Arbeitsplatz wirklich zulässig?

Nurseforlove

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Hallo Zusammen,
Ich habe ein kleines Problem und hoffe dass jemand von euch mir helfen kann.
Ich arbeite als Krankenschwester in auf eine Überwachungsstation. Unsere Patienten sind instabil und kommen zum Teil direkt zu uns ( ohne vorherige Diagnosestellung, z.B. bei starke Brustschmerzen). Ich bin Schwanger aber seitdem mein Chef von der Schwangeschaft weiß hat sich nicht viel geändert. Ich darf bestimmte Tätigkeiten nicht durchführen (wie Patienten lagern oder reanimieren) wurde aber nicht zusätzlich geplant, dass heißt die Arbeit bleibt auf meine Kollegen hängen und die Patienten müssen viel länger warten wenn sie z.B. auf der Toilette müssen. Mein Chef meinte er könnte mir kein anderer Arbeitsplatz anbieten da er keiner hat der meine Dienste übernehmen würde. Auch beim Betriebsarzt habe ich kein Glück gehabt. Er hat mir eine Liste vorgelegt wo ganz deutlich Sachen draufstehen wie "Kein Kontakt mit Blut und Ausscheidungsprodukte", meinte aber ich könnte trotzdem Infusionen anhängen, schmützige Urinflaschen und Töpfe entsorgen und Toilettenstühle sauber machen. Ist das wirklich zulässig? Ich fühle mich nicht geschützt und will keine unnötige Risiken ausgesetzt werden die mein Baby schaden könnten. Ich weiss dass Patientenkontakt zulässig ist, das ist auch in Ordnung ich hätte gerne andere Tätigkeiten übernommen wie Verwaltung usw. aber das Krankenhaus will mir kein anderes Platzt anbieten mit der Begründung dass es nicht nötig sei. Hatte jemand ähnlich Erfahrungen? Wie soll ich mich verhalten?
 
Anfang 2018 wurde das Mutterschutzgesetz in dieser Hinsicht verschäft. Was Dir angeboten wird ist nicht zulässig, aber praktizierte Gewohnheit. Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und Dir eine Arbeitsplatz anbieten, wo jede Gefährdung für die Sicherheit des Kindes ausgeschlossen ist! Wenn nicht möglich hat er ein Beschäftigungsverbot auszusprechen!
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich darf dann wahrscheinlich auch keine Infusionen anhängen bzw. Toilettenstühle säubern wegen Kontakt mit Blut und Ausscheidungen trotzt Handschuhe, richtig? Der Betriebsarzt meinte es geht wenn ich Hanschuhe trage aber auf der Liste die ich bekommen habe steht ganz klar kein Kontakt mit Blut und Ausscheidungsprodukte.
 
"Kein Kontakt mit Blut und Ausscheidungsprodukten", aber Urinflaschen und Steckbecken leeren? Das ist ja ein Widerspruch in sich. Wenn der AG dir keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, würde ich vielleicht zum Gyn gehen und nachfragen, wie es aussieht. Evtl. AU ausstellen lassen, wenn der AG gar nicht mit sich reden lässt?
 
Mein Arbeitgeber wird mir kein BV ausstellen und mein FA auch nicht da bei mir keine gefährliche Schwangerschaftskomplikationen festgestellt geworden sind (Gott sei Dank!). Gibt es irgendwelche Möglichkeiten meinen Arbeitsplatz überprüfen zu lassen ohne Rechtsanwälte?
 
