Ausbildung trotz Suchterkrankung?

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Gast
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Wie der Titel schon sagt strebe ich eine Ausbildung als Krankenpflegerin an.
Nun ist es so das ich in der Vergangenheit ein Problem mit dem Kiffen hatte, was dann leider auch in einem unschönen (jedoch freiwilligen, selbst initiierten) Entzug geendet ist weswegen ich mich zunächst akut in Stationäre und anschließend langfristig in ambulante Behandlung begeben habe und die Diagnose 'Suchterkrankung THC' entstanden ist.

Das alles ist jetzt nun zwei Jahre her und ich hab mich erfolgreich erholt und bin selbstbewusst und 100% stabil.
Ich sehe mich keineswegs als gefährdet, auch nicht, dass ich auf einmal irgendwelche Medikamente nehmen würde wenn ich Zugang dazu hätte oder die Patienten oder sonst wen gefährden würde.
Ich weiß, dass das eine berechtigte Sorge bei diesem Krankheitsbild ist, ich kann es bei mir aber definitiv ausschließen und regelmäßige Kontrollen sind auch kein Problem, wenn es denn benötigt wird.
Jetzt bleibt aber trotzdem meine Angst den gesundheitlichen Eignungstest dadurch nicht zu bestehen, wenn ich mich um eine Ausbildung bewerbe.
Ich würde gerne mit offenen Karten spielen, ich steh zu meinen Fehlern und finde grade bei so etwas Transparenz sehr wichtig. Aber ich habe Bedenken mir dadurch meinen Traumberuf zu verbauen.
Hat da jemand vielleicht Erfahrungen mit? Ist das von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich oder hab ich da nirgendwo eine Chance? Wie wird das gehandhabt?

Ich bedanke mich für jede Hilfe.
Lg Anthea
 
Warum solltest du diesen nicht Bestehen?
Na weil ich halt die Diagnose 'Suchterkrankung' in meiner Akte stehen habe und soweit ich mich informiert habe das vielerorts nicht erwünscht ist. Drum wollte ich wissen in wie weit das einschränken könnte.
 
In welcher Akte? Diagnosen bei deinem Arzt stehen unter Schweigepflicht.
 
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Reaktionen: Martin H.
In welcher Akte? Diagnosen bei deinem Arzt stehen unter Schweigepflicht.
In meiner persönlichen Gesundheitsakte. Aber ist es nicht so das man beim Betriebsarzt derartige Erkrankungen angeben muss weil es sonst als Täuschung angesehen wird? Ich mag halt ungern lügen wenn solche Fragen kommen.
 
Wow. Wie hilfreich. Danke für nichts.
Reagiere doch nicht gleich so pikiert.

Wie schon geschrieben, Arzt ->Schweigepflicht.

Ich stehe selbst noch vor meinem Eignungstest beim Betriebsarzt. Welche Untersuchungen da genau anfallen, weiss ich jetzt nicht. Aber wenn das Blut untersucht werden sollte, kann man dein THC bestimmt nicht von vor 2 Jahren nachweisen. Weitere Untersuchungen werden wohl auf den aktuellen Status beruhen, ob du eben für diesen Beruf geeignet bist oder nicht. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Frage kommt, ob eine aktuelle Suchterkrankung vorliegt. Da das aber bei dir nicht der Fall ist, könntest du diese ruhigen Gewissens mit Nein beantworten.

Hau deine Bewerbungen raus und siehe was dabei rauskommt. Verlieren kannst du dabei nichts.

Und der neue Beruf heißt jetzt der Pflegefachmann/-frau.
 
Reagiere doch nicht gleich so pikiert.

Wie schon geschrieben, Arzt ->Schweigepflicht.

Ich stehe selbst noch vor meinem Eignungstest beim Betriebsarzt. Welche Untersuchungen da genau anfallen, weiss ich jetzt nicht. Aber wenn das Blut untersucht werden sollte, kann man dein THC bestimmt nicht von vor 2 Jahren nachweisen. Weitere Untersuchungen werden wohl auf den aktuellen Status beruhen, ob du eben für diesen Beruf geeignet bist oder nicht. Ich kann mir vorstellen, dass auch die Frage kommt, ob eine aktuelle Suchterkrankung vorliegt. Da das aber bei dir nicht der Fall ist, könntest du diese ruhigen Gewissens mit Nein beantworten.

Hau deine Bewerbungen raus und siehe was dabei rauskommt. Verlieren kannst du dabei nichts.

