Probezeit abwarten nützt beim kirchlichen Träger sowieso nichts. Ein Kirchenaustritt darf dort zu einer ordentlichen Kündigung auch nach der Probezeit führen; es gibt Beispiele in der Rechtssprechung, die dies belegen.
Abgesehen davon ist die Kirche kein Verein; und wenn ich in einem kirchlichen Haus arbeite, bekomme ich ja sehr wohl was von ihr zurück - mein Gehalt nämlich.
Hallo,
es geht mir definitiv nicht ums Geld.
Ich bin einfach nicht gläubig. Ich glaube weder an Gott noch an sonst irgendwas.
Allerdings habe ich kein Problem mit Leuten die gläubig sind, sofern sie tolerant sind für andere Ansichten.
*ggg* Du glaubst daran, dass es keine höhere Instanz und alles was damit verbunden ist, gibt. Ohne Glauben kann der Mensch net leben. Er dient als Grundlage für seine Erklärung der Welt.... Ich glaube weder an Gott noch an sonst irgendwas. ...
Gibt es in deinem Heimatland keine Relegionsfreiheit oder wie kommt es, dass du in die Verlegenheit kamst aus der Kirche austreten zu müssen?
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