Dauerhafte Beatmungspflege daheim & durch Angehörige

Danke !

Kannte ich bislang nur vom hörensagen.
--- Ist CPAP "intensivpflichtig" oder kann das auch "Otto Normalpflegedienst" machen ?
 
wie tool schon sagte, kann dass der patient bei entsprechender eignung durchaus auch selber regeln, ggf. mit support von den angehörigen. und natürlich auch ein "normaler" pflegedienst.

der hier geschilderter patient kann es allerdings wohl nicht selber bewerkstelligen. dass ganze ist durchaus auch mehr wie maske auf/ab und erfordert eine entsprechende schulung.
aus geschildertem des TE kann ich aber noch deutlich mehr Pflegeprobleme raushören und einen entsprechenden pflegebedarf feststellen, deshalb hilfe holen...
 
Dann ist ja alles gesagt, mit dem Fazit:

Die Indikation für ambulante Intensivpflege ist vermutlich nicht gegeben. Dies sollte aber der behandelnde Arzt feststellen. Pflegeberatung vor Ort kann Ihnen helfen bei ihrem schwierigen Problem.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forum
 
Hallo Ninosch,

ich habe mich für dein Problem jetzt extra mal angemeldet hier :)
Also der behandelnde Arzt bzw. ein Pneumologe muss feststellen ob eine Indikation für Intensivpflege besteht. Und so wie ich es rauslesen kann, dürfte das alles andere als unmöglich sein das der Arzt diese verordnet. Schließlich benötigt dein Opa die nicht invasive Beatmung und kann dies selber nicht durchführen. In der Zeit in der dein Opa diese Maske trägt und mit Sauerstoff versorgt wird benötigt er dann eine "spezielle Krankenbeobachtung" und diese wird von Pflegefachkräften durchgeführt. Da ihr aber wie du sagst eher ländlich lebt, wird es wahrscheinlich unmöglich sein eine Pflegedienst zu finden der diese Versorgung abdecken kann. Jetzt kommt es aber zum eigentlichen Thema. Dein Opa hat, sollte der Arzt eine Indikation sehen Anspruch auf diese 10 Stunden. Und in diesem Fall lässt sich mit einigen Krankenkassen verhandeln das dein Großvater ein Budget bekommt, das nennt sich dann "Selbstbudgetierung" von denen er sich Freiberufler bucht, die diese Versorgung übernehmen können oder du Leute einstellst. Ob du bzw. ihr das dann tut, ist natürlich eine andere Frage. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Gruß Michael
 
Erstmal, (rein rechtlich) nur Pflegedienste sind verpflichtet Pflegefachkräfte zu beschäftigen. Also, ein Angehörige darf pflegerisch tätig werden. Wenn er sich zutraut. Und seien wir mal ehrlich, wie viele KrankenpflegerInnen in 1:1 Versorgung kennen sich mit dem Säure-Basen-Haushalt aus? Gaaaanz wenige. Gott weiß ich habe als Freiberufler alles mögliche gesehen, von Top-Pflegekräften bis zu wo-hast-du-deine-Ausbildung-gemacht-und-arbeites-du-Blind-und-Taub?

Zweitens; es gibt noch einen Weg: das Arbeitgebermodell. Wenn Menschen mit Pflegebedarf oder wegen einer Behinderung Unterstützung brauchen und diese individuell gestalten möchten, können sie selbst Personal einstellen. Das Arbeitgebermodell (auch Assistenzmodell genannt) ist eine Alternative oder Ergänzung zur Versorgung durch (Pflege-)Dienste und Einrichtungen. Hier lässt sich den eigenen Bedürfnissen entsprechend bestimmen, welche Person zu welcher Zeit die benötigte Unterstützungsleistung erbringen soll. Da aber so was mit der Krankenkasse schwer verhandelbar ist rate ich Ninosch eine spezialisierte Firma zuzuziehen. Die kümmern sich nicht nur um die Krankenkassen sondern auch um die Personalsuche, Lohnabrechnung usw. Ich habe bereits einem Klienten von mir geholfen so was zu machen und es lief/läuft ganz gut.
 
Verzeihung, aber wenn eine Pflegekraft in der Versorgung von beatmeten Patienten tätig ist [ob es sich hierbei um invasive oder non-invasive Beatmung handelt, ist jetzt nachrangig] und sich nicht mit dem pH-Wert auskennt [als Beispiel für noch andere Parameter], dann bezweifle ich ihre Eignung in dieser Tätigkeit/Position.
 

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