Beatmungspatienten versorgen.

marie95

Newbie
Registriert
30.09.2023
Beiträge
5
Beruf
Gesundheits und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Pneumologie/ Thoraxchirurgie
Funktion
Dauernachtwache
Hallo ihr Lieben :)
Ich hoffe das ich im richtigen Forum bin,wenn nicht Entschuldigung..
Eigentlich bin ich nur stiller Leser aber heute muss ich euch um Rat bitten.
Also ich arbeite auf einer Pneumologie/Thoraxchirurgie mit 25 Patienten. Wir waren vorher eine Gastroenterologie was mir sehr spaß gemacht hat. Später war ich in Elternzeit und als ich wieder kam wechselte der Fachbereich das ist nun ein Jahr her.
Nun hatten wir auf Normalstation das erste mal einen Patienten der 24 Stunden beatmet wird mit TK. Keiner kannte sich damit aus weder die Ärzte noch das Pflegepersonal. Letzte Woche war nun wieder so ein Patienten bei uns. Wir haben einmal im Monat Teambesprechung. Da haben wir unserem Chefarzt gesagt das dies nicht geht, weil keiner von uns sich mit Beatmung und den eigenen Geräte der Patienten auskennen würde. Darauf sagte er das wir eine Pneumologie sind und wir uns damit auskennen müssen und für die Geräte gibt es eine super App die wohl die Geräte beschreiben. Meine Kollegen und ich finden das unverantwortlich. Ich bin Nachts alleine kenne mich damit gar nicht aus weder mit Beatmung noch TK [ ist ewig her das ich sowas gemacht habe ]. Das einzige was wir machen ist nicht invasive Beatmung zur Niv Einstellung. Ich habe nun richtig Angst zur Arbeit zu gehen ,weil ich immer befürchte so ein Patienten liegt bei uns... vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben ob das rechtlich alles korrekt ist?
Danke für alle Antworten:) Sorry für den langen Text..
 
Was ich aus meiner letzten Fortbildung behalten habe: Für medizinische Geräte ist das MedGV bindend, d.h. du musst nachweislich von einer geschulten, beauftragten Person eingewiesen werden und bei der Durchführung deiner Tätigkeiten am Gerät über ausreichende praktische Kenntnisse und theoretisches Wissen verfügen, um es sicher bedienen zu können. Die anderen mögen mich korrigieren oder ergänzen, wenn das so nicht stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: marie95
Danke für die schnelle Antwort:)
Ja das konnte ich mir schon denken... finde das wirklich schlimm das von uns verlangt wird uns mit allen Geräten auszukennen die von außen kommen. Wie gesagt wir haben auch nie was mit Beatmung zutun gehabt und das jetzt plötzlich von uns zu verlangen finde ich sehr unfair.
 
Der Chef hat recht, ihr seid eine Pneumologie bzw. Thoraxchirurgie. Ihr müsst das können.

Wie ihr nun zu dem Wissen kommt, obliegt nun eurer Führung, dass sie euch in die Geräte und die Bedienung dessen einweisen lässt und entsprechende Fortbildungen durchführen lässt.

Abgesehen davon, hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, sich die entsprechende Fachliteratur zu beschaffen und sich in die Thematik einzuarbeiten.
 
Ja er mag wohl recht haben aber ich verstehe nicht unter einer Fortbildung mir in einer App, mein Wissen über irgendwelche Geräte zu beschaffen. Es ist auch ehrlich gesagt nicht leicht für mich da ich immer auf Normalstation war jetzt Intensivpflege durchzuführen.
 
Hallo zusammen!

Keine Anwendung ohne Einweisung! (Da kann der CA sagen, was er will)

Relevant ist in diesem Zusammenhang die MPBetreibV
Medizinprodukte Betreiberverordnung

§10, Abs.1, Nr.2 sagt ausdrücklich, daß die Einweisung nur durch eine vom Betreiber beauftragte Person zu erfolgen hat. Die Einweisung kann also nicht durch irgendeine App ersetzt werden.

Grundsätzlich kann ich verstehen, wenn plötzlich neue, ungewohnte Herausforderungen auftreten, sich Unsicherheit breit macht. (Wechsel von Gastro nach Pneumo/Thoraxchir) - Jeder Bereich hat so seine eigenen speziellen Herausforderungen.

Da ist eure Leitung/PDL gefragt entsprechende Schulungen/Fortbildungen/Weiterbildungen anzubieten!

