Dienstplanänderung bei Pflichtversetzung?

Und wieder einmal etwas sehr neues!
Zu neu und zu kurzfristig für uns Mitarbeiter und ganz sicher schon längerfristig geplant von unseren "oberen Zehntausend".
Heute haben wir dann doch schon erfahren, dass unsere Station zum 1.5 geschlossen wird.
Unsere Fachdisziplin wurde bereits um die Hälfte gekürzt, da ein neuer Chef angeworben wurde, der die andere Hälfte betreute, auf einer anderen Station.
Ich weiß, es hört sich ziemlich kompliziert an, ist es auch, und alles völlig Logikfrei "organisiert".
Nun werden auch noch die letzten Betten ausgelagert und usere Station ist dicht, bleibt leerstehend.
Was mit uns als Personal passiert steht noch in den Sternen. Ein großer Teil wird wohl auf der schon hier beschriebenen Station seinen Einsatz haben. Der Rest wird wahrscheinlich irgendwo, wo Personalnot besteht eingesetzt.
Diese Station findet kein Personal, das Fachgebiet bringt aber gutes Geld, also geht man eben so mit uns Mitarbeitern um.

Was ist nun mit meinem Dienstplan? Z.B für den Mai? Oder den Juni?
Darf der so einfach geändert und auf die neue Station zugeschnitten werden?

Übrigens hatte man doch nicht für neues Personal inseriert, wie man uns sagte. Man hat uns doch belogen, der Abteilungsleiter gab es nun zu. Was ich gefunden hatte an Stellenauschreibungen war nur Hausintern.
Vielleicht sollte ich mal bei der Gewerkschaft nachfragen ob alles so rechtens ist, denn unseren Personalrat kann man vergessen?

Wir fühlen uns alle so veräppelt!
Warum setzt man alles so kurzfristig an?
Wie sollen wir uns in diesen 14 Tagen eine für uns passende Station suchen können?
Wahrscheinlich will man das auch gar nicht, so das sie uns einsetzen können, wo sie wollen!!!

Tut mir leid, dass der Text so lang geworden ist.

Viele Grüße,
Sanne
 
gegen die Schließung und Umorganisierung in deinem Haus kannst du wenig machen. Was dir net logisch erscheint muss unter ökonomischen Aspekten auch wirklich unökonomisch sein. Da hängen ne Menge Faktoren dran- nicht zuletzt ein neuer Chef.
Worüber du aber durchaus deinen Unmut äußern kannst, ist die Informationspolitik.´Und da solltest du am richtigen Hebel ansetzen.

Gibt es bei euch keine PDL? Ich glaube kaum, dass diese von der Entwicklung nix gewusst hat. Ebenso die SL. Scheint eher so, dass man den Weg des geringsten Widerstandes geht.
Ich denke, es war in dem Führungsetage des Pflegemanagements spätestens zu dem Zeitpunkt bekannt, als man euch zur "Rotation" auf die andere Station geschickt hat. Vollendete Tatsachen lassen keinen Raum für aufwendige Diskussionen.

Den BR/MAV solltet ihr in jedem Fall einschalten. Die Dienstplanveränderung für Mai wirst kaum noch abwenden können- wohl aber die für Juni. Aber was viel wichtiger ist- die Urlaubszeit naht.

@Jörg- wie ist das in diesem Fall? Kann der Mitarbeiter auf seinen geplanten Urlaub bestehen? Welche konkreten Gesetzesgrundlagen gibt es dafür.
Muss der BR einer Umorganisation wegen Veränderung der ärztl Versorgung zustimmen? Es scheint, als wenn der neue Chef andere Prioritäten hat und das Haus sich in einer finanziellen Schieflage befindet. Anders lässt sich die komplette Aufgabe einer Station ja net erklären.

Elisabeth
 
Ich wollts auch grad sagen: besser so, als arbeitlos, weil das Haus - wie viele andere - komplett dicht machen muss...
 
Wir hatten in den letzten Jahren der andauernden Umstrukturierungen immer wieder Versetzungen und bekamen auch versetztes Krankenpflegepersonal.
Der Dienstplan wurde neu geschrieben, aber der Urlaubsplan der genehmigt war, blieb geltend.
Die bekamen alle ihren Urlaub wie vorgeplant.