Der/die Gyn muss ja kein Berufsverbot aussprechen (darf er/sie glaube ich auch nicht). Ich würde einfach mal mit ihm/ihr sprechen über die Situation und evtl. um eine AU bitten. Das ist ja dann kein generelles Berufsverbot. Das ist ja nur die Bescheinigung dafür, dass du aktuell arbeitsunfähig bist. Und die Arbeitsfähigkeit ist ja auch vom Arbeitsplatz abhängig. Als Pflegekraft wurde ich nach meiner Leistenbruch-OP auch logischerweise länger krankgeschrieben als jemand, der im Büro sitzt. Insofern ist eine Krankschreibung, die ja befristet ist, berechtigt, da du aktuell für deinen Arbeitsplatz nicht arbeitsfähig bist. Den Zeitraum kannst du ja individuell absprechen, beispielsweise 1 Woche, dann hast du 1 Woche Zeit, um den Rest zu organisieren.

Im Übrigen ist es bei uns im Haus immer so, dass die Schwangeren vom Gyn eine AU bekommen, bis geklärt ist, ob sie ein Berufsverbot erhalten. Das ist allerdings reine Formsache, weil es in unserer Klinik abgesehen von den Leitungspositionen keine Arbeitsplätze gibt, die für schwangere Pflegekräfte geeignet wären, so dass immer ein Berufsverbot ausgesprochen wird, sobald man die Schwangerschaft bekannt gibt.

Ansonsten... Warst du schon bei MAV oder Betriebsrat? Die kennen da manchmal noch ein paar Möglichkeiten, wie man zu seinem Recht kommen kann. Im Zweifelsfall krankschreiben lassen, vom Gyn, vom Hausarzt oder sonst irgendwem, der dazu bereit ist. Ich würde auf keinen Fall weiter in einem Bereich arbeiten gehen, in dem die Gesundheit deines Kindes gefährdet werden kann.
 
Danke für den Rat. Ich werde mir eine AU beim Gyn holen und dann versuchen mit meinen AG nochmal zu reden. Wenn das nichts bringt werde ich dann zum Betriebsrat gehen.
 
Klingt nach einem vernünftigen Plan. :up:Viel Erfolg!:wavey:
 
Rein rechtlich: Der AG erteilt ein Beschäftigungsverbot, wenn er dir keine schwangerschaftsgemäße Tätigkeit zuweisen kann (d.h. Entscheidend ist hier die Tätigkeit). Er behauptet in deinem Fall dir eine passende Tätigkeit zuweisen zu können. Die Gyn (oder jeder andere Arzt, z.B. der Betriebsarzt!) erteilt nach §16 (1) wenn jede Tätigkeit die oder das Kind gefährdet. D.h. du musst hierfür nicht bereits krank sein, aber es muss aufgrund z.B. einer Schwangerschaftskomplikation bei jeder (!) weiterer Arbeit ein Risiko bestehen. Mal sehen ob dein Gyn einen Grund dafür findet. Eine AU darf nur ausgestellt werden, wenn du bereits krank bist (z.B. bei Schwangerschaftsübelkeit, bei aber auch die Kriterien für ein Beschäftigungsverbot der Gyn erfüllt sein können). D.h. rein rechtlich wäre in deinem Fall der AG in der Pflicht, weil die Kriterien für Gyn-Beschäftigungsverbot und AU eigentlich nicht erfüllt sind. Frau kann aber trotzdem die Gyn bitten, die Kriterien zu lockern.

Vorsicht aber bei der Vergütung! Bei der AU gibts nach 6 Wochen nur noch Krankengeld, volle Lohnfortzahlung (inklusive Zuschläge!) bis Geburt gibt nur mit Beschäftigungsverbot. Vorsicht auch mit der Diagnose der AU! Wenn die Diagnose keine Schwangerschaftskomplikation darstellt (z.B. einfach nur Übelkeit statt Schwangerschaftsübelkeit) wird die AU Zeit vom Elterngeld abgezogen! (weil Krankengeld kein Einkommen sondern Lohnersatzleistung ist) Das kann im Zweifel einige Tausend Euro ausmachen!
 