Schöne Grüße
gego
 
Danke Gego :) der Meinung bin ich auch. Ich arbeite in einem sehr kleinen Krankenhaus und ich finde da läuft viel Falsch. Wir haben ja auch keine Überwachung für solche Patienten. Achso und der CA sagte noch das wir das als Pflegepersonal können müssen aber unsere Ärzte nicht. Das gibt mir ein richtig gute Gefühl Nachts alleine..
 
Wie Gego schon geschrieben hat: Keine Anwendung ohne Einweisung.
Wenn ihr eine Pneumologie seid, die auch dauerbeatmete Patienten aufnimmt, müsstet ihr ja ein hauseigenes Beatmungsgerät auf Station stehen haben, in das ihr eingewiesen seid . Notfalls müsstet ihr dann auf eure hauseigenes Gerät wechseln.
Ansonsten müssen euch die Patienten/Angehörigen in das Gerät einweisen.
Hier noch eine offizielle Seite zum nachlesen:

Habe die Seite nur überflogen. Denke aber, dass eurer „Problematik“ dort auch beschrieben wird.

LG Einer

P.S. Euer CA gibt den gleichen „Blödsinn“ von sich, wie viele andere Ärzte. Nur weil sie Mediziner sind bedeutet das nicht, dass sie nur den Hauch von Ahnung zu Rechtsfragen haben….auch wenn sie das glauben.
Wehrt euch !!!
 
  • Like
Reaktionen: Martin H. und marie95
Hallo marie95!

Wenn der CA für "seine" Ärzte keinen Handlungsbedarf sieht, ist das letztlich sein Problem und das Problem der Ärzte im Haftungsfall.

Ihr als "Pflege" solltet euch soweit emanzipieren und eure Belange selbst vertreten, da ihr im Zweifelsfall (Haftungsfall) auch euren Kopf dafür hinhalten müßt, da steht dann kein CA hinter euch (außer um euch in den Abgrund zu schupsen).

Anmerkung @einer: Eine Einweisung durch Pat./Angehörige ist bei Anlage 1-Geräten (z. B. Beatmungsgeräten) nicht erlaubt!

Schöne Grüße
gego
 
Anmerkung @einer: Eine Einweisung durch Pat./Angehörige ist bei Anlage 1-Geräten (z. B. Beatmungsgeräten) nicht erlaubt!
Danke.

Da ich „auf der anderen Seite das Vorhangs“ arbeite sind Beatmungsgeräte immer etwas ausserhalb meines Wirkungskreises.
Als Anlage 1-Gerät gibt es da gar keine Diskussion: Keine Einweisung- Keine Bedienung !!!

LG Einer
 
  • Like
Reaktionen: marie95
Danke für die ganzen nützlichen Infos :)
Ich bin froh das ihr das genauso seht! Ich hab beschlossen das ich mich mal umhöre nach einer anderen Stelle. Es ist leider nicht das erste mal das wir fragwürdige Sachen machen müssen. :(
 
  • Like
Reaktionen: einer und Resigniert
Alles was man als Pflegefachkraft wissen muss, ist das Ausbildungswissen. Auch wenn das nicht dem eigen Fachbereich entspricht. Das muss man sich auch selbstverantwortlich lernen, mit Zeit und Geld ( z.B. Fachbücher) und es immer wieder auf den neuesten Stand bringen. Dazu gehört sicherlich nicht Beatmung. TK - Management hatten wir in der Ausbildung, aber komplett an der tatsächlichen Versorgungspraxis vorbei.

Also jetzt mal praktisch für dich in der Praxis. Dein Patient muss pulsoximetrisch überwacht sein, sobald er von der Sättigung abrauscht, kannst du absaugen und atemerleichternd lagern. Wird es nicht besser. Soll sich doch ein Arzt darum kümmern. Denn delegiebar ist nur wenn die Fachkraft, die über die Maßnahme die Fachkompetenz besitzt. Die habt ihr jetzt nicht Punkt.
Auch wenn das Beatmungsgerät bimmelt, kannst du nur so vorgehen. Für das Bedienen der Geräte ist ein Beatmungsschein verpflichtend. Im Gesetz in der außerklinischen Intensivpflege ist der Schein verpflichtend. Im Krankenhaus gibt es ja Ärzte.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Was ist ein Beatmungsschein?
Wir mussten für das Bedienen der Geräte nachweisen, dass wir eingewiesen worden sind. Wenn man die Einweisung durch einen Mitarbeiter der betreffenden Firma erhielt, konnte man neue Kollegen einweisen und das dokumentieren. Einen Beatmungsschein gab es in den Kliniken, in denen ich gearbeitet habe nicht und auch keinen Spritzenschein!
 