Dabei gab es dann vor 2 Jahren eine sehr große Versetzungswelle, bei denen 7 oder 8 Mitarbeiter unserer Abteilung versetzt wurden um die Planstellen auf 12,5 zu reduzieren.

Das lief so, daß die Geschäftsführung sehr viel Druck gemacht hat. Es hieß wer sich nichts freiwillig aussucht von den angebotenen Stationen, der würde irgendwohin zwangsversetzt oder müßte im Schwesternpool arbeiten.

Die Mitarbeiter die sich gewehrt haben wurden bei den Versetzungen übergangen.
Nach den Versetzungen stellten die fest, daß die viel zu viele Mitarbeiter versetzt hatten und die Station gar keine 12, 5 Planstellen mehr besetzt hatten sondern nur noch etwas über 9.

Unser Betriebsratsmitglied hielt mal wieder still. ( Stationsleitung). Und im Nachhinein erfuhr ich, daß der Betriebsrat über diese Aktion nicht einmal informiert war.
Den Mitarbeitern wurden Versetzungsanträge vorgelegt, die sie mit Druck im Hinblick auf den Schwesternpool sofort unterschreiben sollten.
Die Leute die unterschrieben hatten wurden im Nachhinein bei dem Betriebsrat so geführt, als hätten sie diese Versetzung selbst gewollt.

Da ich zu diesem Zeitpunkt mit einer Operation an einem eingeklemmten Nerven fast 7 Monate ausgefallen war, betraf mich das eigentlich weniger. Als ich zurück auf die Abteilung kam, wurde meine Versetzung ( ich hatte gedacht, na gut, dann wählst Du mal als erste, bevor die "guten " Stellen weg sind: ) rückgängig gemacht, eben weil die viel zuviel Personal versetzt hatten.

Die Versetzungen sollten damals nach der Anzahl der Jahre die man auf der Abteilung verbracht hatte und nach Qualifikation durchgeführt werden. Da ich damals "NUR " 13 " Jahre auf der Abteilung war, und die meißten anderen über 20-30 Jahre, hätte ich es vorgezogen eben als erstes unter den angebotenen Abteilungen zu wählen, bevor man mir etwas total unpassendes zugeteilt hätte, wo niemand hin gewollt hätte.

Nun stehen wieder wegen der Umstrukturierung und dem Klinikumzug Versetzungen an. Schauen wir mal, was die da basteln werden....

Wir bekamen bisher aus der Chefetage die 4. Information wie die Bettenverteilung auf den Etagen im Neubau aussehen sollte. Bis Ende Juli ist ja noch Zeit:. Da können die noch ganz viel hin -und herdiskutieren, welche Abteilungen denn nun zusammengefaßt werden.....

Alle sind vollauf begeistert, wie man sich vorstellen kann..... und höchst motiviert!

Es wäre jedoch möglich, daß diese Umstrukturierung in der neuen Klinik endlich nötige Verbesserungen mit sich bringen wird.
Das heißt die Chance besteht schon. Das wird daran liegen, was die einzelnen Abteilungen nun aus der neuen Situation unter ihren Leitungen machen werden.

Hoffentlich organisieren die nicht wieder so ein Chaos, wie bisher.....




Liebe Grüße Fearn
 
Hallo und vielen Dank für die Antworten:)!

Um kurz die Fragen zu beantworten:
Die PDL ist mit Sicherheit über die Schließung unserer Station informiert, ganz sicher.
Unsere SL ist im Urlaub und ich glaube nicht, dass sie über die jetzigen Vorgänge informiert ist. Allerdings haben wir versucht, sie mit einer Mail und SMS zu informieren.
Unsere SLV ist genauso überrannt wie wir.
Unser Krankenhaus ist in keiner finanziellen Schieflage und wir brauchen nicht um unsere Arbeitsplätze zu bangen.
Es wird im Gegenteil krampfhaft nach Personal gesucht, aber es findet sich nichts.
Sie finden absolut kein Persoanl für diese Station, von der ich anfangs berichtete. Es müssen dort noch 15 Stellen besetzt werden.
Zur Zeit leben sie vom rotierenden Personal und Zeitarbeitskräften.

