- Registriert
- 30.10.2009
- Beiträge
- 5
- Ort
- wiesenburg/mark
- Beruf
- krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- pflegeheim
- Funktion
- fragt mich- passt nicht alles in die lücke
hallo, könnt ihr mir weiter helfen? ich hoffe!
folgender fall: bei einer stark übergewichtigen bewohnerin eines pflegeheimes lief der blasenkatheter nicht mehr. der urin trat neben dem katheter aus. es bestand keine schriftlich fixierte anordnung des behandelnden arztes, das der katheter im notfall von einer pflegefachkraft neu gelegt werden kann.
die heutige situation: der hausarzt ist krank- keine vertreteung.
der angesprochene urologe, der einmal eine urinuntersuchung durchgeführt hat, kam nicht zum hausbesuch mit der begründung es wäre nicht seine patientin. der ärztliche bereitschaftsdienst war noch nicht im dienst. nachfrage im nächst gelegenen krankenhaus was zu tun möglich wäre ergab: krankenwagen rufen, bewohnerin ins nächste krankenhaus bringen lassen und den katheter in der notaufnahme neu legen lassen. das hab ich dann auch getan da die bewohnerin zunehmende beschwerden hatte.
meine kolleginnen und ich haben nun kontrovers diskutiert ob ich ohne ärztliche anordnung einen neuen blasenkatheter hätte legen können oder nicht.
ich bin der meinung das ich es nicht gedurft hätte, liege ich nun völlig falsch?
wenn ich recht habe, wo finde ich einen solchen gesetzestext?
freue mich auf antworten
helga
folgender fall: bei einer stark übergewichtigen bewohnerin eines pflegeheimes lief der blasenkatheter nicht mehr. der urin trat neben dem katheter aus. es bestand keine schriftlich fixierte anordnung des behandelnden arztes, das der katheter im notfall von einer pflegefachkraft neu gelegt werden kann.
die heutige situation: der hausarzt ist krank- keine vertreteung.
der angesprochene urologe, der einmal eine urinuntersuchung durchgeführt hat, kam nicht zum hausbesuch mit der begründung es wäre nicht seine patientin. der ärztliche bereitschaftsdienst war noch nicht im dienst. nachfrage im nächst gelegenen krankenhaus was zu tun möglich wäre ergab: krankenwagen rufen, bewohnerin ins nächste krankenhaus bringen lassen und den katheter in der notaufnahme neu legen lassen. das hab ich dann auch getan da die bewohnerin zunehmende beschwerden hatte.
meine kolleginnen und ich haben nun kontrovers diskutiert ob ich ohne ärztliche anordnung einen neuen blasenkatheter hätte legen können oder nicht.
ich bin der meinung das ich es nicht gedurft hätte, liege ich nun völlig falsch?
wenn ich recht habe, wo finde ich einen solchen gesetzestext?
freue mich auf antworten
helga