- Registriert
- 21.07.2017
- Beiträge
- 2
Hallo liebes Forum,
Ich hoffe das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Es geht im allgemeinen um die Kompetenzen von Pflegefachkräften und etwaiger Kompetenzüberschreitung (?) im ambulanten Bereich. Die dargestellten Wunden dienen der Verdeutlichung der Problematik.
Ich versorge im ambulanten Bereich einige chronische Wunden bei denen die ärztliche Anordnung manchmal auch ziemlicher Mist ist.
Beispiel 1: Eine sekundär heilende Wunde im Sakralbereich nach operativer Entfernung einer Fistel. Die Größe (der Vollständigkeit halber) war ca. 6cm x 4cm und die tiefste Stelle war 3,5cm.
Laut Anordnung sollte diese nur gespült werden und mit einer Kompresse abgedeckt werden. Durch meine Erfahrungen in der Wundversorgung wusste ich dass solche Wunden eigentlich tamponiert gehören damit sich die Wundränder nicht zusammenziehen bevor sie ausreichend hochgranuliert ist.
Da haben wir im Team drüber gesprochen und das wurde denn auch so umgesetzt und die Wundheilung mit Erfolg abgeschlossen.
Jetzt habe ich aber zwei chronische Wunden die etwas schwieriger zu versorgen sind mit allerhand heilungsstörenden Faktoren.
Die Wunde mit dem größten Streitpotenzial ist ein Ulcus cruris venosum am Außenknöchel.
Größe 3,5cm x 3cm
Die Anordnung sieht wie folgt aus:
Alle zwei Tage
1. Wundreinigung mit dem verordneten Mittel
2. Eine 10cm x 10cm Fettgaze als Abstandsgitter
3. Saugkompresse drauf und fixieren
Die Wundheilung wird durch massive Ödeme und höllisch viel Exsudation gestört. Ich habe mich dazu entschlossen die Fettgaze weg zu lassen und habe damit auch sehr gute Erfolge erzielt bisher. Die Wunde hat wesentlich weniger Exsudat, die Wundränder sind nicht mehr mazeriert und die Wunde granuliert schön hoch und verkleinert sich.
Natürlich alles schön dokumentiert und jetzt kam bei einer Qualitätskontrolle raus das ich die Anordnung nicht einfach übergehen darf und mich damit sogar strafbar mache.
Meine Frage diesbezüglich ist eigentlich ob es nicht in unserer Fachkompetenz liegt ärztliche Anordnungen kritisch zu hinterfragen und ggf. auch anders zu machen.
Gerade im ambulanten Bereich wo die Ärzte Wunden im besten Falle alle 4 - 8 Wochen sehen und sich in dieser Zeit die Wundversorgung auch dramatisch verändern kann. Und ich habe ja auch „nur“ verordnetes Verbandsmaterial weggelassen und nicht eigenständig anderes benutzt.
Oder muss ich eine ärztliche Anordnung solange Hirnlos durchziehen bis es eine neue gibt?
Schonmal Danke für die Mühe
Julien
Ich hoffe das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
Es geht im allgemeinen um die Kompetenzen von Pflegefachkräften und etwaiger Kompetenzüberschreitung (?) im ambulanten Bereich. Die dargestellten Wunden dienen der Verdeutlichung der Problematik.
Ich versorge im ambulanten Bereich einige chronische Wunden bei denen die ärztliche Anordnung manchmal auch ziemlicher Mist ist.
Beispiel 1: Eine sekundär heilende Wunde im Sakralbereich nach operativer Entfernung einer Fistel. Die Größe (der Vollständigkeit halber) war ca. 6cm x 4cm und die tiefste Stelle war 3,5cm.
Laut Anordnung sollte diese nur gespült werden und mit einer Kompresse abgedeckt werden. Durch meine Erfahrungen in der Wundversorgung wusste ich dass solche Wunden eigentlich tamponiert gehören damit sich die Wundränder nicht zusammenziehen bevor sie ausreichend hochgranuliert ist.
Da haben wir im Team drüber gesprochen und das wurde denn auch so umgesetzt und die Wundheilung mit Erfolg abgeschlossen.
Jetzt habe ich aber zwei chronische Wunden die etwas schwieriger zu versorgen sind mit allerhand heilungsstörenden Faktoren.
Die Wunde mit dem größten Streitpotenzial ist ein Ulcus cruris venosum am Außenknöchel.
Größe 3,5cm x 3cm
Die Anordnung sieht wie folgt aus:
Alle zwei Tage
1. Wundreinigung mit dem verordneten Mittel
2. Eine 10cm x 10cm Fettgaze als Abstandsgitter
3. Saugkompresse drauf und fixieren
Die Wundheilung wird durch massive Ödeme und höllisch viel Exsudation gestört. Ich habe mich dazu entschlossen die Fettgaze weg zu lassen und habe damit auch sehr gute Erfolge erzielt bisher. Die Wunde hat wesentlich weniger Exsudat, die Wundränder sind nicht mehr mazeriert und die Wunde granuliert schön hoch und verkleinert sich.
Natürlich alles schön dokumentiert und jetzt kam bei einer Qualitätskontrolle raus das ich die Anordnung nicht einfach übergehen darf und mich damit sogar strafbar mache.
Meine Frage diesbezüglich ist eigentlich ob es nicht in unserer Fachkompetenz liegt ärztliche Anordnungen kritisch zu hinterfragen und ggf. auch anders zu machen.
Gerade im ambulanten Bereich wo die Ärzte Wunden im besten Falle alle 4 - 8 Wochen sehen und sich in dieser Zeit die Wundversorgung auch dramatisch verändern kann. Und ich habe ja auch „nur“ verordnetes Verbandsmaterial weggelassen und nicht eigenständig anderes benutzt.
Oder muss ich eine ärztliche Anordnung solange Hirnlos durchziehen bis es eine neue gibt?
Schonmal Danke für die Mühe
Julien