Das kommt in aller erster Linie auf die Versorgungsverträge an, welche ihr mit den Krankenkassen und der Pflegekasse habt. Ausserdem schreibt der § 80 SGB XI eine solche Weiterbildung vor.
Aber ich wüste nicht, das es noch irgendeinen Vertrag gibt, indem nicht explizit drinsteht, das man keine Weiterbildung braucht.
Bei uns in NRW mus eine PDL mindestens 2 Jahre Berufserfahrung haben, davon 1 im Ambulanten bereich alles innerhalb der letzten 5 Jahre. Dazu benötigst du eine Weiterbildung über 460 Std Theorie mit dem Abschluss Pflegedienstleitung für ambulante Dienste.
Die Stellvertretung mus übrigens zwar über die gleiche Berufserfahrung, nicht aber über die Weiterbildung verfügen.
Einen gewissen Zeitraum (2 - 4 Monate) könnt ihr auch nur mit der Stellvertretung überbrücken, wenn ihr dann eng mit den Krankenkassen zusammenarbeitet, diese über eure Bemühung immer aktuell auf dem laufenden haltet. Dann werden die meist auch nicht so schnell mit Prüfen.
Fakt ist aber, ihr benötigt so schnell wie möglich eine PDL.
Wenn ihr in einem Verband seit (z.B LfK oder VDAB oder bpa o.ä.) fragt mal über den Verband nach, ob ein anderer Pflegedienst obligatorisch eure PDL übergangsweise mitmachen würde, bis ihr eine neue PDL habt.
Viel Glück und Erfolg wünsche ich euch
lg Cassy