Unser Betriebsrat wusste von NICHTS als ich heute morgen anrief.
Zu dem Gespräch kann ich noch nichts schreiben, dass werde ich später mal nachholen.

Das wäre noch einmal eine Frage von mir!
Gibt es ein Zeitfenster in dem unsere "Führungsebene" unseren BR über die Schließung einer Station informieren muss?
Ich konnte einfach nichts finden.
Muss man uns, dem Pflegepersonal, nicht eine angemessene Zeit lassen, um sich umorientieren zu können, im Haus?
Unsere Schließung soll zum 1.5. stattfinden. Ist das nicht sehr kurzfristig?
Unsere jungen Kolleginnen haben ihre Konsequenzen daraus gezogen und verlassen das Haus.

Viele Grüße,
Sanne
 
Ihr werdet alle einen Vertrag mit dem Haus, nicht mit einer bestimmten Station haben. Damit könnt ihr innerhalb des Hauses umgesetzt werden. Eine Umsetzung ist noch nicht mal vom Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, solange es sich beruflich gesehen um den gleichen Bereich handelt. Da Du auf Station überall ähnliche Arbeit hast und die gleiche Bezahlung erhältst, macht es laut Arbeits - und Tarifrecht keinen Unterschied, ob Du nun in der Inneren oder der Chirurgie arbeitest. Es muss Euch auch niemand eine Wahl lassen, für welche Station ihr Euch entscheidet.

Ergo: Es scheint leider alles legal zu sein. Über die menschenverachtende Informationspolitik könnt Ihr Euch meiner Ansicht nach dennoch beschweren.
 
Hallo Claudia,
hast du eventuell einen Link zu deiner Aussage, dass der BR bei einer Umsetzung nicht Mitbestimmungsberechtigt ist?
Ich brauche einfach etwas schriftliches für mich.
Das Betriebsverfassungsgesetz habe ich bereit gewälzt und finde nichts gescheites.
Morgen wollte ich eigentlich die Gewerkschaft anrufen und nach meinen/unseren Rechten fragen.
Es geht einfach um die Art und Weise, wie man mit uns vorgeht, nicht um die Schließung. Und noch um einiges mehr, über das ich noch nicht berichten kann.
Die PDL lässt sich von meinen Kolleginnen verleugnen, SL ist nicht erreichbar und wir haben keine Lust mehr, uns veräppeln zu lassen.
Es ist das erste Mal, dass unser Team komplett zusammenhält und einer Meinung ist.
Viele Grüße

P.S.
Hoffentlich nerve ich nicht!!!
 
Hallo Claudia,
hast du eventuell einen Link zu deiner Aussage, dass der BR bei einer Umsetzung nicht Mitbestimmungsberechtigt ist?
Ich brauche einfach etwas schriftliches für mich.
´

Es steht u. a. in Beitrag #3 dieses Threads. Der Anruf bei der Gewerkschaft kann sicher nicht schaden, aber sie werden Dir auch nichts anderes sagen können. Rechtlich sind die Umsetzungen okay; und die Art und Weise des Umgangs kann man leider nicht einklagen.

Mich nervst Du nicht :wink1:.
 
Dienstplanänderungen anscheinend ja in verschiedenen Foren ein Dauerthema zu sein!?!?

Folgendes wurde mir vom Betriebsrat gesagt:

1. Sobalt ein Dienstplan aushängt, gilt dieser FÜR ALLE (AN & AG)! EGAL ob da noch "Entwurf", "Temporär", "Vorrübergehend" o.ä. steht!

2. Nach Aushang des Dienstplanes ist nur eine Änderungen von BEIDEN SEITEN (AN & AG) möglich! Sagt eine Partei Nein, so gilt der Aktuelle weiter!

3. Dienstplanwünsche KANN der AG mit Berücksichtigen, muss er aber nicht!

4. WICHTIG (!): Es kommt auch darauf an, was im Arbeitsvertrag steht!
Beispiel bei einer "Rufbereitschaft" ist der AN in seine Rechte ETWAS "eingeschrängt".

