Arbeitsvertrag: Verwirrung um Urlaub

  • Ersteller Ersteller Barotrauma
  • Erstellt am Erstellt am
B

Barotrauma

Gast
Hallo liebe Kollegen,

ich bin etwas verwirrt, bezüglich meines Arbeitsvertrages. (arbeite in der Heimbeatmung).
Habe das Problem jetzt erst bemerkt, als ich Urlaub beantragt habe und mein AG meinte, dass ich für eine komplette Woche 6 Tage Urlaub nehmen müsste.

Zur Arbeitszeit steht drin:

Als monatl. geplante Arbeitszeit, werden 170h vereinbart. [ ... ]
Die garantierte Mindestarbeitszeit beträgt 85h monatlich, bei einer Sechs-Tage-Woche.
Bezahlt werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Zum Urlaub:

Dem AN steht ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen im Kalenderjahr zu.
Die Lohnfortzahlung bemißt sich dabei an der durchschnittlich geleisteten Stundenzahl der vorangegangenen 12 Monate, ohne Zuschläge/Sonderzahlungen.

Mein AG meint nun, das ja 6 Tage Woche, muss ich auch Montag-Samstag Urlaub nehmen.
Aber beim Urlaub steht was von Arbeitstagen, also heißt das für mich Montag-Freitag Urlaub.

Wie ist es denn nun richtig? Kann mein AG sich das einfach so auslegen wie es für ihn günstig ist?
 
Meines Erachtens ist für dich in der 6-Tage-Woche der Samstag ja ein regulärer Arbeitstag, demnach müsstest du für den auch Urlaub nehmen. Aber ich bin mal gespannt, was unsere Arbeitsvertragsexperten sagen!
 
wir haben auch die 6Tage-Woche, muss auch die Samstage als Urlaub eintragen, habe dafür aber 36 Urlaubstage.26 sind da wirklich nicht viel...
 
.....bei einer Sechs-Tage-Woche.

Aber beim Urlaub steht was von Arbeitstagen, also heißt das für mich Montag-Freitag Urlaub.

Wie kommst du denn darauf dass du nur fünf Arbeitstage in der Woche hast wenn du doch an sechs Tagen arbeitest ?
 
Wenn du keinen Tarif oder Vertrag hast, der dich in irgendeiner Form besser stellen würde diesbzeüglich, gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Dieser sieht 24 Werktage (dh inkl Samstag) vor.

Du bekommst 26 Tage, bist also sogar 2d besser gestellt. Alles OK.

Willst du einen Werktag frei haben, musst du eben auch Urlaub nehmen. Das ist also so korrekt.

Was eiermatz meint ist das heraufrechnen der Urlaubsansprüche in den gängigen Tarifverträgen. Diese beziehen sich ausdrücklich auf die 5 Tage Woche und werden dann um 20% auf die 6-Tage-Woche erhöht. Es sei denn man regelt es so, dass jemand der 5 tage Urlaub nimmt auch die ganze Woche frei bekommt.

Trifft auf dich aber nicht zu. Du bekommst 26 Werktage frei. Den Sonntag gibts jeweils gratis dazu.
 
Okay, alles klar.

Hätte ich also beim unterschreiben des Vertrages besser gucken müssen. (so wenig Uralub hatte ich noch nie - hätte ich das gewusst, hätte ich den Vertrag so nie unterschrieben).

Vielen Dank für Eure Hilfe.
 
Aber du hast doch schon zwei Tage mehr als der Grundurlaub. 26 : 4 = 6+2 . Oder hattest du mehr als den gesetzlichen Grundurlaub erwartet?

Elisabeth
 
Das Leben ist nie gerecht.

Elisabeth
 
Aber du hast doch schon zwei Tage mehr als der Grundurlaub. 26 : 4 = 6+2 . Oder hattest du mehr als den gesetzlichen Grundurlaub erwartet?

Elisabeth
Ganz sicher hat sie das. Wer gibt sich schon freiwillig mit so wenig Urlaub zufrieden. Ich persönlich hatte bei allen meinen Arbeitgebern nie weniger als 26 Arbeitstage bzw. 30 Werktage. Ist eben auch eine Möglichkeit am Personal zu sparen. Du bezahlst etwas mehr als die direkte Konkurrenz, dafür gibst den Mitarbeiter einfach paar Tage weniger Urlaub. Schwups hast du das Mehr am Lohnkosten wieder rein, kannst aber trotzdem damit "werben" das du besser zahlst (und es ist auf den ersten Blick noch nicht mal gelogen).
so wenig Uralub hatte ich noch nie - hätte ich das gewusst, hätte ich den Vertrag so nie unterschrieben
Mach dir keinen Kopf, mir wäre vermutlich der gleiche Fehler unterlaufen, wenn ich bei Urlaub Arbeitstage gelesen hätte, da hätte ich vermutlich auch das mit der sechs - Tage - Woche weiter oben auch "ausgeblendet".
Übrigens diese beiden Sachen sind vertragswidrig:
Die garantierte Mindestarbeitszeit beträgt 85h monatlich, bei einer Sechs-Tage-Woche.
Bezahlt werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Aber ich denke das weißt du. Wollte es nur der Vollständigkeit halber mal erwähnt haben.(habe ähnliche Formulierungen bisher in fast jedem meiner Arbeitsverträge gehabt).
 
