Hallo Dragana,
ich glaube schon dass Sie gute Deutschkenntnisse haben. Aber die Behörden sind oftmals unlogisch. Bei uns hat sich eine Krankenschwester aus Kroation beworben, die bei uns in Heilbronn zur Schule ging, dann wieder daheim in Kroatien hat sie eine Ausbildung als Krankenschwester gemacht. Spricht aber immer noch schwäbisch. Trotzdem hat die zuständige Behörde Theater wegen der nicht erreichten Sollberufserfahrung und kein Deutschzertrifikat gemacht. Wir lassen die Deutschkenntnisse über uns einschätzen, und wenn die Bewerberin so gut Deutsch kann wie Sie, dann ist es nur eine Formsache, die Prüfung zu machen.
Es ist, und das schreibe ich Ihnen ganz deutlich, unerträglich, dass diese hochqualifizierten und motivierten Bewerberinnen, wir haben nur gute Erfahrungen gemacht, ein Praktikum zum Nulltarif in Deutschland machen sollen.
"Überschrift in der Tageszeitung: Krankenschwester zum Nulltarif. Die Kolleginnen und Kollegen sammelten damit sich die Krankenschwester etwas zum Essen kaufen kann. Das ist ein Skandal !
Wir kümmern uns für die Gesundheits-und Krankenpflegerinnen, auch im Bereich Anerkennung. Egal aus welchem Land die Menschen zu uns kommen. Diesen Monat sind drei Krankenschwestern aus Kroatien zu uns gekommen. Eine Arbeitserlaubnis ist noch erforderlich, wird aber kein Hindernis sein, da dieser Mangelberuf in Deutschland hohe Priorität hat.
Auch starten die Bewerberinnen bei uns mit einem menschengerechten Lohn der dem gleichen Lohn wie der von deutschen Kolleginnen und Kollegen entspricht, und sie erhalten einen qualifizierten Arbeitsvertrag.
Berlin ist die Stadt Ihrer Wahl. Dazu meine ich gerade dort gibt es genug abschreckende Beispiele:
20 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Krankenpfleger beziehen ein Bruttoeinkommen von unter 1.500 Euro und weitere 20 Prozent zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Nur 13 Prozent beziehen mehr als 3.000 Euro brutto pro Monat. Zu den besser verdienenden Krankenpflegern zählen dabei meist ältere Arbeitskräfte, die noch alte Arbeitsverträge nach dem
TVÖD haben, die im Rahmen der Privatisierung übernommen werden mussten.
Zur Arbeitserlaubnis:
Kroatische Unionsbürger können sich erst nach einer Übergangszeit auf die eu-
ropäische Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen. Diese Über-
gangszeit gilt zunächst bis zum 30.06.2015. Während der Übergangszeit bedür-
fen kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Ausübung einer Be-
schäftigung grundsätzlich einer Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Sie
dürfen von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Geneh-
migung besitzen. Grundlage ist § 284 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch.