Vertretungsdienst ohne Zustimmung

Brentano1983

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Altenpflege
Akt. Einsatzbereich
Stationäre Pflege
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Pfleger
Guten Morgen.

Ich Arbeite in der Stationären Altenpflege und habe ein Anliegen wobei ihr mir ggf helfen könnt.

Vorweg, ich Arbeite in dem Haus schon mehrere Jahre und zuvor gab es nie so etwas wie Vertreungs/Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft.

Jetzt ist es allerdings so das wir seid Februar Vertreungsdienste haben.
Diese wurden im Vorfeld in keinster Weise mit uns kommuniziert, weder wissen wir wie diese vergütet werden noch wissen wir wie diese überhaupt geregelt sind, auch haben wir keine Vertrags Änderung dazu erhalten, wir haben jetzt einfach Vertreungsdienste und diese sollen auch von jedem gemacht werden, man wird also auch nicht gefragt.

Zum Verständnis, ich arbeite vollzeit mit einer 6 Tage Woche, in der Regel habe ich 6-7 freie Tage im Monat, mein Dienstplan für März sieht vor das ich meine 6 Freien Tage habe, zu dem kommen jetzt aber noch 4 Vertreungsdienste und nur mit diesen 4 Tagen, sofern ich dann arbeiten müsste käme ich auch auf meine Soll Stunden.
Auf Nachfrage wie sich das verhält wenn ich nicht gerufen werde ob ich dann Minus Stunden machen würde, kam vom PDL nur die Antwort er würde schon schauen da ich da arbeiten muss -.-

Ist das so überhaupt rechtens?! Normal muss ich doch eine Vertragsänderung bekommen und entsprechend mein Ok dazu geben sowie auch angeben an welchen Tagen (Frei) ich bereit wäre diese Dienste zu übernehmen, oder können die inzwischen machen was sie wolle!?

Ich will jetzt ungern direkt zu nem Anwalt rennen daher hoffe ich das ihr mir hier ggf helfen könnt.
Beste Grüße
 
Habt Ihr einen Betriebs- oder Personalrat? Dann wende Dich zuerst einmal an sie. Derartige Veränderungen müssen mit diesen abgestimmt werden, nicht mit einzelnen Beschäftigten. Dafür wählen Beschäftigte ja schließlich ihre Vertreter.

Steht in Deinem Arbeitsvertrag ein Passus, der Dich zu Bereitschaftsdiensten verpflichtet (auch wenn diese bisher nicht angewandt wurde)?

Gab es die Bereitschafts- oder "Vertreuungsdienste" ( was genau ist das überhaupt? Den Ausdruck kannte ich nicht) zuvor auch schon im Betrieb, aber Deine Abteilung hat bisher nicht so gearbeitet? In diesem Fall müsste ja die Vergütung etc. bereits geklärt sein.
 
Ich schließe mich da meiner Vorrednerin an.
Im übrigen sind die 6 freien Tage im Dienstplan bereits geplant, also für beide Seiten bindend.
Frei = Frei!
 
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Wir haben weder einen Betriebs- noch einen Personalrat.
Die einzige Klausel die wir ergänzend haben ist das wir in anderen Häusern unserer Unternehmens eingesetzt werden können.

Es wurde rein gar nichts ab- oder besprochen, alle Mitarbeiter in der Pflege haben jetzt festgelegte Tage in ihrem Dienstplan in dem sie Vertreungsdienste haben und hier ist es wie gesagt so, das wir nur auf unsere Soll Stunden kommen wenn wir denn an diesen besagten Tagen arbeiten würden, sollte ich an diesen Tagen nicht arbeiten müssen käme ich auch nicht auf meine Stunden - was man mir ja andererseits nicht als minus anrechnen dürfte, oder seh ich das falsch?! Immerhin ist die PDL ja verpflichtet mich so zu planen das ich definitiv auf meine Std komme, ist dies nicht möglich darf er mir diese auch nicht als Minus anrechnen?!

Den Ausdruck Vertreungsdienst kannte ich zuvor auch nicht und wenn ich danach google kommt nur Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft
 
Also: Du hast einige Tage Bereitschaftsdienst, an denen Du arbeiten sollst, wenn Bedarf ist? Dann möglicherweise auch in anderen Abteilungen? Daran ist erstmal nichts auszusetzen.

Habt Ihr ein Arbeitszeitkonto? Dann wären in einem festgelegten Rahmen Plus- wie Minusstunden möglich, die sich aber nicht aufs Gehalt auswirken dürfen.
 
Also: Du hast einige Tage Bereitschaftsdienst, an denen Du arbeiten sollst, wenn Bedarf ist? Dann möglicherweise auch in anderen Abteilungen? Daran ist erstmal nichts auszusetzen.
Nein nur bei uns im Haus.

Habt Ihr ein Arbeitszeitkonto? Dann wären in einem festgelegten Rahmen Plus- wie Minusstunden möglich, die sich aber nicht aufs Gehalt auswirken dürfen.
Mein Arbeitszeitkonto sind 169 Soll Stunden. Auf diese komme ich aber nur wenn ich an den 4 Vertreungsdiensten auch arbeiten sollte, muss ich da nicht arbeiten fehlen mir also diese 4 Tage und ich gehe ins Minus so wie es scheint.
Wie gesagt zuvor hatten wir nie Vertreungsdienste, da war ich (wir) fest geplant mit meinen (unseren) Soll Stunden.
Keiner von uns wurde gefragt ob er Vertreungsdienste machen möchte/kann, das ist für die komplette Pflege, wirklich für jeden jetzt fest im Dienstplan.
Auch wissen wir wie gesagt nicht wie diese vergütet werden, gibt es Zuschläge oder nicht, es wurde nur gesagt es gibt jetzt Vertreungsdienste und jeder hat ca 4stk im monat fest im Dienstplan drin stehen.
Bei uns finden derzeit generell viele Änderungen und Einsparungen statt, wir haben zb auch im Spätdienst kein Küchen Personal mehr, die bereiten mittags das Abendbrot vor und wir müssen abends alles austeilen, alles abräumen, abwaschen, Tische für den frühdienst vorbereiten und Co.
Wegen dem ganzen Zeug haben in den letzten Tagen zudem 3 PFK und 2 Helfer gekündigt.
Wir kommen uns halt alle Verar..... vor, weil wir keine Infos bekommen sondern nur ein, das ist jetzt so.
 
Das Fehlen von Informationen ist nicht die feine Art, klar. Die könnt Ihr im Nachhinein einfordern. Muss ja hinterlegt worden sein
Mein Arbeitszeitkonto sind 169 Soll Stunden. Auf diese komme ich aber nur wenn ich an den 4 Vertreungsdiensten auch arbeiten sollte, muss ich da nicht arbeiten fehlen mir also diese 4 Tage und ich gehe ins Minus so wie es scheint.
Das ist kein Arbeitszeitkonto, sondern die Sollstundenzahl eines Monats.

Bei einem Arbeitszeitkonto können Beschäftigte in einem dort festgelegten Rahmen unter- oder überplant werden, ohne dass sich das aufs Gehalt auswirkt (es gibt z.B. dann auch keine Zuschläge für Überstunden). Auf diese Art kann ein Arbeitgeber flexibler planen; gleichzeitig dürfen die Plus- oder Minusstunden den Rahmen eben nicht überschreiten.

Arbeitszeitkonten müssen vertraglich vereinbart sein, sind allerdings auch in manchem Tarifvertrag bereits festgehalten. Welcher Tarifvertrag wird bei Euch angewandt?

Wenn es keine Mitarbeitervertretung gibt: Ist eine/r von Euch in Gewerkschaft oder Berufsverband? Oder arbeitest Du in einem der Bundesländer mit einer Pflegekammer? Dort könntet Ihr Euch beraten lassen?
 
Das Fehlen von Informationen ist nicht die feine Art, klar. Die könnt Ihr im Nachhinein einfordern. Muss ja hinterlegt worden sein

Das ist kein Arbeitszeitkonto, sondern die Sollstundenzahl eines Monats.

Bei einem Arbeitszeitkonto können Beschäftigte in einem dort festgelegten Rahmen unter- oder überplant werden, ohne dass sich das aufs Gehalt auswirkt (es gibt z.B. dann auch keine Zuschläge für Überstunden). Auf diese Art kann ein Arbeitgeber flexibler planen; gleichzeitig dürfen die Plus- oder Minusstunden den Rahmen eben nicht überschreiten.