Rein rechtlich: Der AG erteilt ein Beschäftigungsverbot, wenn er dir keine schwangerschaftsgemäße Tätigkeit zuweisen kann (d.h. Entscheidend ist hier die Tätigkeit). Er behauptet in deinem Fall dir eine passende Tätigkeit zuweisen zu können. Die Gyn (oder jeder andere Arzt, z.B. der Betriebsarzt!) erteilt nach §16 (1) wenn jede Tätigkeit die oder das Kind gefährdet. D.h. du musst hierfür nicht bereits krank sein, aber es muss aufgrund z.B. einer Schwangerschaftskomplikation bei jeder (!) weiterer Arbeit ein Risiko bestehen. Mal sehen ob dein Gyn einen Grund dafür findet. Eine AU darf nur ausgestellt werden, wenn du bereits krank bist (z.B. bei Schwangerschaftsübelkeit, bei aber auch die Kriterien für ein Beschäftigungsverbot der Gyn erfüllt sein können). D.h. rein rechtlich wäre in deinem Fall der AG in der Pflicht, weil die Kriterien für Gyn-Beschäftigungsverbot und AU eigentlich nicht erfüllt sind. Frau kann aber trotzdem die Gyn bitten, die Kriterien zu lockern.

Vorsicht aber bei der Vergütung! Bei der AU gibts nach 6 Wochen nur noch Krankengeld, volle Lohnfortzahlung (inklusive Zuschläge!) bis Geburt gibt nur mit Beschäftigungsverbot. Vorsicht auch mit der Diagnose der AU! Wenn die Diagnose keine Schwangerschaftskomplikation darstellt (z.B. einfach nur Übelkeit statt Schwangerschaftsübelkeit) wird die AU Zeit vom Elterngeld abgezogen! (weil Krankengeld kein Einkommen sondern Lohnersatzleistung ist) Das kann im Zweifel einige Tausend Euro ausmachen!

Ist das letzte auch der Fall wenn die AU weniger als 6 Wochen dauert?
 
Hallo,erst mal Glückwunsch zur Schwangerschaft. Wenn dein Arbeitgeber nicht einsichtig ist, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben die strikt an die Vorgaben des Muschu zu halten. Völlig egal ob deine Kolleginne dadurch überlastet sind oder nicht. Mir ging es in meiner Schwangerschaft ähnlich, ich sollte sogar TBC und Noro patienten betreuen. Als ich mich auf das Muschu gesetz berief wurde ich angeblafft,ausgegrenzt und schikaniert. Es war eine unerträgliche Situation. Mein Glück war, daß ich mir Anfang des 6. Monat den Fuß gebrochen hatte und somit nicht mehr in die Arbeit gehen musste. Wenn alle Stricke reißen und die Stuation für dich unerträglich wird, dein AG dich weiter wie gehabt beschäftigen will, eien BV nicht zu stande kommt,ist wahrscheinlich eine AU der letzte mögliche Ausweg. Ständiger psychischer Stress schadet auch dem Baby. Halte die Ohren steif. Alesig
 
Mein Vorschlag mit der AU war auch keinesfalls als Dauerlösung gemeint, sondern wirklich nur - wie oben beschrieben - als kurzfristiger Übergang, um das Problem zu klären, ohne währenddessen weiterhin unangemessene Tätigkeiten ausführen zu müssen.
 
Hallo,


wende dich direkt an den Betriebsrat, Personalrat oder die MAV.

Den Weg über eine Krankmeldung würde ich nicht gehen.

Halte dich streng an die Tätigkeiten die du tun darfst. Ohne Rücksicht auf Kollegen (so hart das auch im ersten Moment erscheint)

Alles Gute für dich!
 
Der Betriebsarzt ist zu einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes verpflichtet. Es reicht also nicht mehr aus, Dir nur eine Liste von den Tätigkeiten auszuhändigen, die Du nicht machen darfst. das sollte eigentlich jeder Betriebsmediziner wissen. Scheinbar hast Du aber ein spezielles Exemplar von Betriebsarzt.
Deswegen, nimm den Betriebsrat mit ins Boot, die KollegInnen sollten Dir da helfen.
 
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