sie auch nicht für den Beruf gesperrt - sie dürfte jederzeit die Ausbildung erneut beginnen.

Genau wegen dieser Argumente rate ich Dir, den Kontakt zum Betriebsrat zu suchen. Ihr werdet Euch mit der Schule in Verbindung setzen müssen, wenn Ihr am Schulblock teilnehmen möchtet. Es wird nicht ohne ein Gespräch funktionieren. Und Du wirst einen Neutralen zur Unterstützung benötigen.
 
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Was soll es sonst sein? Ein böswilliges Attentat Deiner Schule (oder der Station), um Deine Examensvorbereitung zu sabotieren?

Warum willst Du dann daran teilnehmen?

Lediglicher Irrtum klingt für mich wie eine Lappalie, was es in dem Fall nicht ist. Unser Examen ist gefährdet.

Homeschooling ist nicht gleichwertig, aber allemal besser als nichts...

OK. Dann danke für die Antworten!
Ich habe mich auch schon mit der Schule auseinandergesetzt. Muss jetzt noch so einiges auf der Station klären...Während ich tatsächlich heute (immer Mittwochs haben wir fest Schule) Homeschooling habe. Mache ich dann in den "Pausen"...
 
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