Wenn diese Patienten häufiger betreut werden müssen (klingt beim Fachbereich danach), dann sollte der AG dafür sorgen, dass das Personal entsprechend geschult wird. Mit einer Geräteeinweisung nach den Angaben der MedGV.
Eine App, in der man bestimmte Punkte nochmal zur Auffrischung üben kann, ist was feines, ersetzt aber keine Ersteinweisung.
 
  • Like
Reaktionen: Martin H.
Was ist ein Beatmungsschein?
Wir mussten für das Bedienen der Geräte nachweisen, dass wir eingewiesen worden sind. Wenn man die Einweisung durch einen Mitarbeiter der betreffenden Firma erhielt, konnte man neue Kollegen einweisen und das dokumentieren. Einen Beatmungsschein gab es in den Kliniken, in denen ich gearbeitet habe nicht und auch keinen Spritzenschein!
Ein Auszug aus der Rahmempfehlung unten beigefügt
5 Qualifikation der Pflegefachkräfte für die Versorgung von beatmeten Versicherten
und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten

(1) Alle Pflegefachkräfte, die die fachpflegerische Versorgung bei beatmeten Versicherten und
nicht beatmeten, aber trachealkanülierten Versicherten mit einem Bedarf an außerklinischer
Intensivpflege übernehmen, müssen neben einer Ausbildung als
a) Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (nach dem PflBG) oder
b) Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (nach dem KrPflG) oder
c) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in (nach dem KrPflG oder nach dem PflBG) oder
d) Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Berufsausbildung (nach dem Altenpflegegesetz
vom 25.08.2003 oder nach dem PflBG) oder
e) Altenpfleger/-in mit einer dreijährigen Ausbildung nach Landesrecht
zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen bzw. Qualifikationen nachweisen:
1. Atmungstherapeut/-in oder
2. Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Anästhesie- und Intensivpflege oder
3. einschlägige Berufserfahrung im Beatmungsbereich über mindestens ein Jahr
hauptberuflich (mindestens 19,25 Wochenstunden) innerhalb der letzten fünf Jahre oder
4. Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für pädiatrische Intensivpflege/Anästhesie
oder
5. einschlägige Berufserfahrung in der pädiatrischen Intensivpflege bei beatmungspflichtigen
Kindern mindestens ein Jahr hauptberuflich (mindestens 19,25 Wochenstunden) innerhalb
der letzten fünf Jahre (z. B. auf neonatologischen Intensivstationen, Intermediate Care-
Stationen für Kinder, interdisziplinären pädiatrischen Intensivstationen oder in der
außerklinischen pädiatrischen Intensivversorgung).
6. Alternativ zur Berufserfahrung nach Nr. 3 oder 5 kann ein erfolgreicher Abschluss einer
anerkannten und
berufsbegleitenden Zusatzqualifikation über mindestens 120
Zeitstunden nachgewiesen werden. Die Inhalte der theoretischen Schulung orientieren
sich curricular an Weiterbildungen der Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaften,
„Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ / „Pflegefachkraft für außerklinische

pädiatrische Beatmung“

u
nd haben die Besonderheiten für alle Altersgruppen (Pädiatrie,
Erwachsene, Geriatrie) zu berücksichtigen.
(2) 1Die Zusatzqualifikation „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ / „Pflegefachkraft für
außerklinische pädiatrische Beatmung“ nach Nr. 6 umfasst jeweils mindestens folgende


Die Kollegen sagen immer nur Schein dazu, aber richtigerweise heißt es Basiskurs. Diese Regelung gilt für die Langzeitversorgung. Was im Krankenhaus gilt weiß ich nicht. Aber wie schon gesagt im Krankenhaus sind auch Ärzte im Dienst
 

Anhänge

Ein Auszug aus der Rahmempfehlung unten beigefügt
5 Qualifikation der Pflegefachkräfte für die Versorgung von beatmeten Versicherten
und nicht beatmeten trachealkanülierten Versicherten
Bei uns wurde damals, als ich noch in der ambulanten Intensivpflege war, der Basiskurs für außerklinische Intensivpflege Pflicht. Aber nur bei beatmeten Klienten.
Es gab dann m. W. noch einen Aufbaukurs, den aber soweit ich mich erinnere nur die Teamleitungen machen sollten.

Schlecht war der Basiskurs nicht, obwohl ich vieles schon aus der Klinik wusste… dort hatten wir auch Fortbildungen.
Die waren in der Klinik nicht Pflicht, aber trotzdem zu empfehlen, wenn man solche Patienten betreute.

Was aber unabhängig davon immer unerlässlich ist, das ist die Geräteeinweisung. Für jedes der Geräte.
 
  • Like
Reaktionen: Considerway

Ähnliche Themen