AVR-Vertrag: wer kennt sich aus?

simi1980

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Hallo ich habe mal ne frage ich hoffe es kennt sich jemand aus mit der AVR sache?
Ich hatte mein ersten Arbeitsvertrag 2008 als Aushilfe für 7 Monate und jetzt im September 2012 für ein Monat und Dezember 2012 ein Monat.
Jetzt soll ich für 8 Monate wieder eingestellt werden aber die AVR sagt das ich jetzt ein Unbefristeten Vertrag bekommen soll. Da ich 3 Verträge schon hatte auch wen da ein paar jahre dazwischen liegen? Das wollen die guten Herren nicht da sie nur einen brauchen der für 8 Monate aushilft. Ich habe ende des Jahres eh ne andere einstellung bei der Stadt da würden mir die 8 Monate echt recht kommen um es zu überbrücken statt Harz4.
Meine frage darf ich den ein Unbefristeten Vertrag ablehnen und dafür ein Befristeten Vertrag verlangen oder ist das nach AVR nicht möglich entweder Unbefristet oder garnicht?
 
Das kann dir doch eigentlich egal sein. Kündige entsprechend. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Ich denke, wenn beide Seiten das wollen, ist es ok, es soll ja nur ein Schutz der Arbeitnehmer sein. Aber wenn du auch mit einem erneuten befristeten Vertrag zufrieden bist denke ich nicht, dass es Probleme geben sollte. Ansonsten nimm den unbefristeten, den kannst du ja auch so wieder aufkündigen, dass du nach 8 Monaten gehen kannst.
 
Hallo Susi,

Achtung bei befristeten Verträgen, die kann man NICHT Kündigen, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.

@simi: Verlangen? Versteh ich jetzt nicht?
1. Brauchst du ihn nicht wie du schreibst
2. selbst wenn du es verlangen könntest - theoretisch- , wenn dein AG nicht will und du ihn zwingst kündigt er dich in der Probezeit
was hast du dabei gewonnen?
 
@Renje: Ich dachte ans Kündigen bei einem unbefristeten Vertrag. Ein 8-Monatsvertrag ist ja das, was sich anscheinend beide Seiten wünschen. Die TE hat nur Bedenken, ob sie nicht einen unbefristeten Vertrag bekommen MÜSSTE, so hab ich das verstanden. Hat wohl Bedenken, dass ein 8-Monatsvertrag ggf. unwirksam sein könnte, da es schon 3 Befristungen gab.
 
Hallo Susi,

Achtung bei befristeten Verträgen, die kann man NICHT Kündigen, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
Grundsätzlich richtig, ich weiß auch nciht wie es im TVÖD ist, aber im AVR Bereich sind diese ganz normal kündbar.
 
Hat wohl Bedenken, dass ein 8-Monatsvertrag ggf. unwirksam sein könnte, da es schon 3 Befristungen gab
Hängt dann noch davon ab, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund war.

Im Zweifel nehme ich doch lieber den unbefristeten Vertrag und kündige ihn dann mit der tariflichen Frist ohne Probleme.
 

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