Weitere Infos:
Dienstplanänderung Arbeitsrecht Forum 123recht.net
Dienstplanänderung Arbeitsrecht Forum 123recht.net
Nach Dienstplanänderung Abmahnung Arbeitsrecht Forum 123recht.net

Ich binn immer wieder verblüfft, wie wenig Mitarbeiter über Ihre Rechte bescheid wissen!? :evil:
 
a) Zulässigkeit kurzfristiger Dienstplanänderungen | blog.juracity.de

b)
Ändern Sie den Dienstplan, müssen Sie das rechtzeitig ankündigen

Autor: VNR-Redaktion Siehe auch:

Wollen Sie den Dienstplan ändern, müssen Sie das mindestens 4 Tage vorher bekannt geben. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil bekannt gegeben, das sich mit der Frage beschäftigt, wie kurzfristig ein Dienstherr über Änderungen am Dienstplan verfügen kann.


Urteil zum Dienstplan
Am 29.10.2005 hat das Arbeitsgericht Frankfurt ein Urteil bekannt gegeben, das sich mit der Frage beschäftigt, wie kurzfristig Dienstherren Dienstplanänderungen verfügen können.
4 Tage sollten es mindestens sein, so die Richter (Az. 22 Ca 3276/05). Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die ursprünglich für einen Sonntagsdienst eingeteilt worden war.
2 Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, wonach ein anderer Kollege an diesem Tag Dienst tun sollte, da er sonst sein Arbeitszeitsoll nicht erfüllen könnte.

Erscheinen trotz Änderung am Dienstplan
Um in den Genuss der besseren Sonntagsbezahlung zu kommen, erschien die Mitarbeiterin an diesem Sonntag trotzdem.
Sie bot damit ihre Arbeitsleistung an. Sie wurde jedoch von den Vorgesetzten nach Hause geschickt. Trotzdem musste der Dienstherr das Gehalt für diesen Tag zahlen. Laut Urteil darf der Arbeitgeber ohne eine konkrete Notlage nicht kurzfristig die Dienstpläne ändern.
Wenn Sie als Personalrat bei der Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, für die Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie für unvorhersehbare Arbeitszeitänderungen ein Mitspracherecht haben, sollten Sie auf die Einhaltung dieser 4-Tage-Frist beim Dienstplan unbedingt achten.
Verankern Sie die Regelung für Änderungen am Dienstplan unbedingt auch in einer Dienstvereinbarung.
Link hab ich grad nicht, da gespeichert, lässt sich aber mit etwas Müphe rauskriegen wenn gewünscht.

c)
ArbG Frankfurt/Main, Urt. v. 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05

Annahmeverzug des Arbeitgebers bei kurzfristiger Dienstplanänderung

Will ein Arbeitgeber ohne konkrete Notlage den Dienstplan ändern, so muss er eine angemessene Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen einhalten, anderenfalls befindet er sich im Annahmeverzug.
 
@Maniac: Ich bleibe bei meinen Äußerungen, da diese von meiner Gewerkschaft bestätigt wurden!
Man kann zu allen Themen unterschiedliche Auffassungen finden!
 
Du kannst gern bei deiner Aussage bleiben. Auch die Gewerkschaft.

Wollte nur die andere Seite aufzeigen.
 
Hallo,
wollte noch einmal kurz berichten!
Nachdem ich bei der Gewerkschaft nachfragte, ob diese kurzfristig angesetzte Umsetzung rechtens ist, bejahte man es dort.
Am meisten regte man sich dort darüber auf, das unser BR nicht vom AG informiert wurde.

Der BR hat sich sehr gut für uns eingesetzt und unseren Abteilungsleiter ganz gut in die Enge getrieben. So habe ich es noch nicht erlebt.
Denoch erfolgte unsere Umsetzung, da wir ja einen Vertrag mit unserem AG und nicht mit der Station haben.
Der BR forderte einen Einblick in die freien Stellen der anderen Stationen und den erhielten wir dann auch.
Ich bewarb mich für eine der ausgeschriebenen Stellen, bereits im April, aber noch tut sich nichts. Seitdem sind wir alle erst einmal auf dieser Station eingesetzt, bis sich etwas anderes ergibt. Nun haben sie dann endlich ihr Personal für diese große Station.

