Also soweit ich weiß gibt es da keinen großen Unterschied, bis auf die Ausbildungszeit.
Und zur Abrechnung mit der Pflegekasse reicht es wenn Du Demenzbetreuer bist, bzw. ist es zwingend erforderlich das Du nach den Richtlinien des Pragraphen 87b ausgebildet bist und das ist mit der "einfachen" Ausbildung als Demenzbetreuer absolut erfüllt.
Ich hoffe ich konnte etwas für Klarheit schaffen.
Warum es einen Kurs gibt und man dann Alltagsbegleiter für Demenzkranke ist und warum dieser Kurs länger dauert, aber das gleiche Ziel hat bzw. es ausreichend ist wenn man den kürzeren Kurs belegt um die Richtlinien zu erfüllen weiß ich auch nicht.
Wenn man boshaft ist könnte man natürlich sagen weil die Arbeitslosen dann länger von der Straße weg sind (nicht falsch verstehen, ich war auch arbeitslos bevor ich Demenzbetreuer wurde)
Und zur Abrechnung mit der Pflegekasse reicht es wenn Du Demenzbetreuer bist, bzw. ist es zwingend erforderlich das Du nach den Richtlinien des Pragraphen 87b ausgebildet bist und das ist mit der "einfachen" Ausbildung als Demenzbetreuer absolut erfüllt.
Ich hoffe ich konnte etwas für Klarheit schaffen.
Warum es einen Kurs gibt und man dann Alltagsbegleiter für Demenzkranke ist und warum dieser Kurs länger dauert, aber das gleiche Ziel hat bzw. es ausreichend ist wenn man den kürzeren Kurs belegt um die Richtlinien zu erfüllen weiß ich auch nicht.
Wenn man boshaft ist könnte man natürlich sagen weil die Arbeitslosen dann länger von der Straße weg sind (nicht falsch verstehen, ich war auch arbeitslos bevor ich Demenzbetreuer wurde)