abweichende Angaben im Arbeitsvertrag Gemeindepflege

Hedina

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Seit 1.1.08 in einer Allgemeinarztpraxis mal sehen, kleines Tee-,Kräuter,-Schmucklädchen
Ich bin ex. Krankenschwester (bald 38 Jahre jung), arbeite seit April in der Gemeindepflege. Mein mündlicher Vertrag war 80 Stunden im Monat. Jetzt (!) habe ich den Vertrag schwarz auf weiß und es steht erstens "Altenpflegerin" nicht Krankenschwester drinnen. Wird hier dann ein anderer Tarif berechnet oder sind diese Tarife gleich?
Dann steht eine Arbeitszeit von :ca. 90 Stunden im Monat, drin und nicht wie ich dachte 80 Stunden bzw. 20 Stunden in der Woche drin.
2 Frage: Wie ist dass, gehen wir mal von 20 Stunden in der Woche aus, wenn man nicht auf die 20 Stunden in der Woche kommt? Es kann ja immer mal passieren das eben nicht genug Patienten da sind (in dem Job geht das zügig, leider). Kann man mir dann Geld abziehen so ohne weiteres?
Und wie Regelt man den Urlaub? Denn irgendwie habe ich in der meißten Zeit eine 5 Tage Woche dann sind meine Stunden/Woche voll. Wenn ich jetzt eine Woche Urlaub eintrage, rechene ich dann die Stunden/Woche oder den Durchschnitt im Monat vorher um die Restarbeitszeit auszurechen? Im Vertrag steht ich hätte eine 6 Tage Woche die ich aber meißtens nicht habe (wenn arbeit genug da ist), es ist aber auch schon vorgekommen, dass ich wegen einer Stunde Morgens und einer Stunde Abend losgefahren bin.
Wer kennt sich hier aus und kann mir helfen?
Dass wäre echt supi von Euch!
 
Hallo Hedina,
dein geschildertes Problem ist so komplex, dass ich dir dringend empfehlen würde, VOR Unterschrift noch einmal dringend das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ist genauso gekoppelt wie die der "Krankenschwester", also darfst du keine Arbeitsleistung als "Altenpflegerin" erbringen.
Üblicherweise gehört in einen Vertrag auch eine Aussage über das Entgelt für die vereinbarte Arbeitsleistung.
Die weiteren Fragen dedürfen auch der konkreten Klärung und Festschreibung, schwarz auf weiss.

Völlig unverständlich finde ich, dass du nur mit einem mündlichen Vertrag Arbeit leistest. Hoffentlich kriegst du wenigstens eine rechtsgültige Lohn-Abrechnung. Die Unterlagen könnten dir im Falle einer rechtlichen Klärung deiner Fragen von klarem Nutzen sein.
 
Hallo Flexi,
vielen Dank für deine schnelle Antwort!!!
Ich wäre niemals darauf gekommen dass ich den Vertrag mit der Bezeichnung "Altenpflegerin" schon mal nicht unterzeichen darf.
Dann zur Abrechnung ich bekomme eine Abrechnung in schriftlicher Form. Im Vertrag steht nur der Stundenlohn nicht ob und wenn nach welchem Tarif er bezahlt wird. Es handelt sich um ein privates Altenheim, aber beim Gespräch wurde gesagt es würde nach Tarif bezahlt verden.
Aber auf jeden Fall bin ich schon mal einen Schritt weiter. Die restlichen Schritte müsste ich doch auch noch irgendwie rausbekommen.
Nochmals vielen Dank!!!
Ach so, ich habe vorher auf 400 Euro für dieses Altenheim gearbeitet und dann hochgestockt auf halbe Stelle. Bei einem neuen Arbeitgeber hätte ich ohne Vertrag nicht angefangen. Aber glaubt ja an das Gute im Menschen.
 

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