Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise durch Gesundheitsämter

Moin Arbeitsmarktmanager !

Wenn ein kroatischer Staatsbürger schon längst das "Niederlassungsrecht" besitzt, sollte ihn die "Übergangszeit" doch eigentlich nicht berühren ?! Dobra vecer! "Frieda"
 
Elfriede Tatsache ist !
Kroatische Staatsbürger
Ihr Recht, als Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land zu arbeiten, kann durch Übergangsbestimmungen bis zum 30. Juni 2020 beschränkt sein.
Wir sehen aber bei Krankenschwestern einen Sonderstatus.

In folgenden Ländern benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, um eine Arbeitsstelle antreten zu können:

Österreich

Griechenland

Slowenien

Belgien

Italien

Spanien

Zypern

Luxemburg

Vereinigtes Königreich

Frankreich

Malta

Deutschland

Niederlande

 

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