Frage zu TVÖD und Reduzieren der Arbeitszeit!

felixxx

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04.10.2010
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Guten Abend,ich arbeite seit 1.1.09 im Krankenhaus mit unbefristetem Arbeitsvertrag und möchte nun von aktuell Vollzeit auf 75% reduzieren.Besteht eine Frist bis das Teilzeitverhältnis in Kraft treten kann?Mit welchem Nettogehalt darf ich rechnen?(Stufe 7a)Ich bedank mich für jede Antwort!!
 
Mit welchem Nettogehalt darf ich rechnen?(Stufe 7a)Ich bedank mich für jede Antwort!!

Diese Antwort kann wohl nur ein Brutto-Netto-Rechner geben, z. B. der hier. Obs eine Frist gibt weiß ich nicht, aber ich glaub eher nicht. Musst halt mit dem AG abklären.
 
Hallo,

ob und wieweit eine Frist besteht, zu welchem Zeitpunkt du deinen Vertrag in einen Teilzeitvertrag ändern kannst, richtet sich nur nach den bei euch üblichen Spielregeln im Unternehmen. Gesetz oder Tarifvertrag machen hier keinerlei Einschränkungen.

Dein zukünftiges Nettogehalt kannst du einen der zahlreichen Gehaltsrechner im Internet ermitteln. Bei einer 75%-Stelle hast du genau 25% weniger brutto. Wenn du verheiratet bist, solltest du prüfen, ob ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll ist.

Gruß

medsonet.1
 
Bedenke eine Reduzierung steht dir zu, aber der AG muss dir keine Stundenerhöhung gewähren, wenn du wieder mehr arbeiten willst.
 
Da muss ich medsonet korrigieren: Es gibt eine gesetzliche Frist von drei Monaten. Früher geht's nur, wenn Du einen netten Arbeitgeber hast.

Steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz:
TzBfG - Einzelnorm
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss ich medsonet korrigieren: Es gibt eine gesetzliche Frist von drei Monaten. Früher geht's nur, wenn Du einen netten Arbeitgeber hast.

Steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz:
TzBfG - Einzelnorm

Hallo,

natürlich hast du recht, es gibt diese gesetzliche Frist im TzBfG . Ich habe dieses Thema mehr aus der "gelebten Praxis" in den Unternehmen betrachtet, und da gelten jeweils eigenen Spielregeln und Fristen, die oft auch kürzere Fristen akzeptieren. Die drei Monate sollte man aber auf alle Fälle einhalten, wenn man aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt und dann auf Teilzeit umstellen möchte. Denn hier gilt der Grundsatz: je früher - desto besser, damit der Arbeitgeber rechtzeitig planen kann.

Gruß

medsonet.1
 
Bedenke eine Reduzierung steht dir zu, aber der AG muss dir keine Stundenerhöhung gewähren, wenn du wieder mehr arbeiten willst.

Hallo,

dies ist leider nur die gesetzliche "Theorie", deshalb muss ich dir etwas widersprechen:

a) natürlich gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wie dies jedoch umgesetzt wird, bleibt nach wie vor dem Arbeitgeber überlassen. In vielen Unternehmen wird nur 1 Modell angeboten Vollzeit oder 50%, oder, wenn der Arbeitgeber keine Teilzeit möchte, findet er auch Wege, dies mit "betriebliche Bedürfnissen" zu verhindern.

b) du findest zwar im Gesetz keinen Rechtsanspruch, von Teilzeit wieder auf Vollzeit zurückzukehren, jedoch geht die richterliche Rechtsprechung davon aus, daß es diesen "Rückweg" analog eigentlich auch gibt, da eine Vollzeitbeschäftigung eigentlich der arbeitsrechtliche "Normalzustand" ist.
Es gibt z.B. ein BAG-Urteil, daß besagt, daß im Rahmen von Stellenausschreibungen Anträge von Teilzeitbeschäftigten, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, Vorrang vor anderen Bewerbern einzuräumen ist.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

dies ist leider nur die gesetzliche "Theorie", deshalb muss ich dir etwas widersprechen:

a) natürlich gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wie dies jedoch umgesetzt wird, bleibt nach wie vor dem Arbeitgeber überlassen. In vielen Unternehmen wird nur 1 Modell angeboten Vollzeit oder 50%, oder, wenn der Arbeitgeber keine Teilzeit möchte, findet er auch Wege, dies mit "betriebliche Bedürfnissen" zu verhindern.

b) du findest zwar im Gesetz keinen Rechtsanspruch, von Teilzeit wieder auf Vollzeit zurückzukehren, jedoch geht die richterliche Rechtsprechung davon aus, daß es diesen "Rückweg" analog eigentlich auch gibt, da eine Vollzeitbeschäftigung eigentlich der arbeitsrechtliche "Normalzustand" ist.
Es gibt z.B. ein BAG-Urteil, daß besagt, daß im Rahmen von Stellenausschreibungen Anträge von Teilzeitbeschäftigten, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, Vorrang vor anderen Bewerbern einzuräumen ist.
Musste leider alles quoten, obwohl ich nur anmerken möchte:

Bei a) sprichst du von der gelebten praxis, die auch dieses ausdrückliche Recht verhindert (was auch korrekt ist), während du in b) widersprichst und von der Rechtsprechung sprichst, die ein rechgt einräumt, was es so per se erstmal nicht gibt (deswegen ja rechtsprechung/Richterrecht). Mag sein. Die "gelebte Praxis" ist hier jedoch noch extremer, so dass das aufstocken von Teilzeit um einiges schwieriger durchzusetzen ist, als die Reduzierung.
Von daher stimmt der von dor zitierte text erstmal, auch wenn man es aus der gelebeten Praxis betrachtet...
 

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