Hallo,
dies ist leider nur die gesetzliche "Theorie", deshalb muss ich dir etwas widersprechen:
a) natürlich gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wie dies jedoch umgesetzt wird, bleibt nach wie vor dem Arbeitgeber überlassen. In vielen Unternehmen wird nur 1 Modell angeboten Vollzeit oder 50%, oder, wenn der Arbeitgeber keine Teilzeit möchte, findet er auch Wege, dies mit "betriebliche Bedürfnissen" zu verhindern.
b) du findest zwar im Gesetz keinen Rechtsanspruch, von Teilzeit wieder auf Vollzeit zurückzukehren, jedoch geht die richterliche Rechtsprechung davon aus, daß es diesen "Rückweg" analog eigentlich auch gibt, da eine Vollzeitbeschäftigung eigentlich der arbeitsrechtliche "Normalzustand" ist.
Es gibt z.B. ein BAG-Urteil, daß besagt, daß im Rahmen von Stellenausschreibungen Anträge von Teilzeitbeschäftigten, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, Vorrang vor anderen Bewerbern einzuräumen ist.