- Registriert
- 04.01.2021
- Beiträge
- 6
- Beruf
- Azubi Gesundheits- u. Krankenpflege
- Akt. Einsatzbereich
- Geriatrie, Pneumologie
Hallo alle zusammen! 
Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Adresse! Wir brauchen Euren Rat.
Es geht um folgendes:
Für diesen Januar war in unserem offiziellen genehmigten Dienstplan für meine Kollegin und mich 3 Wochen Schulblock eingeplant.
Jetzt wurde uns auf einmal mitgeteilt (heute, den 04.01), wir sollen doch arbeiten kommen, es soll ein Missverständnis aufgetreten sein, wir hätten keinen Anspruch auf Schule.
(Wir beide haben verlängert, ich aus gesundheitlichen Gründen und sie, weil sie zwei Prüfungen nicht bestanden hat)
In drei Wochen haben wir schriftliches Examen, wobei natürlich auch viel Unterricht ausgefallen ist und wir zu Hause unsere Aufgaben bearbeiten müssen.
Wir hatten uns auf den Schulblock eingestellt und entsprechend auch unseren Lernplan erstellt.....jetzt wäre alles durcheinander.
Wobei meine Kollegin auf Corona-Station nach der Arbeit häufig zu müde ist, um zu lernen.
Natürlich werden in diesem Schulblock noch einmal speziell diese Themen wiederholt....und die zusätzliche Arbeitsbelastung würde auch wegfallen.
Naja es geht um das Arbeitsrecht bzw. Verbindlichkeit des Dienstplans/Monatsplans
Soweit ich weiß, ist dieser verbindlich und man kann diesen nicht einfach kurzfristig ändern, auch aus Gründen der Freizeitgestaltung und Terminen.
Könnte das für diesen Fall auch gelten?
Ich meine, dann könnten die ja immer sagen, es sei ein Missverständnis, wir werfen mal den gesamten Dienstplan um, ohne wenn und aber.
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich schon vorher Urlaub genommen und meinen Lernplan anders gestaltet...aber so ist das wie ein Schlag ins Gesicht.
Und wenn das ein Missverständnis war, kann ich ja nichts dafür.
Nicht, dass wir sowieso unter der ganzen Corona Situation Examen zu machen schon genug gestresst wären...
Zusätzlich bin ich auch noch fraglich positiv. Warte auf das Gesundheitsamt.... sonst bleibe ich erstmal in Quarantäne und nehme anschließend die Tage Urlaub...
Die zentrale Frage ist:
Kann ich sagen, ich weigere mich, anstatt zur Schule, zur Arbeit zu gehen, weil im Dienstplan ursprünglich ein Schulblock eingeplant war?
Wir haben uns ja nach diesem (offiziellen) Plan gerichtet und uns deshalb darauf verlassen!
Für mich ist es das gleiche, als würde es auf einmal heißen: nächste Woche haben sie keinen Urlaub, sondern müssen zur Arbeit, weil es ein Missverständnis gab, obwohl es so im Dienstplan eingetragen wurde.
Ist es dann nicht dann das Problem des Arbeitgebers? Die haben doch dann etwas versäumt und nicht wir...
Danke schonmal für Eure Antworten!

Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Adresse! Wir brauchen Euren Rat.
Es geht um folgendes:
Für diesen Januar war in unserem offiziellen genehmigten Dienstplan für meine Kollegin und mich 3 Wochen Schulblock eingeplant.
Jetzt wurde uns auf einmal mitgeteilt (heute, den 04.01), wir sollen doch arbeiten kommen, es soll ein Missverständnis aufgetreten sein, wir hätten keinen Anspruch auf Schule.
(Wir beide haben verlängert, ich aus gesundheitlichen Gründen und sie, weil sie zwei Prüfungen nicht bestanden hat)
In drei Wochen haben wir schriftliches Examen, wobei natürlich auch viel Unterricht ausgefallen ist und wir zu Hause unsere Aufgaben bearbeiten müssen.
Wir hatten uns auf den Schulblock eingestellt und entsprechend auch unseren Lernplan erstellt.....jetzt wäre alles durcheinander.
Wobei meine Kollegin auf Corona-Station nach der Arbeit häufig zu müde ist, um zu lernen.
Natürlich werden in diesem Schulblock noch einmal speziell diese Themen wiederholt....und die zusätzliche Arbeitsbelastung würde auch wegfallen.
Naja es geht um das Arbeitsrecht bzw. Verbindlichkeit des Dienstplans/Monatsplans
Soweit ich weiß, ist dieser verbindlich und man kann diesen nicht einfach kurzfristig ändern, auch aus Gründen der Freizeitgestaltung und Terminen.
Könnte das für diesen Fall auch gelten?
Ich meine, dann könnten die ja immer sagen, es sei ein Missverständnis, wir werfen mal den gesamten Dienstplan um, ohne wenn und aber.
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich schon vorher Urlaub genommen und meinen Lernplan anders gestaltet...aber so ist das wie ein Schlag ins Gesicht.
Und wenn das ein Missverständnis war, kann ich ja nichts dafür.
Nicht, dass wir sowieso unter der ganzen Corona Situation Examen zu machen schon genug gestresst wären...
Zusätzlich bin ich auch noch fraglich positiv. Warte auf das Gesundheitsamt.... sonst bleibe ich erstmal in Quarantäne und nehme anschließend die Tage Urlaub...
Die zentrale Frage ist:
Kann ich sagen, ich weigere mich, anstatt zur Schule, zur Arbeit zu gehen, weil im Dienstplan ursprünglich ein Schulblock eingeplant war?
Wir haben uns ja nach diesem (offiziellen) Plan gerichtet und uns deshalb darauf verlassen!
Für mich ist es das gleiche, als würde es auf einmal heißen: nächste Woche haben sie keinen Urlaub, sondern müssen zur Arbeit, weil es ein Missverständnis gab, obwohl es so im Dienstplan eingetragen wurde.
Ist es dann nicht dann das Problem des Arbeitgebers? Die haben doch dann etwas versäumt und nicht wir...
Danke schonmal für Eure Antworten!