Arbeitszeit reduzieren

KoK

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28.02.2009
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Hallo,
ich habe eine Frage wo ich schon die verschiedensten antworten drüber gehört habe. Angenommen ich möchte von einer 100% Stelle auf 80% reduzieren. Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet oder kann die Pflegedirektion das ablehnen? Und ist er dazu verpflichtet mich direkt für den nächsten Monat für 80 % einzuteilen?

Danke!!!
 
Es gibt ein Gesetz, das Dir alle Antworten liefern sollte: TzBfG - Teilzeit- und Befristungsgesetz

In Kurzfassung: Der Arbeitgeber muss der Reduzierung der Arbeitszeit zustimmen, sofern keine betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Reduzierung aber mindestens drei Monate vor dem gewünschten Termin stellen.
 
Hallo,

wie Claudia schon richtig ausführte, du hast einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann dies nur bei wichtigen betrieblichen Gründen verweigern.

Der Termin ist mit dem Arbeitgeber (Personalvertretung) abzustimmen, kann natürlich bis zu 3 Monaten dauern.

Gruß

medsonet.1
 

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