Übrigens diese beiden Sachen sind vertragswidrig:


Aber ich denke das weißt du. Wollte es nur der Vollständigkeit halber mal erwähnt haben.(habe ähnliche Formulierungen bisher in fast jedem meiner Arbeitsverträge gehabt).
Kannst du das erklären (und belegen)?

Wieso ist es vertragswidrig (ich denke damit meinst du per Gesetz untersagt, da es hier ja keinen Tarif im Hintergrund gibt) einen Stundenlohn zu vereinbaren?
 
....Als monatl. geplante Arbeitszeit, werden 170h vereinbart. [ ... ]
Die garantierte Mindestarbeitszeit beträgt 85h monatlich, bei einer Sechs-Tage-Woche.
Bezahlt werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden....

Das versteh ich nicht, ist das ein normaler/ üblicher Passus?
Angenommen, die Arbeitskraft wird nicht in vollem Umfang benötigt, muss der AG zwar mindestens 50% bezahlen, die drüberhinausgehenden Arbeitsstunden werden aber nur für die tatsächlich geleisteten Std. bezahlt.
Hieße - wenn nur 50% Bedarf ist, gibt es auch nur 50% Gehalt. Ich hoff und wünsch Dir, dass das niemals eintritt.
Fixkosten ändern sich deswegen ja nicht.
Wg. der Anzahl der Urlaubstage - kannst versuchen nachzuverhandeln?
Gibt es Zusatzurlaubstage für Wechselschicht, Nachtdienste?
 
Aber ich denke das weißt du. Wollte es nur der Vollständigkeit halber mal erwähnt haben.(habe ähnliche Formulierungen bisher in fast jedem meiner Arbeitsverträge gehabt).
Natürlich weiß ich das. Trotzdem Danke.

@Maniac

Phoenix meinte das
Die garantierte Mindestarbeitszeit beträgt 85h monatlich
Wenn ich für 170h eingestellt bin muss mein AG mich auch dafür bezahlen. Ich habe eine Bringschuld, er eine Holschuld. Wenn er nicht genügend Arbeit hat, ist das sein Pech, er muss mir trotzdem meine 170h bezahlen.
Die garantierte Mindestarbeitszeit beträgt 85h monatlich, bei einer Sechs-Tage-Woche.
Bezahlt werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Hier ist es ähnlich.
Das sagt bei uns aus: Wenn ich nicht auf meine 170h komme (z.b. weil wir fünf Leute im Team sind), ich z.B. nur auf 140h komme, dann werden mir nur 140h bezahlt, obwohl ich für 170h eingestellt bin. Deshalb gab es schon einige Kündigungen, weil viel neu anfingen und dann kaum was verdienten, weil sie nicht auf Ihre Stunden kamen.
Da gilt das Gleiche wie oben. Nicht mein Problem wenn mein AG keine Arbeit für mich hat.

@amez
Nein es gibt keinen Sonderurlaub und ja theoretisch hat sich der Ag das genau so gedacht, wie du es dir auch gedacht hast.
 
Achso. Hab jetzt nochmal dein eigentliches Post gelesen, die erste Zeile fehlte im Zitat :)

85 Stunden garantiert und Zahlung nach geleisteter Arbeit wäre nicht das Problem. Aber der erste Satz steht dem ja entgegen (170h-Stelle)...
 
Ich denke, dass damit max. 170 h gemeint sind. Hört sich alles i-wie nach Vertreterjob an.

Elisabeth
 
Ich denke, dass damit max. 170 h gemeint sind. Hört sich alles i-wie nach Vertreterjob an.

Elisabeth
Ja nee is klar!
Ich bin für monatl. 170h eingestellt. Wenn ich mehr arbeite, geht das auf's Stundenkonto. Wenn ich weniger habe, (z.b. 150 Stunden), dann kriege ich halt nur das bezahlt o. ich muss mir Überstunden auszahlen lassen (wenn ich welche habe, aber das ist eigentlich nach spätestens zwei Monaten kein Problem mehr). Ich hatte ähnliche Verträge in den beiden anderen Heimbeatmungsdiensten wo ich gearbeitet habe.
 
Ich finde es ja allerhand, was sich so Heimbeatmungsdienste an Arbeitsverträgen erlauben dürfen, da darfst ja nicht viel laufenden Kosten haben, da du ja dann nie sicher sein kannst, was du zahlen kannst... .
 
Männe hat einen Vertrag (Bau-Branche), der besagt, dass bis zu 200 Ü-Stunden gesammelt werden müssen. Lediglich Sonntage werden ausbezahlt. Erst wenn die 200 Stunden überschritten sind, wird die Differenz per Zahlung ausgeglichen. Begründung: Überbrückung von arbeitsarmen Zeiten und Vermeidung von Kurzarbeit.

Elisabeth
 

Ähnliche Themen