Erstmal, (rein rechtlich) nur Pflegedienste sind verpflichtet Pflegefachkräfte zu beschäftigen. Also, ein Angehörige darf pflegerisch tätig werden. Wenn er sich zutraut. Und seien wir mal ehrlich, wie viele KrankenpflegerInnen in 1:1 Versorgung kennen sich mit dem Säure-Basen-Haushalt aus? Gaaaanz wenige. Gott weiß ich habe als Freiberufler alles mögliche gesehen, von Top-Pflegekräften bis zu wo-hast-du-deine-Ausbildung-gemacht-und-arbeites-du-Blind-und-Taub?
Zweitens; es gibt noch einen Weg: das Arbeitgebermodell. Wenn Menschen mit Pflegebedarf oder wegen einer Behinderung Unterstützung brauchen und diese individuell gestalten möchten, können sie selbst Personal einstellen. Das Arbeitgebermodell (auch Assistenzmodell genannt) ist eine Alternative oder Ergänzung zur Versorgung durch (Pflege-)Dienste und Einrichtungen. Hier lässt sich den eigenen Bedürfnissen entsprechend bestimmen, welche Person zu welcher Zeit die benötigte Unterstützungsleistung erbringen soll. Da aber so was mit der Krankenkasse schwer verhandelbar ist rate ich Ninosch eine spezialisierte Firma zuzuziehen. Die kümmern sich nicht nur um die Krankenkassen sondern auch um die Personalsuche, Lohnabrechnung usw. Ich habe bereits einem Klienten von mir geholfen so was zu machen und es lief/läuft ganz gut.