Das arbeiten in dem Team bringt mir großen Spaß, vor allem da noch einige Kollegen aus meinem alten Team dort beschäftigt sind.
Das arbeiten mit den Pat. ist wirklich "hammerhart" und geht schon an die körperlichen Grenzen.
Eigentlich würde ich trotzdem gerne dort bleiben, eben aus den genannten Gründen, aber es geht aus persönlichen Gründen eben nicht. Das sagte sogar unser Abteilungsleiter, ohne das ich ihn darauf angesprochen habe.
Nun hänge ich in der Warteschleife und auch das nervt.

Eine andere Frage hätte ich dennoch!
Ist es legitim, wenn ein Arzt in seiner Visitenanordnung einfach i.v. Medikamente ansetzt, z.B. Haldol oder Konakion als Infusion und es an das Pflegepersonal deligiert?
Wir sind eine normale somatische Station und keine IMC.
Antibiosen usw sind nicht das Problem, aber ich habe keine Lust und sehe es auch nicht als meine Aufgabe an, mir erst einmal den "Waschzettel" des Medikamentes durchzulesen. Ich glaube kaum, dass er es so einfach an uns deligieren kann, es ist eine ärztliche Tätigkeit.
Da gehen die Meinungen unseres Teams weit auseinander.
Viele Grüße,
Sanne
 
Eine andere Frage hätte ich dennoch!
Ist es legitim, wenn ein Arzt in seiner Visitenanordnung einfach i.v. Medikamente ansetzt, z.B. Haldol oder Konakion als Infusion und es an das Pflegepersonal deligiert?
Wir sind eine normale somatische Station und keine IMC.
Antibiosen usw sind nicht das Problem, aber ich habe keine Lust und sehe es auch nicht als meine Aufgabe an, mir erst einmal den "Waschzettel" des Medikamentes durchzulesen. Ich glaube kaum, dass er es so einfach an uns deligieren kann, es ist eine ärztliche Tätigkeit.

Gibt es in Eurem Haus eine Positivliste? Auf der müssten diejenigen Medikamente stehen, deren Verabreichung der Arzt an examiniertes Personal delegieren darf. Im Bedarfsfall wieder beim BR nachfragen. Falls ihr die Kurzinfusionen übernehmen sollte, sollte Euer Stellenplan entsprechend angepasst werden.

Wegen Kurzinfusionen von Vitamin K würd ich nicht gleich von einer IMC sprechen. Als ich angefangen habe und das ist gerade mal zehn Jahre her, durfte mit Ausnahme von Blutprodukten, Zytostatika und der ersten Antibiotikagabe alle Infusionen vom examinierten Pflegepersonal verabreicht werden.

Ich bin neugierig: Zu welcher Fachrichtung gehört denn die neue Station, auf der ihr im Augenblick arbeitet?
 
Hallo Claudia,
vielen Dank für Deine Antwort!
Zu unseren Fachrichtungen schreibe ich Dir lieber eine PN, sonst weiß jeder aus meinem "Kreis" wer hier schreibt.
Viele Grüße,
Sanne
 
Haldol iv ist NICHT mehr OK!

Die i.v. Zulassung wurde von Janssen zurückgezogen.
Wenn das bei uns ein Arzt will, kann er das völlig alleine machen...!
 
Das ist zwar off-topic, aber bei Haloperidol von ratiopharm ist i.v. laut Packungsbeilage noch gestattet.
 
Ah, hab ich nicht drüber nachgedacht, weil wir bei uns nur janssen haben.

Klar, andere Hersteller, andere Vorgaben. Obwohl die sicher nachziehen ;)

Na jedenfalls heißt es auch bei ratiopharm sicher "nur unter monitoring" oder so? War bis dato jedenfalls bei jansen so.

Habs aber nicht nachgelesen, mag sein, dass ratiopharm das lockerer sieht.

Hab also nicht gesagt :)
 
Wie hieß doch gleich das Thema dieses Threads?

Richtig!

>> Dienstplanänderung bei Pflichtversetzung?