Und der neue Beruf heißt jetzt der Pflegefachmann/-frau.
Das war auf Martins Antwort bezogen. Das war halt mal wirklich überflüssig sich an sowas aufzuziehen anstatt zu helfen, wenn man schon seinen Senf dazu geben muss.
Ich weiß wie das heißt, aber es weiß doch jeder was gemeint ist mit Krankenpfleger..

Erstmal danke für deine Antwort, mir geht es nicht darum das man irgendwas nachweisen kann, das ist mir klar.
Jedoch besteht bei mir schwarz auf weiß die Diagnose 'Suchterkrankung THC' (die bleibt ja auch ein leben lang auch wenn sie nicht akut ist oder seh ich das falsch?) und deswegen auch meine Frage ob mir das einen Strich durch die Rechnung machen wird/kann oder ob die da nochmal Unterscheiden je nach Einzelfall.
Ich möchte halt nicht lügen wenn die Frage nach (Psychischen) Krankheiten kommt und die wird kommen und das wäre es wenn ich sagen würde das ich keine habe.
 
Ich hatte bis jetzt 2 Vorstellungsgespräche, da kam nie so eine Frage. Falls diese bei der äztlichen Untersuchung kommen sollte, vergeht ja sowieso viel Zeit. Du musst dich erst bewerben, dann Vorstellungsgespräch, dann evtl ein zweites, Vertrag unterschreiben und noch Papiergedöns (Impfungen nachweisen, Personalbogen etc.). Die äztliche Untersuchung würde erst 1-2 Tage vor/nach dem Ausbildungstart folgen.

Was ich sagen will: Bewerbe dich erstmal! Der Rest wird sich zeigen. Sobald ich meine ärztliche Untersuchung hatte (Ende März Anfang April) werde ich hier nochmal Feedback geben. Vielleicht ist es dann noch interessant für dich.
 
Das war auf Martins Antwort bezogen. Das war halt mal wirklich überflüssig sich an sowas aufzuziehen anstatt zu helfen, wenn man schon seinen Senf dazu geben muss.
Nix überflüssig.
Also wenn das Dein angeblicher Traumberuf ist, wie Du im 1. Beitrag schreibst, dann solltest Du die korrekte Berufsbezeichnung eigentlich wissen.
Oder zumindest dankbar sein, wenn man Dich auf Deinen Fehler hinweist.
Ich weiß wie das heißt, aber es weiß doch jeder was gemeint ist mit Krankenpfleger..
So so, jeder...
Du interessierst Dich aber für den Beruf und bist damit nicht mehr "jeder". :wink:

Aber nun zu Deiner Frage...

"Der Arbeitgeber oder Personalverantwortliche darf deshalb fragen, ob der Bewerber eine akute oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigung hat,

  • die ihn dauerhaft oder in bestimmten Abständen immer wieder in seiner Tätigkeit einschränkt,
  • wegen der er bei oder nach Arbeitsantritt arbeitsunfähig sein wird (z. B. auch wegen einer geplanten Operation oder Kur)
  • die ihn selbst nicht bei seiner Tätigkeit einschränkt, aber ansteckend ist und eventuell andere Personen gefährdet (z. B. HIV-Infektion in Gesundheitsberufen).
Wenn eine derartige Krankheit besteht, muss der Bewerber auch wahrheitsgetreu auf diese Fragen antworten bzw. sogar von sich aus Auskunft darüber geben, da der Arbeitgeber – falls er den Bewerber einstellt und die Krankheit bemerkt – das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung gerichtlich anfechten kann, was einer fristlosen Kündigung gleichkommt.
(...)
Alle anderen Fragen zu Krankheiten wie zum Beispiel die Fragen „Wie oft waren Sie krank?“ oder „Welche Erkrankungen hatten Sie in der Vergangenheit?“, die keinen Bezug zur angebotenen Stelle haben, müssen im Vorstellungsgespräch grundsätzlich nicht beantwortet werden. Bewerbungsexperten raten allerdings nicht dazu, die Antwort zu verweigern oder den Gesprächspartner darauf hinzuweisen, dass seine Frage unzulässig ist, weil das die Atmosphäre empfindlich stören kann. Besser ist es, bei solchen Fragen freundlich zu bleiben bzw. diplomatisch zu flunkern – beispielsweise mit der Antwort „Bis jetzt bin ich glücklicherweise mit guter Gesundheit gesegnet“.


