Es ging mir primär um die Aussage, daß Schüler in der Praxis häufig voll mitlaufen und brachte das Beispiel, daß
2 exam. MA und ein Schüler eine 30-Betten-Station zu versorgen haben! Das ist schon grenzwertig, und wenn der Schüler jetzt noch ausfällt, sind die beiden Examinierten zu zweit, was normalerweise eine Katastrophe ist. Der Schüler wird also de facto (in der Praxis!) voll angerechnet, obwohl dies nicht rechtens ist!
Es spielt hier letztlich keine Rolle, ob vom Dienst- oder Stellenplan die Rede ist - es ist und bleibt eine Sauerei.
[Abgesehen davon hast Du mit Deiner Aussage
"nirgends wo ich war, standen Schüler auf dem Stellenplan"
auch daneben gehauen, denn lt. renjes Aussage stehen diese mit 1/6 bis 1/8 auf dem Stellenplan.*]
Ich verstehe auch nicht, warum Du Dich immer sofort angegriffen fühlst, wenn es um irgendwelche Themen bezüglich Arbeitgeber bzw. Leitung geht? Es greift ja niemand Dich persönlich an - daß es in unterschiedlichen Häusern unterschiedlich läuft, ist ja wohl bekannt, und wenn es bei Dir bzw. in Deinem Haus gut läuft, dann ist das doch super und Du kannst stolz darauf sein!
Ich finde es aber ganz schön arrogant, anderen ihre Erfahrungen absprechen zu wollen; und wenn ich von meiner Klinikzeit berichte, dann kannst Du mir das schon glauben und brauchst das nicht aufs "Hörensagen" schieben.
*So, doch noch was Definitives dazu gefunden:
"Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind Personen, die in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege ausgebildet werden, im Verhältnis 7 zu 1 auf die Stelle einer in diesen Berufen voll ausgebildeten Person anzurechnen; ab dem 1. Januar 2005 gilt das Verhältnis von 9,5 zu 1. Personen, die in der Krankenpflegehilfe ausgebildet werden, sind im Verhältnis 6 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Person nach Satz 2 anzurechnen." Quelle:
KHG - Einzelnorm
2 exam. MA und ein Schüler eine 30-Betten-Station zu versorgen haben! Das ist schon grenzwertig, und wenn der Schüler jetzt noch ausfällt, sind die beiden Examinierten zu zweit, was normalerweise eine Katastrophe ist. Der Schüler wird also de facto (in der Praxis!) voll angerechnet, obwohl dies nicht rechtens ist!
Es spielt hier letztlich keine Rolle, ob vom Dienst- oder Stellenplan die Rede ist - es ist und bleibt eine Sauerei.
[Abgesehen davon hast Du mit Deiner Aussage
"nirgends wo ich war, standen Schüler auf dem Stellenplan"
auch daneben gehauen, denn lt. renjes Aussage stehen diese mit 1/6 bis 1/8 auf dem Stellenplan.*]
Ich verstehe auch nicht, warum Du Dich immer sofort angegriffen fühlst, wenn es um irgendwelche Themen bezüglich Arbeitgeber bzw. Leitung geht? Es greift ja niemand Dich persönlich an - daß es in unterschiedlichen Häusern unterschiedlich läuft, ist ja wohl bekannt, und wenn es bei Dir bzw. in Deinem Haus gut läuft, dann ist das doch super und Du kannst stolz darauf sein!
Ich finde es aber ganz schön arrogant, anderen ihre Erfahrungen absprechen zu wollen; und wenn ich von meiner Klinikzeit berichte, dann kannst Du mir das schon glauben und brauchst das nicht aufs "Hörensagen" schieben.
*So, doch noch was Definitives dazu gefunden:
"Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind Personen, die in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege ausgebildet werden, im Verhältnis 7 zu 1 auf die Stelle einer in diesen Berufen voll ausgebildeten Person anzurechnen; ab dem 1. Januar 2005 gilt das Verhältnis von 9,5 zu 1. Personen, die in der Krankenpflegehilfe ausgebildet werden, sind im Verhältnis 6 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Person nach Satz 2 anzurechnen." Quelle:
KHG - Einzelnorm
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