Arbeitszeitkonten müssen vertraglich vereinbart sein, sind allerdings auch in manchem Tarifvertrag bereits festgehalten. Welcher Tarifvertrag wird bei Euch angewandt?
AVR der Hephata.

Wenn es keine Mitarbeitervertretung gibt: Ist eine/r von Euch in Gewerkschaft oder Berufsverband? Oder arbeitest Du in einem der Bundesländer mit einer Pflegekammer? Dort könntet Ihr Euch beraten lassen?
Haben wir nicht.
Muss ich schauen, ist auf jeden fall Hessen.

Ich habe meinen Arbeitsvertrag jetzt nochmal durchsucht, dort gibt es keine Klausel oder irgendwelche Erwähnungen bzgl Vertreungsdienst/Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Ergo gibt es diese Dienste bei uns eigtl gar nicht.
Eine vertragsergänzung oder sonstiges haben wir ebenfalls nicht erhalten.
 
AVR der Hephata.

Ich habe meinen Arbeitsvertrag jetzt nochmal durchsucht, dort gibt es keine Klausel oder irgendwelche Erwähnungen bzgl Vertreungsdienst/Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Ergo gibt es diese Dienste bei uns eigtl gar nicht.
Eine vertragsergänzung oder sonstiges haben wir ebenfalls nicht erhalten.
Ähem... Wahrscheinlich steht aber der Satz drin, der ungefähr lautet: "Auf dieses Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des AVR Anwendung."

Und wenn in der AVR Bereitschaftsdienst, Vertreungsdienste, Arbeitszeitkonten etc. etc. festgehalten sind - ich kenne den nicht so gut und habe gerade auch nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen - dann gibt es diese Dinge sehr wohl bei Euch. Und Du hast mit Deiner Unterschrift in diesen Vertrag eingewilligt.
 
Den Ausdruck Vertreungsdienst kannte ich zuvor auch nicht und wenn ich danach google kommt nur Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft
Es muss „Vertretungsdienst“ heißen. Vertreuungsdienst gibt‘s nicht.

Hessen hat keine Pflegekammer. Du kannst Dir aber (abgesehen von Betriebsrat/MAV oder Anwalt) auch Rechtsberatung durch einen Berufsverband (z. B. DBfK) oder Gewerkschaft (z. B. Bochumer Bund, Verdi) holen.

Das ganze Vorgehen ist nicht rechtmäßig.
 
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Die Hephata hat eine Mitarbeitervertretung.
Zumindest lt. Internet.
Ist die nicht für euch zuständig?
 
Das ganze Vorgehen ist nicht rechtmäßig.
Begründung? Bereitschaftsdienst an sich ist legal.

Mehr an Informationen an die Beschäftigten wäre besser gewesen, klar. Ist aber kein Gesetzesverstoss.
 
In der AVR der Diakonie scheint es tatsächlich (nach kurzer Google Recherche) einen Paragraphen zum Thema Vertretungsbereitschaft mit entsprechenden Vertretungszuschlägen zu geben. Ob das hier auf Brentano zutrifft und korrekt angewendet wird kann die zuständige MAV klären.
 
In der AVR der Diakonie scheint es tatsächlich (nach kurzer Google Recherche) einen Paragraphen zum Thema Vertretungsbereitschaft mit entsprechenden Vertretungszuschlägen zu geben. Ob das hier auf Brentano zutrifft und korrekt angewendet wird kann die zuständige MAV klären.
Kannst du mir das ggf mal verlinken? Denn ich habe dazu nichts gefunden, wäre mal interessant das wir ja wie gesagt keinerlei Infos haben
 
"vertretungsbereitschaft avr diakonie"
 
Das hier?

„§ 33a
( 1 ) 1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers für ein Zeitfenster von bis zu einer Stunde an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle bereitzuhalten, um auf Abruf am gleichen Kalendertag die Vertretung für eine andere Mitarbeiterin bzw. einen anderen Mitarbeiter im Dienstplan zu übernehmen (Vertretungsbereitschaft). 2 Der Arbeitgeber kann zur Erreichung einer vertretungssicheren Dienstplanung monatlich bis zu drei Vertretungsbereitschaften anordnen, um durchschnittliche Kranken- und Urlaubsquoten und andere Abwesenheiten operativ disponieren zu können. 3 Eine Ausweitung ist nur im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter oder durch Dienstvereinbarung möglich.
…“
 

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