Quelle: Vorstellungsgespräch – der Umgang mit Fragen zur Krankheitsgeschichte » arbeits-abc.de

Also auf deutsch gesagt:
Wenn Deine Suchterkrankung zwei Jahre her ist und Dich jetzt nicht mehr beeinträchtigt, dann musst Du das nicht sagen.
Das hatte aber im Prinzip schon @renje géschrieben, nur in Kurzform. 8-)



P.S.:
Hier steht es noch deutlicher:

"Darf der Arbeitgeber von Erkrankungen wissen?
Ganz klar: nein. Besteht beispielsweise ein Arbeitsverhältnis und der Mitarbeiter erkrankt, dann steht die Diagnose beziehungsweise der Diagnoseschlüssel bei der Krankschreibung nur auf der Ausfertigung für den Versicherten und der für die Krankenkasse – die Ausfertigung für den Arbeitgeber enthält keinerlei Informationen zu Krankheit oder Krankheitsverlauf.

Auch im Bewerbungsprozess, beispielsweise im Vorstellungsgespräch, sind dem Arbeitgeber vom Gesetzesseite klare Grenzen gesetzt: Fragen zur gesundheitlichen Situation, also…

  • zum derzeitigen Gesundheitszustand,
  • zu einer vorhandenen Behinderung,
  • zur vergangenen Erkrankungen (inklusive Dauer) oder
  • zu schweren Krankheiten in der Familie
sind nicht zulässig. Hintergrund des Verbots ist die Befürchtung, dass Bewerber mit gesundheitlichen Problemen benachteiligt werden könnten, weshalb Regelungen wie im Antidiskriminierungsgesetz als Arbeitnehmerschutz gedacht sind.

Die einzigen Ausnahmen sind, wenn Sie entweder an einer hoch infektiösen, also ansteckenden Krankheit leiden, weil Sie dann eine Gefährdung für andere Menschen darstellen würden, oder aber wenn beispielsweise Ihre Behinderung Sie von vornherein an der Ausübung der Arbeit hindern würde.

Beides ist allerdings bei psychischen Krankheiten nicht der Fall, somit sind Sie weder verpflichtet, Ihren Arbeitgeber darauf hinzuweisen, noch darf er ganz allgemein nach Krankheiten fragen."


Quelle: Muss ich psychische Erkrankungen angeben? | Karrierefragen
 
Ich hatte bis jetzt 2 Vorstellungsgespräche, da kam nie so eine Frage. Falls diese bei der äztlichen Untersuchung kommen sollte, vergeht ja sowieso viel Zeit. Du musst dich erst bewerben, dann Vorstellungsgespräch, dann evtl ein zweites, Vertrag unterschreiben und noch Papiergedöns (Impfungen nachweisen, Personalbogen etc.). Die äztliche Untersuchung würde erst 1-2 Tage vor/nach dem Ausbildungstart folgen.

Was ich sagen will: Bewerbe dich erstmal! Der Rest wird sich zeigen. Sobald ich meine ärztliche Untersuchung hatte (Ende März Anfang April) werde ich hier nochmal Feedback geben. Vielleicht ist es dann noch interessant für dich.
Ja aufjedenfall, danke dir das wäre lieb.
 
Nix überflüssig.
Also wenn das Dein angeblicher Traumberuf ist, wie Du im 1. Beitrag schreibst, dann solltest Du die korrekte Berufsbezeichnung eigentlich wissen.
Oder zumindest dankbar sein, wenn man Dich auf Deinen Fehler hinweist.

So so, jeder...
Du interessierst Dich aber für den Beruf und bist damit nicht mehr "jeder". :wink:

Aber nun zu Deiner Frage...

"Der Arbeitgeber oder Personalverantwortliche darf deshalb fragen, ob der Bewerber eine akute oder chronische gesundheitliche Beeinträchtigung hat,

  • die ihn dauerhaft oder in bestimmten Abständen immer wieder in seiner Tätigkeit einschränkt,
  • wegen der er bei oder nach Arbeitsantritt arbeitsunfähig sein wird (z. B. auch wegen einer geplanten Operation oder Kur)
  • die ihn selbst nicht bei seiner Tätigkeit einschränkt, aber ansteckend ist und eventuell andere Personen gefährdet (z. B. HIV-Infektion in Gesundheitsberufen).
Wenn eine derartige Krankheit besteht, muss der Bewerber auch wahrheitsgetreu auf diese Fragen antworten bzw. sogar von sich aus Auskunft darüber geben, da der Arbeitgeber – falls er den Bewerber einstellt und die Krankheit bemerkt – das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung gerichtlich anfechten kann, was einer fristlosen Kündigung gleichkommt.
(...)
Alle anderen Fragen zu Krankheiten wie zum Beispiel die Fragen „Wie oft waren Sie krank?“ oder „Welche Erkrankungen hatten Sie in der Vergangenheit?“, die keinen Bezug zur angebotenen Stelle haben, müssen im Vorstellungsgespräch grundsätzlich nicht beantwortet werden. Bewerbungsexperten raten allerdings nicht dazu, die Antwort zu verweigern oder den Gesprächspartner darauf hinzuweisen, dass seine Frage unzulässig ist, weil das die Atmosphäre empfindlich stören kann. Besser ist es, bei solchen Fragen freundlich zu bleiben bzw. diplomatisch zu flunkern – beispielsweise mit der Antwort „Bis jetzt bin ich glücklicherweise mit guter Gesundheit gesegnet“.


Quelle: Vorstellungsgespräch – der Umgang mit Fragen zur Krankheitsgeschichte » arbeits-abc.de

Also auf deutsch gesagt:
Wenn Deine Suchterkrankung zwei Jahre her ist und Dich jetzt nicht mehr beeinträchtigt, dann musst Du das nicht sagen.
Das hatte aber im Prinzip schon @renje géschrieben, nur in Kurzform. 8-)
Wenn ich wüsste wie man hier nen Smiley macht würde er die Augen verdrehen. :P
Und der Beruf wird alle paar Jahre reformiert, nur weil ich die aktuell korrekte Bezeichnung nicht benutzt habe wird an meinen persönlichen Wünschen gezweifelt..
Ja dann danke für deine Aufmerksamkeit und Entschuldigung für diesen Fauxpas, es wird nicht wieder vorkommen der Herr.

Aber ein aufrichtiges Dankeschön auch für deine restliche Antwort! Das hilft mir sehr weiter.
Also muss ich dann generell nur die Krankheiten angeben die mich akut beeinträchtigen? Egal ob physisch oder psychisch?
Bsp. Wenn ich mit 14/15 Jahren Depressionen mit SVV hatte, es danach aber nie wieder aufkam und sich mit Beendigung der Pubertät gänzlich gelegt hat und nun auch keine Diagnose dahingehend besteht, muss auch das nicht erwähnt werden?
 
Also nochmal klar. Du musst nur Angeben, wenn du eine derzeitige, aktuelle Erkrankung/Einschränkung hättest die evtl. daran Zweifel aukommen lassen würden, dass du für den Beruf ungeeignet wärest, sonst nichts.

Deine Gesundheitskarte wird nicht eingelesen und darauf sind auch keine Diagnosen gespeichert.

Ich möchte halt nicht lügen wenn die Frage nach (Psychischen) Krankheiten kommt und die wird kommen und das wäre es wenn ich sagen würde das ich keine habe.
Wenn du derzeit keine hast, dann wäre auf die Frage ein klares NEIN richtig.
Was irgendwann mal früher war ist uninteressant.

Ich habe auch schon mehrfach geschrieben, der Betriebsarzt ist der Arzt des Arbeitgebers und wird dafür bezahlt den Arbeitgeber vor Unannehmlichkeiten und evtl. Regressansprüchen zu schützen.
Ich habe es immer so gehalten, dass ich dem Betriebsarzt nur die absolut notwendigen Infos gebe, die mir helfen mein Ziel zu erreichen, alles Andere geht den nichts an. Das mache ich mit meinem Hausarzt oder Facharzt aus und der hat Schweigepflicht.
 
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Reaktionen: Martin H.
Wie verlief denn das Bewerbungsgespräch zu der Ausbildung die du aktuell machst? Da du ja laut Profil "Azubi" bist. Welche Ausbildung ist das? Wirst du diese erst beenden oder vorzeitig abbrechen? Das sind Dinge, die deinen künftigen Arbeitgeber mehr interessieren werden als vergangene gesundheitliche Probleme, die aktuell keine mehr darstellen für dich.
 
Wie verlief denn das Bewerbungsgespräch zu der Ausbildung die du aktuell machst? Da du ja laut Profil "Azubi" bist. Welche Ausbildung ist das? Wirst du diese erst beenden oder vorzeitig abbrechen? Das sind Dinge, die deinen künftigen Arbeitgeber mehr interessieren werden als vergangene gesundheitliche Probleme, die aktuell keine mehr darstellen für dich.

Beim Registrieren stand dort ich soll auch Azubi hinschreiben wenn ich vor einer Ausbildung stehe.
Bisher bin ich soweit das ich ein Pflichtpraktikum in meinem wunsch Krankenhaus ab März habe für einen Monat und anschließend meine Bewerbungen los schicken werde so dass ich zum Sommer/Herbst anfangen kann. (Wenn alles glatt läuft.) Falls das nicht klappt, dann hoffentlich zum nächsten Frühjahr.
Aktuell mache ich meine FOR nach. :-)
 

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